4339/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Marktgemeinde Feldkirchen, Altstoffsammelzentrum und Bauhof,
wasserrechtliche Bewilligung
Im Zusammenhang mit der wasserrechtlichen Bewilligung hat das oben genannte
Ministerium verfügt: “Das vorgefundene Aschenmaterial (Eluatklasse III a) ist zu entfernen
und ordnungsgemäß zu entsorgen, bevor die Standorteignung für das Altstoffsammel -
zentrum und den Bauhof als Voraussetzung für die Errichtung und Betrieb fachlicherseits
positiv beurteilt werden kann."
In vorgeblicher Entsprechung dieser Forderung des Amtssachverständigen hat die
Marktgemeinde Feldkirchen per Schreiben vom 22.9.1997 durch Vorlage von Liefer - und
Wiegescheinen den Erweis zu erbringen versucht, daß den Forderungen im Zuge der
Bauausführungen in den maßgeblichen Teilen bereits entsprochen wurde. Aufgrund
berechtigter Zweifel an den Beweismitteln wurde die Staatsanwaltschaft Graz nach § 293
StGB gegen die Marktgemeinde tätig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieweit ist das Ministerium für Land - und Forstwirtschaft als Oberste Wasserrechts -
behörde über das Tätigwerden der Staatsanwaltschaft Graz informiert?
2. In Ihrem Ministerium wird in dieser Causa ein Bescheid vorbereitet. Ist dieser
Bescheid bereits fertiggestellt?
Wenn ja, sind Sie bereit die Bescheidausfolgung so lange zu verzögern bis der Bericht
der Grazer Staatsanwaltschaft bei Ihnen eingelangt ist?
Wenn nein, werden Sie die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Graz und allfälliger
Gerichtsverfahren
abwarten und erst dann den Bescheid erlassen?
3. Sozialdemokratische Gemeinderatsmitglieder haben in der Angelegenheit des aus -
stehenden Wasserrechtsbescheides mit Bundeskanzler Mag. Viktor Klima Kontakt
aufgenommen, um die rasche Erledigung des Wasserrechtsbescheides zu erwirken. Ist
von Seiten des Bundeskanzleramtes in dieser Causa in Ihrem Ministerium interveniert
worden?
4. Ist Ihnen bekannt, daß im ausgewiesenen Altlastenkataster des Landes Steiermark aus
dem Jahre 1993 andere Daten vorliegen als jene die Ihnen als Oberste Wasserrechts -
behörde von der Gemeinde Feldkirchen in Form von Gutachten der Firma Murtac
Ges.m.b.H zugegangen sind. Konkret haben die Ihnen vorgelegten Gutachten sich
jeweils auf eine Schürftiefe von nur 3,5 m bezogen, wahrend sowohl der vorhin
ausgesprochene Altlastenkataster wie auch Anrainer von einer Beschüttungstiefe von
7,5 m und tiefer sprechen. Außerdem wurde im Gutachten an Ihre Behörde
verschwiegen, daß erhebliche Mengen von grundwassergefährdenden Lederresten
ebenso auf diesem Grundstück deponiert wurden. Welche Veranlassungen werden Sie
dazu treffen?