4333/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Herbert Kaufmann
und Genossen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend ,,Produktsicherheitsgesetz 1984, Meldeverpflichtung, Unfallsdaten, Kontrolle und
EHLASS”
In der Europäischen Union gilt die Richtlinie 92/59/EWG für die allgemeine
Produktsicherheit, deren Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten am 29. Juni 1994
ausgelaufen ist. Damit wurde auf Gemeinschaftsebene eine allgemeine Sicherheitsvorschrift
für alle in Verkehr gebrachten Produkte, die für die Verbraucher bestimmt sind oder von
ihnen benutzt werden, erlassen. Die entsprechende Umsetzung dieser Richtlinie durch die
Mitgliedstaaten ist Voraussetzung des Schutzes der Interessen der Verbraucher wie Sicherheit
oder Gesundheitsschutz.
Das Österreichische Produktsicherheitsgesetz (PSG 1994) soll das Leben und die Gesundheit
von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte schützen und regelt im Detail
u.a. die behördlichen Maßnahmen gegen eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des
Menschen durch gefährliche Produkte. Dieses Gesetz gilt subsidiär, Hersteller und Importeure
dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen.
Weiters ist aufgrund dieses Gesetzes (§ 7 PSG) eine Meldeverpflichtung für bestimmte
Personen bei dienstlichen Wahrnehmungen betreffend gefährlicher Produkte vorgesehen.
Dieser Verpflichtung wird unserer Meinung nach nicht entsprechend nachgekommen, obwohl
beispielsweise in mehreren Rundschreiben alle österreichischen Krankenhäuser auf die
Meldeverpflichtung hingewiesen wurden.
Das Institut “Sicher Leben” schätzt, daß ein großer Teil der Heim -, Freizeit - und Sportunfälle
(insgesamt sind es ca. 650.000) auf fehlerhafte bzw. gefährliche Produkte zurückzuführen
sind.
Der volkswirtschaftliche Schaden geht damit in die Milliarden Schilling.
Das europäische System zum Überwachen von Haus - und Freizeitunfällen (EHLASS) ist im
Mai 1996 in Vollbetrieb gegangen. Das heißt, es wurden im vier österreichischen
Krankenhäusern (LKH Feldkirch, Schwarzach / Pongau, AKH Linz, UKH Meidling) durch
geschultes Personal Interviews von Unfallpatienten durchgeführt. Deren Analyse soll erstmals
qualitativ hochwertige Daten für die Unfallprävention erbringen. Eine Verlängerung von
EHLASS wird auf europäischer Ebene angestrebt (ab 1.1.1998), Österreich soll weiterhin
mitwirken.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauenan -
gelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele Unfälle (mit Personenschaden) waren 1996 und 1997 auf fehlerhafte
Produkte bzw. gefährliche Produkte im Sinne des PSG zurückzuführen?
2. Ist für 1996 und 1997 bereits eine Verknüpfung von EHLASS - Daten mit allgemeinen
statistischen Patientendaten vorgenommen worden (siehe Anfragebeantwortung
XX.GP 1313/AB vom 2.12.1996)?
Gibt es schon diese entsprechenden Patienten - bzw. Unfallsdaten?
3. Wieviele Meldungen wurden nach § 7 PSG sowie nach der Meldeverordnung des
Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz 1996 und 1997 an das
Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz gerichtet. (Es
wird ersucht, dies aufgeschlüsselt auf die einzelnen beiden Jahre darzustellen)?
4. Wieviele Meldungen davon kamen von den Leitern von Krankenanstalten sowie von
Kranken - und Unfallversicherungsträgern (es wird um Aufschlüsselung der Meldungen
von den einzelnen Krankenanstalten sowie von den einzelnen Kranken - und
Unfallversicherungsträgern in Österreich ersucht)?
5. Wieviele sog. “formlose Meldungen” wurden 1996 und 1997 insgesamt an das
zuständige Ministerium gerichtet?
6. Wieviele dieser Meldungen (Frage 3) betrafen gefährliche Produkte bzw.
Produktgruppen,
die in Österreich hergestellt und in Verkehr gebracht wurden?
7. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie
Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte bzw.
Produktgruppen mitteilen?
8. Wieviele dieser Meldungen (Frage 3) betrafen gefährliche Produkte bzw.
Produktgruppen, die aus anderen EU - Staaten importiert wurden?
9. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie
Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte bzw.
Produktgruppen, mitteilen?
10. Wieviele dieser Meldungen (Frage 3) betrafen gefährliche Produkte bzw.
Produktgruppen, die aus Nicht - EU - Staaten (Dritt - Staaten) - insbesondere aus dem
asiatischen Raum - importiert wurden?
