4338/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Versäumnisse bei der Umsetzung der WRG - Novelle 1997

SACHVERHALT

1. Fehlentwicklungen in der WRG - Gesetzgebung, bis hin zu einem vorwiegenden

“Wirtschaftsgesetz" (Fischler 1990), durch die Novelle 90 wurden zumindest teilweise

durch die Novelle 97 in grundsätzlicher” Weise korrigiert.

2. Dabei wurde jedoch die demokratiepolitisch unannehmbare Vorgangsweise

großkoalitionärer Gesetzgebung, nämlich Verlagerung der Umsetzung auf den

Verordnungsweg verstärkt fortgesetzt und somit die Wahrscheinlichkeit einer weiteren

Erhöhung der Rechtsunsicherheit noch vergrößert. Als Beispiel sei nur auf die

weitreichenden Verordnungskompetenzen in § 12a und § 12b der WPG - Novelle 1997

hingewiesen.

3. Nach wie vor fehlt jede Abstimmung zwischen den Umsetzungsterminen des Gewässer -

schutzes einerseits und den finanziellen und technischen Mitteln des Bundes und der

Länder andererseits. Auf diese mangelnde Koordination, insbesondere zwischen

BMLF und BMUJF haben die Grünen in der Vergangenheit bereits wiederholt

hingewiesen.

4. Jahrelange Bemühungen der Grünen - u.a. in der Kommission für Siedlungswasser -

wirtschaft - diesen Fehlentwicklungen durch ein selektives Moratorium im besonders

betroffenen ländlichen Raum gegenzusteuern wurde von allen anderen Parteien aus

vornehmlich kurzzeit - ökonomischen Gründen und mit Duldung des BMUJF bisher

verhindert.

5. Auf den Landesebenen ist eine Anpassung vorhandener Verordnungen und Gesetzes -

entwürfen an die Möglichkeiten der WRG - Novelle 1997 nirgendwo in Sicht. Als

besonders krasse Beispiele sei verwiesen auf .......

a) ... den sogenannten "Versickerungserlaß" des Landes Kärnten

b) ... den Entwurf zu einem Steiermärkischen Abwassergesetz (STAG)

Auf Grund des Sachverhaltes richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft die folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. In welcher Weise und wann werden Sie im Interesse des Gewässerschutzes und der

besonders stark betroffenen ländlichen Bevölkerung die dem BMLF in der WRG -

Novelle 97 erteilten Verordnungskompetenzen einsetzen und voll ausschöpfen?

2. Welche Maßnahmen werden Sie wann ergreifen, damit vorhandene Verordnungen auf

Landesebene die Möglichkeiten der Novelle 97 voll berücksichtigen?

3. In welcher Form sind Sie bereit, die wohldokumentierten, seit Jahren vorgebrachten

Grünen Argumente für ein selektives Moratorium bei der Abwasserbehandlung im

ländlichen insbesondere dem dünnbesiedelten alpinen Raum einer Prüfung zu

unterziehen?

4. Welche Verfahren schlagen Sie vor, um endlich zu der dringend notwendigen

Koordination voll Förderungsrecht- und Wasserrechtsverfahren zu kommen?

5. Durch welche Sofortmaßnahmen gedenken Sie zu einer Beendigung der besonders

beunruhigenden Fehlentwicklungen im Bundesland Kärnten und einer

Neuorientierung beitragen zu können?