4339/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Marktgemeinde Feldkirchen, Altstoffsammelzentrum und Bauhof,

wasserrechtliche Bewilligung

Im Zusammenhang mit der wasserrechtlichen Bewilligung hat das oben genannte

Ministerium verfügt: “Das vorgefundene Aschenmaterial (Eluatklasse III a) ist zu entfernen

und ordnungsgemäß zu entsorgen, bevor die Standorteignung für das Altstoffsammel -

zentrum und den Bauhof als Voraussetzung für die Errichtung und Betrieb fachlicherseits

positiv beurteilt werden kann."

In vorgeblicher Entsprechung dieser Forderung des Amtssachverständigen hat die

Marktgemeinde Feldkirchen per Schreiben vom 22.9.1997 durch Vorlage von Liefer - und

Wiegescheinen den Erweis zu erbringen versucht, daß den Forderungen im Zuge der

Bauausführungen in den maßgeblichen Teilen bereits entsprochen wurde. Aufgrund

berechtigter Zweifel an den Beweismitteln wurde die Staatsanwaltschaft Graz nach § 293

StGB gegen die Marktgemeinde tätig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wieweit ist das Ministerium für Land - und Forstwirtschaft als Oberste Wasserrechts -

behörde über das Tätigwerden der Staatsanwaltschaft Graz informiert?

2. In Ihrem Ministerium wird in dieser Causa ein Bescheid vorbereitet. Ist dieser

Bescheid bereits fertiggestellt?

Wenn ja, sind Sie bereit die Bescheidausfolgung so lange zu verzögern bis der Bericht

der Grazer Staatsanwaltschaft bei Ihnen eingelangt ist?

Wenn nein, werden Sie die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Graz und allfälliger

Gerichtsverfahren abwarten und erst dann den Bescheid erlassen?

3. Sozialdemokratische Gemeinderatsmitglieder haben in der Angelegenheit des aus -

stehenden Wasserrechtsbescheides mit Bundeskanzler Mag. Viktor Klima Kontakt

aufgenommen, um die rasche Erledigung des Wasserrechtsbescheides zu erwirken. Ist

von Seiten des Bundeskanzleramtes in dieser Causa in Ihrem Ministerium interveniert

worden?

4. Ist Ihnen bekannt, daß im ausgewiesenen Altlastenkataster des Landes Steiermark aus

dem Jahre 1993 andere Daten vorliegen als jene die Ihnen als Oberste Wasserrechts -

behörde von der Gemeinde Feldkirchen in Form von Gutachten der Firma Murtac

Ges.m.b.H zugegangen sind. Konkret haben die Ihnen vorgelegten Gutachten sich

jeweils auf eine Schürftiefe von nur 3,5 m bezogen, wahrend sowohl der vorhin

ausgesprochene Altlastenkataster wie auch Anrainer von einer Beschüttungstiefe von

7,5 m und tiefer sprechen. Außerdem wurde im Gutachten an Ihre Behörde

verschwiegen, daß erhebliche Mengen von grundwassergefährdenden Lederresten

ebenso auf diesem Grundstück deponiert wurden. Welche Veranlassungen werden Sie

dazu treffen?