11. Können Sie Art der Gefährdung oder Schädigung, Ausmaß der Schädigung sowie
Ursache der Gefährdung und Schädigung durch diese gefährlichen Produkte bzw.
Produktgruppen mitteilen?
12. Wieviele Verordnungen nach § 8 PSG wurden von Ihrem Bundesministerium bislang
erlassen (Ersuche um Auflistung der einzelnen Verordnungen)?
13. Welche und wieviele behördliche Maßnahmen nach § 8 PSG wurden 1996 und 1997
durch Bescheid erlassen?
14. In wievielen und welchen Fällen wurden 1996 und 1997 verpflichtende
Rückrufaktionen für Hersteller oder Importeure angeordnet (Ersuche um detaillierte
Darstellung)?
15. In wievielen und welchen Fällen wurden 1996 und 1997 Verkaufsverbote für unsichere
Produkte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes ausgesprochen (Ersuche um
detaillierte Darstellung)?
16. In wievielen Fällen konnten 1996 und 1997 durch Interventionen des
Bundesministeriums Produktrückrufe, Konstruktionsänderungen oder Rücknahme vom
Verkauf
durch Ihr Ministerium auf freiwilliger Basis erreicht werden?
17. Welche vorläufigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (§12 PSG) wurden von
Aufsichtsorganen in den Bundesländern 1996 und 1997 getroffen (Ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
18. Welche Aktivitäten wurden 1996 und 1997 durch den Produktsicherheitsbeirat gesetzt
(§16 PSG)?
Wieviele und welche Gutachten wurden abgegeben?
19. Wieviele Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstoßes nach §.. PSG wurden 1996 und
1997 eingeleitet und wieviele abgeschlossen?
20. Welche behördlichen Maßnahmen werden gegen falsch klassifizierte “Laserpointer”
ergriffen, die zumeist ohne Gebrauchsanleitung im Spielzeughandel sowie im
Versandhandel an Minderjährige wie Erwachsene verkauft und mißbräuchlich
verwendet werden können?
21. Das Institut “Sicher Leben” des Kuratoriums für Verkehrssicherheit war mit der
Organisation und wissenschaftlichen Leitung von EHLASS Austria bis zum auslaufen
der aktuellen Erhebungsperiode (31.12.1997) beauftragt.
Liegen diesbezügliche Daten und Analysen bereits vor?
22. Wenn ja, wie sehen diese Daten und Analysen aus und wann werden diese Ergebnisse
veröffentlicht?
23. Wie hoch beliefen sich die Kosten für die Teilnahme am EHLASS - Programm bis
31.12.1997?
24. In welcher Form ist Österreich weiterhin in das EHLASS - Programm ab 1.1.1998
miteingebunden?
25. Haben alle EU - Mitgliedstaaten die Produktsicherheitsrichtlinie (92/95/EWG)
umgesetzt?
26. Wenn nein, wurden Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Mitgliedstaaten
eingeleitet?
27. Wie weit sind die angekündigten Vorarbeiten in der Europäischen Kommission an einer
“Richtlinie
über die Sicherheit von Kleinkinderprodukten” gediehen?
28. Halten Sie eine Novellierung der Richtlinie 92/59/EWG über die allgemeine
Produktsicherheit für notwendig?
Gibt es entsprechende Initiativen in der Kommission?
Sind während der Ratspräsidentschaft österreichische Initiativen vorgesehen?
29. Hat sich das EU - Produktsicherheitsnotfallsverfahren (Rapid Exchange of Information
System) bewährt?
Wenn ja, in welchen Fällen?
30. Durch die mit dem PSG 1994 eingerichtete Marktüberwachung durch
Produktsicherheitsaufsichtsorgane soll in Österreich die Einhaltung der
Produktsicherheitsbestimmungen kontrolliert werden, wobei die Zuständigkeit des
Landeshauptmannes vorliegt (§16 PSG).
Sind in allen Bundesländern Produktsicherheitsaufsichtsorgane (besonders geschulte
Organe) als Aufsichtsorgane tätig (Ersuche um Aufstellung je Bundesland)?
31. Wieviele Beamte sind in Österreich als Produktsicherheitsaufsichtsorgane tätig (Ersuche
um Aufstellung je Bundesland)?
32. Sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, um die Meldeverpflichtung sowie die
Kontrolle europäischer und nationaler Produktsicherheitsbestimmungen in Österreich
weiterhin sicherzustellen?
33. Welche Maßnahmen sind vom Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz langfristig geplant, um die ,,Produktsicherheit” in Österreich bzw. in
Europa zu heben?