4340/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend B 301

Die B 301 ist das größte gegenwärtige Straßenbauvorhaben.

Aufgrund der schwerwiegenden Bedenken gegen die UVE der ÖSAG, die sowohl vom Um -

weltbundesamt als auch von den Umweltanwälten und den Gemeinden vorgebracht wurden,

erscheint eine grundlegende Überarbeitung des Projekts ebenso nötig wie ein transparentes

Bürgerbeteiligungsverfahren und ein verbindlicher Vertrag über das “PGO - Maßnahmepaket".

Noch immer fehlt der Abschluß eines Vertragens über den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Sind Sie bereit, die Projektwerberin ÖSAG rasch zu einer Überarbeitung der Pläne über

den Bau der B 301 (unter Einbezug der Freizeitparks und Güterterminals) zu veranlas -

sen? Wenn nein, warum nicht?

2 Werden Sie dafür eintreten, daß die lokalen Ortsumfahrungen in das UVP - Verfahren

miteinbezogen und korrekte Vergleichsmöglichkeiten nach dem Vorschlag der Wr. Um -

weitanwaltschaft durchgeführt werden?

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die anerkannten wissenschaftlichen Experten, die

von den Gemeinden als Gutachter namhaft gemacht wurden, in das UVP - Verfahren ein -

bezogen werden? Wenn nicht, warum nicht?

4. Sind Sie willens, die Bürgerinitiativen bei der kostspieligen Finanzierung eigener Gutach -

ter zu unterstützen, wenn nicht, warum?

5. Können Sie garantieren, daß die vorliegenden Stellungnahmen zur UVE für die Bevöl -

kerung unbürokratisch zugänglich werden?

6. Da es an der konkreten Umsetzung des Verkehrskonzepts “Südraum Wien” fehlt, ergibt

sich die Notwendigkeit, die Maßnahmen zum Ausbau des Öffentlichen Verkehrs in einem

verbindlichen Vertrag zwischen Bund, Wien und NÖ festzuschreiben.

Werden Sie darauf dringen, daß dies umgehend erfolgt? Bis wann wird der Vertrag un -

terfertigt? Woran liegen die Verzögerungen? Wie hoch ist die Beteiligung des Bundes?

7. Halten Sie es angesichts der vom Umweltbundesamt nachgewiesenen Mängel der UVE

nicht für angebracht, das Projekt generell zu überdenken und weitere Planungsmaßnah -

men einzustellen?