435/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Helmut Peter, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend geplante Sektorlkonsolidierung und AutonomieverIust im Bereich

der Primärbanlken

 

 

ln einer Novelle zum Bankwesengesetz, zum Genossenschaftsgesetz und zum

genossenschaftlichen Revisionsgesetz soll für autonome Banken ermöglicht werden,

in einem Rechnungskreis (Bundesland - Landesbank) rechnerisch zusammengefaßt

zu werden.

 

Durch einen Rechnungskreis wird die EinhaItung einschlägiger gesetzIicher

Bestimmungen (Höchstkreditgrenzen, Eigenkapital, Bilanzlegung etc.) erleichtert. Es

entstehen größere konsolidierte Einheiten auf Landesebene.

 

Andererseits benötigen die Rechnungskreisführer zur Überwachung und

Koordinierung entsprechende Weisungs- und Durchgriffsrechte. Dies bedeutet einen

massiven Eingriff in die bisherige Autonomie der Primärbanken. Damit geht auch

Eigenverantwortung verloren, Arbeitsplätze und der Einfluß auf das Eigenkapital

wandern in ohnedies bevorzugte Zentralräume. Anstelle dezentraler

Entscheidungen vor Ort wird die bisher schon als drückend empfundene zentrale

Macht verstärkt.

 

Das Beispiel des Konsum hat gezeigt, wohin unübersichtlich große,

genossenschaftlich organisierte Gebilde führen können. Eine Wiederholung solch

eines Debakels in anderen genossenschaftlich organisierten Bereichen gilt es mit

allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern. .

 

ln diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den

Bundesminister für Justiz daher nachfolgende

 

1 . Planen Sie in einer Novelle zum Bankwesengesetz, zum Genossenschaftsgesetz

und zum genossenschaftlichen Revisionsgesetz die Möglichkeit für eine

Sektorkonsolidierung und damit eine Konzernierung der Primärbanken?

 

 

2. Welche Weisungs- und Durchgriffsrechte für Rechnungskreisführer werden Sie

vorsehen?

 

3. Welche Vorteile erblicken Sie in der Autonomie der Primärbanken?

 

4. Welche Bedeutung messen Sie dem genossenschaftlichen Prinzip der

Subsidiarität bei?

 

5. Welche Bedeutung messen Sie dem genossenschaftlichen Prinzip der

Feiwilligkeit der Zusammenarbeit bei?

 

6. Wie stellen Sie sicher, daß das Wesen der Genossenschaft, die Förderung der

Wirtschaft des einzelnen Mitglieds der Primärgenossenschaft, garantiert bleibt?

 

7. Auf welche Art wird gewährleistet, daß sich die Genossenschaften, wie alle

anderen Unternehmen auch, dem Markt und dem Wettbewerb stellen?

 

8. Wie wird sichergestelIt, daß jedes Mitglied frei entscheiden kann, wo es seine

Leistungen bezieht, und mit wem es Geschäfte abwickelt?

 

9. Wie wird sichergestellt, daß nicht durch Ämterverflechtungen und

Mehrfachfunktionen Abhängigkeiten entstehen, die den freien Wettbewerb

ausschalten oder behindern?

 

10. Halten Sie das Relikt ehrenamtlicher Vorstandsfunktionäre als

genossenschaftliche Vertreter der Primärbanken für zeitgemäß? Wenn nicht, wie

werden Sie dies ändern? .

11 .Wird auch im Genossenschaftsbereich (wie bei Aktiengesellschaften) ein fachlich

versiertes, eigenverantwortliches Management vorgeschrieben; d.h.

Entscheidungskompetenz beim hauptamtIichen Vorstand und Kontrollkompetenz

beim ehrenamtlichen bzw. nebenamtlichen Aufsichtsrat?

12. Wird die Aufgabenstellung und Verantwortung des Aufsichtsrates klarer als

bisher geregelt, und wird auch bei den Befugnissen der Generalversammlung

den Erfordernissen des Wettbewerbs verstärkt Rechnung getragen?

13.Welche Schlüsse werden aus dem Konsum-Desaster gezogen?

14.Werden diese Erkenntnisse bei den Überlegungen zur Neufassung des

Bankwesengesetzes, des Genossenschaftsgesetzes und des

genossenschaftlichen Revisionsgesetzes berücksichtigt?

15. Mit welcher Begründung schließen Sie aus, daß unüberschaubare

genossenschaftliche Konzerne entstehen, mit allen negativen Konsequenzen,

wie sie beim Konsum aufgetreten sind?

16. Halten Sie die Rechtsform der Genossenschaft für Konzerne für geeignet? Wenn

ja, wie begründen Sie dies?