4333/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Herbert Kaufmann

und Genossen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend ,,Produktsicherheitsgesetz 1984, Meldeverpflichtung, Unfallsdaten, Kontrolle und

EHLASS”

In der Europäischen Union gilt die Richtlinie 92/59/EWG für die allgemeine

Produktsicherheit, deren Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten am 29. Juni 1994

ausgelaufen ist. Damit wurde auf Gemeinschaftsebene eine allgemeine Sicherheitsvorschrift

für alle in Verkehr gebrachten Produkte, die für die Verbraucher bestimmt sind oder von

ihnen benutzt werden, erlassen. Die entsprechende Umsetzung dieser Richtlinie durch die

Mitgliedstaaten ist Voraussetzung des Schutzes der Interessen der Verbraucher wie Sicherheit

oder Gesundheitsschutz.

Das Österreichische Produktsicherheitsgesetz (PSG 1994) soll das Leben und die Gesundheit

von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte schützen und regelt im Detail

u.a. die behördlichen Maßnahmen gegen eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des

Menschen durch gefährliche Produkte. Dieses Gesetz gilt subsidiär, Hersteller und Importeure

dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen.

Weiters ist aufgrund dieses Gesetzes (§ 7 PSG) eine Meldeverpflichtung für bestimmte

Personen bei dienstlichen Wahrnehmungen betreffend gefährlicher Produkte vorgesehen.

Dieser Verpflichtung wird unserer Meinung nach nicht entsprechend nachgekommen, obwohl

beispielsweise in mehreren Rundschreiben alle österreichischen Krankenhäuser auf die

Meldeverpflichtung hingewiesen wurden.

Das Institut “Sicher Leben” schätzt, daß ein großer Teil der Heim -, Freizeit - und Sportunfälle

(insgesamt sind es ca. 650.000) auf fehlerhafte bzw. gefährliche Produkte zurückzuführen

sind. Der volkswirtschaftliche Schaden geht damit in die Milliarden Schilling.

Das europäische System zum Überwachen von Haus - und Freizeitunfällen (EHLASS) ist im

Mai 1996 in Vollbetrieb gegangen. Das heißt, es wurden im vier österreichischen

Krankenhäusern (LKH Feldkirch, Schwarzach / Pongau, AKH Linz, UKH Meidling) durch

geschultes Personal Interviews von Unfallpatienten durchgeführt. Deren Analyse soll erstmals

qualitativ hochwertige Daten für die Unfallprävention erbringen. Eine Verlängerung von

EHLASS wird auf europäischer Ebene angestrebt (ab 1.1.1998), Österreich soll weiterhin

mitwirken.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauenan -

gelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende

Anfrage:

1. Wieviele Unfälle (mit Personenschaden) waren 1996 und 1997 auf fehlerhafte

Produkte bzw. gefährliche Produkte im Sinne des PSG zurückzuführen?

2. Ist für 1996 und 1997 bereits eine Verknüpfung von EHLASS - Daten mit allgemeinen

statistischen Patientendaten vorgenommen worden (siehe Anfragebeantwortung

XX.GP 1313/AB vom 2.12.1996)?

Gibt es schon diese entsprechenden Patienten - bzw. Unfallsdaten?

3. Wieviele Meldungen wurden nach § 7 PSG sowie nach der Meldeverordnung des

Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz 1996 und 1997 an das

Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz gerichtet. (Es

wird ersucht, dies aufgeschlüsselt auf die einzelnen beiden Jahre darzustellen)?

4. Wieviele Meldungen davon kamen von den Leitern von Krankenanstalten sowie von

Kranken - und Unfallversicherungsträgern (es wird um Aufschlüsselung der Meldungen

von den einzelnen Krankenanstalten sowie von den einzelnen Kranken - und

Unfallversicherungsträgern in Österreich ersucht)?

5. Wieviele sog. “formlose Meldungen” wurden 1996 und 1997 insgesamt an das

zuständige Ministerium gerichtet?

6. Wieviele dieser Meldungen (Frage 3) betrafen gefährliche Produkte bzw.

Produktgruppen, die in Österreich hergestellt und in Verkehr gebracht wurden?

7. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie

Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte bzw.

Produktgruppen mitteilen?

8. Wieviele dieser Meldungen (Frage 3) betrafen gefährliche Produkte bzw.

Produktgruppen, die aus anderen EU - Staaten importiert wurden?

9. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie

Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte bzw.

Produktgruppen, mitteilen?

