4334/J XX.GP
der Abgeordneten DI Hofmann, Lafer, Mag. Firlinger, Mag. Schreiner, Mag. Trattner, Aumayr
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend geplante Erhöhung der Grundsteuer
Die im Frühjahr 1997 durch das Bundesministerium für Finanzen eingesetzte Steuerreform -
kommission beabsichtigt unter anderem, bei der Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer
eine Änderung durchzuführen In Zukunft solle die Grundsteuer nicht nach dem Einheitswert,
sondern nach dem Verkehrswert berechnet werden, mit der Begründung, daß “der Einheits -
wert (........) seit 1.1.1973 nicht mehr angepaßt wurde und keineswegs mehr den realen Werten
entspricht. Eine Anhebung der Einheitswerte in Richtung Verkehrswert wäre insofern eine
plausible Maßnahme, als, anders als beim äußerst mobilen Finanzkapital, der
Steuergegenstand nicht ins Ausland verlagert werden könnte.”, so der Vorsitzende der
Steuerreformkommission, Univ. Prof. Dr. Stoll ( APA069, 16.04.1998).
Diese Art der Reform würde neuerlich enorme steuerliche Belastungen für alle Österreicher zur
Folge haben.
Daß dieses Vorhaben der Bundesregierung nichts anderes als ein neuerlicher Anschlag auf die
Geldbörse des Bürgers ist, zeigt allein die o.a. Argumentation
Denn einerseits gibt es in der Systematik des geltenden Rechtes in Österreich Regelungen, die
länger als erst seit 1973 in unveränderter Form bestehen (z.B. Reichsgesetzblätter), anderer -
seits tritt deutlich hervor, daß hier nur wieder eine neue und vor allem sichere Einnahmequelle
für den Staat erschlossen werden soll. Unter dem Arbeitstitel “Vereinfachung des
Steuerrechts” sollen alle Bürger - im Gegensatz zur E - Wirtschaft ist hier kein Widerstand zu
erwarten (APAO69, 16.04.1998) - zur Kasse gebeten werden.
Daher rechnet man durch die Reform der Grundsteuerbemessung auch mit 25 - statt wie bisher
- mit 5 Milliarden Schilling an Einnahmen.
Ein Eigenheimbesitzer hätte für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Zukunft eine
Grundsteuer von öS 40.0000,- pro Jahr zu erwarten.
Für eine durchschnittliche Eigentumswohnung mit einem Verkehrswert von etwa 2 Millionen
Schilling
wären in Zukunft ca. 20.000 Schilling Grundsteuer zu entrichten.
Nach den Plänen der Bundesregierung, die Grundsteuer in Zukunft mit 1% des Verkehrswertes
zu berechnen, würde diese daher mindestens um das Fünf - bis Zehnfache des bisherigen Wertes
angehoben werden.
Viele könnten sich in weiterer Folge den Erhalt ihres Eigentums nur mehr mit Mühe,
möglicherweise gar nicht mehr, leisten.
Auch wenn im Moment noch über Ausnahmeregelungen im Bereich der Landwirtschaft
gesprochen wird, ist zu befürchten, daß die Regierungspläne dazu beitragen werden, auch das
Bauernsterben weiter massiv zu beschleunigen, und daß die österreichischen Landwirte damit
schrittweise einer fiskalischen Enteignung zum Opfer fallen werden. Die von der Regierung im
Bereich der Landwirtschaft geplanten Maßnahmen sind nichts anderes als eine aktive
Sterbehilfe für die österreichischen Bauern.
Abgesehen davon hätte die geplante Reform in weiterer Folge verheerende Auswirkungen auf
die Höhe der Erbschaftssteuer und natürlich auf das Mietzinsniveau:
Die höheren Kosten, die Vermietern erwachsen, würden in Form von höheren Betriebskosten
ihren Niederschlag in den Mietkosten finden.
Wohnen würde damit für jeden, Eigentümer und Mieter, zum Luxus werden.
