4338/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Versäumnisse bei der Umsetzung der WRG - Novelle 1997
SACHVERHALT
1. Fehlentwicklungen in der WRG - Gesetzgebung, bis hin zu einem vorwiegenden
“Wirtschaftsgesetz" (Fischler 1990), durch die Novelle 90 wurden zumindest teilweise
durch die Novelle 97 in grundsätzlicher” Weise korrigiert.
2. Dabei wurde jedoch die demokratiepolitisch unannehmbare Vorgangsweise
großkoalitionärer Gesetzgebung, nämlich Verlagerung der Umsetzung auf den
Verordnungsweg verstärkt fortgesetzt und somit die Wahrscheinlichkeit einer weiteren
Erhöhung der Rechtsunsicherheit noch vergrößert. Als Beispiel sei nur auf die
weitreichenden Verordnungskompetenzen in § 12a und § 12b der WPG - Novelle 1997
hingewiesen.
3. Nach wie vor fehlt jede Abstimmung zwischen den Umsetzungsterminen des Gewässer -
schutzes einerseits und den finanziellen und technischen Mitteln des Bundes und der
Länder andererseits. Auf diese mangelnde Koordination, insbesondere zwischen
BMLF und BMUJF haben die Grünen in der Vergangenheit bereits wiederholt
hingewiesen.
4. Jahrelange Bemühungen der Grünen - u.a. in der Kommission für Siedlungswasser -
wirtschaft - diesen Fehlentwicklungen durch ein selektives Moratorium im besonders
betroffenen ländlichen Raum gegenzusteuern wurde von allen anderen Parteien aus
vornehmlich kurzzeit - ökonomischen Gründen und mit Duldung des BMUJF bisher
verhindert.
5. Auf den Landesebenen ist eine Anpassung vorhandener Verordnungen und Gesetzes -
entwürfen an die Möglichkeiten der WRG - Novelle 1997 nirgendwo in Sicht. Als
besonders krasse Beispiele sei verwiesen auf .......
a) ... den sogenannten "Versickerungserlaß" des Landes Kärnten
b)
... den Entwurf zu einem Steiermärkischen Abwassergesetz (STAG)
Auf Grund des Sachverhaltes richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft die folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. In welcher Weise und wann werden Sie im Interesse des Gewässerschutzes und der
besonders stark betroffenen ländlichen Bevölkerung die dem BMLF in der WRG -
Novelle 97 erteilten Verordnungskompetenzen einsetzen und voll ausschöpfen?
2. Welche Maßnahmen werden Sie wann ergreifen, damit vorhandene Verordnungen auf
Landesebene die Möglichkeiten der Novelle 97 voll berücksichtigen?
3. In welcher Form sind Sie bereit, die wohldokumentierten, seit Jahren vorgebrachten
Grünen Argumente für ein selektives Moratorium bei der Abwasserbehandlung im
ländlichen insbesondere dem dünnbesiedelten alpinen Raum einer Prüfung zu
unterziehen?
4. Welche Verfahren schlagen Sie vor, um endlich zu der dringend notwendigen
Koordination voll Förderungsrecht- und Wasserrechtsverfahren zu kommen?
5. Durch welche Sofortmaßnahmen gedenken Sie zu einer Beendigung der besonders
beunruhigenden Fehlentwicklungen im Bundesland Kärnten und einer
Neuorientierung beitragen zu können?