10. Wieviele dieser Meldungen (Frage 3) betrafen gefährliche Produkte bzw.

Produktgruppen, die aus Nicht - EU - Staaten (Dritt - Staaten) - insbesondere aus dem

asiatischen Raum - importiert wurden?

11. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie

Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte bzw.

Produktgruppen mitteilen?

12. Wieviele Verordnungen nach § 8 PSG wurden von Ihrem Bundesministerium bislang

erlassen (Ersuche um Auflistung der einzelnen Verordnungen)?

13. Welche und wieviele behördliche Maßnahmen nach § 8 PSG wurden 1996 und 1997

durch Bescheid erlassen?

14. In wievielen und welchen Fällen wurden 1996 und 1997 verpflichtende

Rückrufaktionen für Hersteller oder Importeure angeordnet (Ersuche um detaillierte

Darstellung)?

15. In wievielen und welchen Fällen wurden 1996 und 1997 Verkaufsverbote für unsichere

Produkte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes ausgesprochen (Ersuche um

detaillierte Darstellung)?

16. In wievielen Fällen konnten 1996 und 1997 durch Interventionen des

Bundesministeriums Produktrückrufe, Konstruktionsänderungen oder Rücknahme vom

Verkauf durch Ihr Ministerium auf freiwilliger Basis erreicht werden?

17. Welche vorläufigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (§12 PSG) wurden von

Aufsichtsorganen in den Bundesländern 1996 und 1997 getroffen (Ersuche um

Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

18. Welche Aktivitäten wurden 1996 und 1997 durch den Produktsicherheitsbeirat gesetzt

(§16 PSG)?

Wieviele und welche Gutachten wurden abgegeben?

19. Wieviele Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstoßes nach §.. PSG wurden 1996 und

1997 eingeleitet und wieviele abgeschlossen?

20. Welche behördlichen Maßnahmen werden gegen falsch klassifizierte “Laserpointer”

ergriffen, die zumeist ohne Gebrauchsanleitung im Spielzeughandel sowie im

Versandhandel an Minderjährige wie Erwachsene verkauft und mißbräuchlich

verwendet werden können?

21. Das Institut “Sicher Leben” des Kuratoriums für Verkehrssicherheit war mit der

Organisation und wissenschaftlichen Leitung von EHLASS Austria bis zum auslaufen

der aktuellen Erhebungsperiode (31.12.1997) beauftragt.

Liegen diesbezügliche Daten und Analysen bereits vor?

22. Wenn ja, wie sehen diese Daten und Analysen aus und wann werden diese Ergebnisse

veröffentlicht?

23. Wie hoch beliefen sich die Kosten für die Teilnahme am EHLASS - Programm bis

31.12.1997?

24. In welcher Form ist Österreich weiterhin in das EHLASS - Programm ab 1.1.1998

miteingebunden?

25. Haben alle EU - Mitgliedstaaten die Produktsicherheitsrichtlinie (92/95/EWG)

umgesetzt?

26. Wenn nein, wurden Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Mitgliedstaaten

eingeleitet?

27. Wie weit sind die angekündigten Vorarbeiten in der Europäischen Kommission an einer

“Richtlinie über die Sicherheit von Kleinkinderprodukten” gediehen?

28. Halten Sie eine Novellierung der Richtlinie 92/59/EWG über die allgemeine

Produktsicherheit für notwendig?

Gibt es entsprechende Initiativen in der Kommission?

Sind während der Ratspräsidentschaft österreichische Initiativen vorgesehen?

29. Hat sich das EU - Produktsicherheitsnotfallsverfahren (Rapid Exchange of Information

System) bewährt?

Wenn ja, in welchen Fällen?

30. Durch die mit dem PSG 1994 eingerichtete Marktüberwachung durch

Produktsicherheitsaufsichtsorgane soll in Österreich die Einhaltung der

Produktsicherheitsbestimmungen kontrolliert werden, wobei die Zuständigkeit des

Landeshauptmannes vorliegt (§16 PSG).

Sind in allen Bundesländern Produktsicherheitsaufsichtsorgane (besonders geschulte

Organe) als Aufsichtsorgane tätig (Ersuche um Aufstellung je Bundesland)?

31. Wieviele Beamte sind in Österreich als Produktsicherheitsaufsichtsorgane tätig (Ersuche

um Aufstellung je Bundesland)?

32. Sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, um die Meldeverpflichtung sowie die

Kontrolle europäischer und nationaler Produktsicherheitsbestimmungen in Österreich

weiterhin sicherzustellen?

33. Welche Maßnahmen sind vom Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz langfristig geplant, um die ,,Produktsicherheit” in Österreich bzw. in

Europa zu heben?