Sollte es zu Ausnahmeregelungen kommen, durch die soziale Härten vermieden werden
könnten, ist das deklarierte Ziel der Steuerreform, die Vereinfachung, zumindest was die
Berechnung der Grundsteuer anbelangt, ad absurdum geführt. Durch Ausnahmeregelungen,
Deckelungen und dergleichen wird es in diesem Bereich sicher zu keiner Vereinfachung
kommen, sondern allein die Durchführung dieser Ausnahmeregelungen wird einen wesentlich
größeren bürokratischen Aufwand, als es bisher der Fall ist, bedingen.
Letztendlich aber zielt die geplante Reform vor allem auf eine Erhöhung der steuerlichen
Einnahmen ab bzw. dient sie unter anderem dazu, z.B. im Falle einer EU - Entscheidung gegen
die Getränkesteuer die eventuell fehlenden Einnahmen auf Kosten der Bürger auszugleichen.
Dabei wird keinerlei Rücksicht darauf genommen, daß damit auf ausnahmslos jeden Bürger
neuerlich steuerliche Belastungen zukommen werden, die zwangsläufig zu verändertem,
eingeschränktem Konsumverhalten der Bürger führen und, damit zusammenhängend,
Arbeitsplätze
in allen Wirtschaftszweigen massiv gefährden werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Wann werden dem Bundesministerium für Finanzen erste Ergebnisse der Arbeit der Steuer -
reformkommission vorliegen?
2. Was sind konkret die erklärten Ziele der geplanten Steuerreform?
3. Aus welchen konkreten Gründen wurde die Grundsteuer bisher nach dem Einheitswert
berechnet?
4. Aus welchen konkreten Gründen ist geplant, die Grundsteuer in Zukunft nach dem
Verkehrswert zu berechnen?
5. Auf welche Höhe beliefen sich die Einnahmen durch Grund - bzw. Erbschaftssteuer in den
Jahren 1996 und 1997?
6. Welche jährliche Einnahmenserhöhung bei Grundsteuer bzw. Erbschaftssteuer erwarten Sie
durch die Berechnung der Grundsteuer nach dem Verkehrswert?
7. Halten Sie Maßnahmen, durch die soziale Härten, verursacht durch die Berechnung der
Grundsteuer bzw. der Erbschaftssteuer nach dem Verkehrswert, vermieden werden, für
notwendig?
8. Wer genau wird voraussichtlich in den Genuß von Ausnahmeregelungen bzw. Deckelungen
kommen?
9.
Um welche konkreten Ausnahmeregelungen bzw. Deckelungen handelt es sich dabei?
10. Ist zu erwarten, daß es durch die Durchführung von Ausnahmeregelungen zu einem
höheren finanziellen und verwaltungstechnischen Aufwand, auch für die Gemeinden,
kommen wird?
Wenn ja, widerspricht Ihrer Ansicht nach dieser Umstand der Prämisse der Vereinfachung
des Steuerrechtes?
11. Halten Sie es aus sozialer Sicht für vertretbar, daß nach mehreren Belastungspaketen die
Bürger wieder mit höheren Steuern konfrontiert werden?
12. Halten Sie es für sozial vertretbar, daß gerade in einem derart existentiellen Bereich wie
dem Wohnen die Steuern drastisch erhöht werden?
13. Teilt das Bundesministerium für Finanzen die Meinung des Leiters der Steuerreform -
kommission, daß der Einheitswert seit 1.1.1943 gleichgeblieben sei und alleine aus diesem
Grund angehoben werden müsse?
14. Teilt das Bundesministerium für Finanzen die Meinung des Leiters der Steuerreform -
kommission, daß eine Anhebung der Einheitswerte in Richtung Verkehrswert insofern eine
plausible Maßnahme wäre, “als, anders als beim äußerst mobilen Finanzkapital, der
Steuergegenstand nicht ins Ausland verlagert werden könnte"?
Wenn ja, sind sie sich dessen bewußt, daß diese Aussage auf entlarvende Weise zeigt, daß
Steuern dort ansetzen, wo die Steuerzahler nicht in der Lage sind, Widerstand zu leisten
und daß die Ohnmacht des Bürgers schamlos ausgenützt wird?