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der Abgeordneten Ing. Matthias Reichhold, Aumayr, Wenitsch, Koller

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend den Verkauf dcs Kraftwerkes in Blühnbach - Weisung des Landwirtschafts-

ministers

 

 

Die Österreichischen Bundcsforste haben im Jahre 1974 das Blühnbachtal mit dcm Kraftwerk

Blühnbach erworben. Der Vorbesitzer hat noch 1973 die Maschine III errichtet, ohne jedoch

entsprechende wasserrechtliche Genehmigungen einzuholen. Da es in den späten 80-iger Jah-

ren nach mehreren Versuchen aussichtslos erschien, hier entsprechend wirtschaftliche Grund-

lagen durch Erhöhung der Konsenswassermenge zu schaffen, entschloß sich der Vorstand der

ÖBF unter diesen Voraussetzungen das Kraftwerk zu verkaufen.

 

Da sich aber die ökonomische und ökologische Einschätzung solcher Kleinkraftwerke geän-

dert hatte, wurde nach umfangreichen Vorarbeiten in den 90-iger Jahren ein Naturschutz- und

Wasserrechtsverfahren angestrcngt, um einerseits den konsenslosen Zustand für einen Teil der

Anlagen und andererseits die Konsenswassermenge auf ein wirtschaftlich und ökologisch ver-

tretbares Maß zu bringen, Diescs Verfahren wurde am 20.1.1995 erfolgreich

abgeschlossen und damit die wirtschaftlichen Grundlagen für das Kraftwerk wesentlich ver-

bessert. Insbesondcre wurde crreicht, daß die Konsenswassermenge von 1.500 Liter pro Se-

kunde auf 3.300 Liter pro Sekunde angchoben wurdc. Dadurch kann nach Durchführung der

geplanten Investitionen eine Strommenge von etwa 20 Mio kWh und ein Rohertrag von etwa

12,5 Mio ATS erwirtschaftet werdcn.

 

Auf Grund dieser nunmehr günstigen Voraussetzungen hat der Vorstand die betriebswirt-

schaftlich richtige Entscheidung getroffen, einen neuen Maschinensatz einzubauen. Noch

während des zu dieser Investition durchgeführten Ausschreibungsverfahrens hat der Bundes-

minister für Land- und Forstwirtschaft den Vorgang gestoppt und eine Ausschreibung zum

Verkauf angeordnet.

Im Bescheid vom 20.1.1995 wurde auch festgestellt, daß der Blühnbach ein Privatgewässer der

Österreichischen Bundesforste ist. Das Blühnbachtal ist praktisch unbewohnt und das Wasser

von bester Qualität. Es sind dahcr auch wasscrwirtschaftliche Überlegungen zu beachten.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an dcn Herrn Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft die nachstehendc

 

Anfrage:

 

1) Ist es richtig, daß Sie die vom Vorstand der Österreichischen Bundesforste geplante Inve-

stition gestoppt und den Verkauf angeordnet haben?

 

2) Wenn dies zutrifft, wie rechtfertigcn Sie den Eingriff in die Wirtschaftsführung des Betrie-

bes Bundesforste?

 

3) Wie rechtfertigen Sie den Umstand, daß nunmehr durch öffentliche Ausschreibung im EU-

Raum ein Verkauf eines hochproduktiven Betricbcs in das Ausland wahrscheinlich wird?

 

4) Wurde beachtet, welche Werte, durch Wegfallen der Möglichkeit das Wasser höchster

Qualität im Blühnbach auch für anderweitigc Zwecke zu nutzen, abgeschrieben werden müß-

ten?

 

5) Wie wollen Sie sichcrstellen, daß durch dcrartigc Aktionen die Bundesforste nicht um ihre

wirtschaftlichen Grundlagen gcbracht und bei dicser Holz- und Budgctlage unweigerlich zu

einem Zuschußbetrieb werden?

 

6) Wollen Sie in Zukunft sicherstellen, daß betriebswirtschaftliche Entscheidungen wieder bei

den dafür bestellten Fachkräftcn erfolgen; unabhängig ob der Eigentümer eine Sonderdi-

vidende erwartet oder nicht?