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der Abgeordneten Ing. Matthias Reichhold, Aumayr, Wenitsch, Koller
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend den Verkauf dcs Kraftwerkes in Blühnbach - Weisung des Landwirtschafts-
ministers
Die Österreichischen Bundcsforste haben im Jahre 1974 das Blühnbachtal mit dcm Kraftwerk
Blühnbach erworben. Der Vorbesitzer hat noch 1973 die Maschine III errichtet, ohne jedoch
entsprechende wasserrechtliche Genehmigungen einzuholen. Da es in den späten 80-iger Jah-
ren nach mehreren Versuchen aussichtslos erschien, hier entsprechend wirtschaftliche Grund-
lagen durch Erhöhung der Konsenswassermenge zu schaffen, entschloß sich der Vorstand der
ÖBF unter diesen Voraussetzungen das Kraftwerk zu verkaufen.
Da sich aber die ökonomische und ökologische Einschätzung solcher Kleinkraftwerke geän-
dert hatte, wurde nach umfangreichen Vorarbeiten in den 90-iger Jahren ein Naturschutz- und
Wasserrechtsverfahren angestrcngt, um einerseits den konsenslosen Zustand für einen Teil der
Anlagen und andererseits die Konsenswassermenge auf ein wirtschaftlich und ökologisch ver-
tretbares Maß zu bringen, Diescs Verfahren wurde am 20.1.1995 erfolgreich
abgeschlossen und damit die wirtschaftlichen Grundlagen für das Kraftwerk wesentlich ver-
bessert. Insbesondcre wurde crreicht, daß die Konsenswassermenge von 1.500 Liter pro Se-
kunde auf 3.300 Liter pro Sekunde angchoben wurdc. Dadurch kann nach Durchführung der
geplanten Investitionen eine Strommenge von etwa 20 Mio kWh und ein Rohertrag von etwa
12,5 Mio ATS erwirtschaftet werdcn.
Auf Grund dieser nunmehr günstigen Voraussetzungen hat der Vorstand die betriebswirt-
schaftlich richtige Entscheidung getroffen, einen neuen Maschinensatz einzubauen. Noch
während des zu dieser Investition durchgeführten Ausschreibungsverfahrens hat der Bundes-
minister für Land- und Forstwirtschaft den Vorgang gestoppt und eine Ausschreibung zum
Verkauf angeordnet.
Im Bescheid vom 20.1.1995 wurde auch festgestellt, daß der Blühnbach ein Privatgewässer der
Österreichischen Bundesforste ist. Das Blühnbachtal ist praktisch unbewohnt und das Wasser
von bester Qualität. Es sind dahcr auch wasscrwirtschaftliche Überlegungen zu beachten.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an dcn Herrn Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft die nachstehendc
Anfrage:
1) Ist es richtig, daß Sie die vom Vorstand der Österreichischen Bundesforste geplante Inve-
stition gestoppt und den Verkauf angeordnet haben?
2) Wenn dies zutrifft, wie rechtfertigcn Sie den Eingriff in die Wirtschaftsführung des Betrie-
bes Bundesforste?
3) Wie rechtfertigen Sie den Umstand, daß nunmehr durch öffentliche Ausschreibung im EU-
Raum ein Verkauf eines hochproduktiven Betricbcs in das Ausland wahrscheinlich wird?
4) Wurde beachtet, welche Werte, durch Wegfallen der Möglichkeit das Wasser höchster
Qualität im Blühnbach auch für anderweitigc Zwecke zu nutzen, abgeschrieben werden müß-
ten?
5) Wie wollen Sie sichcrstellen, daß durch dcrartigc Aktionen die Bundesforste nicht um ihre
wirtschaftlichen Grundlagen gcbracht und bei dicser Holz- und Budgctlage unweigerlich zu
einem Zuschußbetrieb werden?
6) Wollen Sie in Zukunft sicherstellen, daß betriebswirtschaftliche Entscheidungen wieder bei
den dafür bestellten Fachkräftcn erfolgen; unabhängig ob der Eigentümer eine Sonderdi-
vidende erwartet oder nicht?