4331/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Franz Steindl

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Konsequenzen für die Gemeinden durch den Finanzausgleich

Zu den bedeutendsten Einnahmen der Gemeinden sind die eigenen Abgaben (ausschließliche

Gemeindeabgaben) aufgrund bundes - oder landesgesetzlicher Regelungen sowie die

Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben zu zählen. Die ausschließlichen

Gemeindeabgaben sind im Finanzausgleichsgesetz 1997 aufgelistet und deren Ertrag ist den

Gemeinden garantiert. Die Basis der Gemeindeeinnahmen bilden die sogenannten

Ertragsanteile, also die Anteile der Gemeinden Österreichs an den gemeinschaftlichen

Bundesabgaben. Eine weitere Einnahmequelle der Gemeinden sind die Finanzzuweisungen und

Zweckzuschüsse.

Es ist hinlänglich bekannt, daß die Gemeinden mit rund 60% aller öffentlichen Investitionen der

größte Investor und ein wichtiger Arbeitsplatzsicherer sind.

Abgesehen davon haben die Gemeinden auch bei der Erreichung von Sparzielen im Rahmen

des verbundenen Steuersystems ihren Teil an den Belastungen in der Vergangenheit

mitgetragen.

Die Diskussionen in der letzten Zeit um die Budgetpolitik des öffentlichen Haushalts - auch in

Hinblick auf die Mitgliedschaft bei der Europäischen Währungsunion - haben vor allem die

Rolle der Gemeinden ins Gespräch gebracht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

ANFRAGE:

1) Welche Auswirkungen hat der Finanzausgleich auf die burgenländischen Gemeinden in den

Jahren 1998 und 1999?

2) Wie erfolgte die Aufteilung der Ertragsanteile für das Burgenland in den letzten fünf

Jahren?

3) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß der abgestufte Bevölkerungsschlüssel zugunsten eines

einheitlichen Schlüssels bei den nächsten Finannausgleichsverhandlungen abgeschafft wird?

4) Welche Gründe sprechen gegen eine Einführung eines einheitlichen Schlüssels?

5) Erachten Sie es als notwendig, den Kopfquotenausgleich beizubehalten?

6) Wenn ja, welche Gründe sprechen für eine Beibehaltung des Kopfquotenausgleichs?