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der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Helmut Peter, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Justiz
betreffend geplante Sektorlkonsolidierung und AutonomieverIust im Bereich
der Primärbanlken
ln einer Novelle zum Bankwesengesetz, zum Genossenschaftsgesetz und zum
genossenschaftlichen Revisionsgesetz soll für autonome Banken ermöglicht werden,
in einem Rechnungskreis (Bundesland - Landesbank) rechnerisch zusammengefaßt
zu werden.
Durch einen Rechnungskreis wird die EinhaItung einschlägiger gesetzIicher
Bestimmungen (Höchstkreditgrenzen, Eigenkapital, Bilanzlegung etc.) erleichtert. Es
entstehen größere konsolidierte Einheiten auf Landesebene.
Andererseits benötigen die Rechnungskreisführer zur Überwachung und
Koordinierung entsprechende Weisungs- und Durchgriffsrechte. Dies bedeutet einen
massiven Eingriff in die bisherige Autonomie der Primärbanken. Damit geht auch
Eigenverantwortung verloren, Arbeitsplätze und der Einfluß auf das Eigenkapital
wandern in ohnedies bevorzugte Zentralräume. Anstelle dezentraler
Entscheidungen vor Ort wird die bisher schon als drückend empfundene zentrale
Macht verstärkt.
Das Beispiel des Konsum hat gezeigt, wohin unübersichtlich große,
genossenschaftlich organisierte Gebilde führen können. Eine Wiederholung solch
eines Debakels in anderen genossenschaftlich organisierten Bereichen gilt es mit
allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern. .
ln diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz daher nachfolgende
1 . Planen Sie in einer Novelle zum Bankwesengesetz, zum Genossenschaftsgesetz
und zum genossenschaftlichen Revisionsgesetz die Möglichkeit für eine
Sektorkonsolidierung und damit eine Konzernierung der Primärbanken?
2. Welche Weisungs- und Durchgriffsrechte für Rechnungskreisführer werden Sie
vorsehen?
3. Welche Vorteile erblicken Sie in der Autonomie der Primärbanken?
4. Welche Bedeutung messen Sie dem genossenschaftlichen Prinzip der
Subsidiarität bei?
5. Welche Bedeutung messen Sie dem genossenschaftlichen Prinzip der
Feiwilligkeit der Zusammenarbeit bei?
6. Wie stellen Sie sicher, daß das Wesen der Genossenschaft, die Förderung der
Wirtschaft des einzelnen Mitglieds der Primärgenossenschaft, garantiert bleibt?
7. Auf welche Art wird gewährleistet, daß sich die Genossenschaften, wie alle
anderen Unternehmen auch, dem Markt und dem Wettbewerb stellen?
8. Wie wird sichergestelIt, daß jedes Mitglied frei entscheiden kann, wo es seine
Leistungen bezieht, und mit wem es Geschäfte abwickelt?
9. Wie wird sichergestellt, daß nicht durch Ämterverflechtungen und
Mehrfachfunktionen Abhängigkeiten entstehen, die den freien Wettbewerb
ausschalten oder behindern?
10. Halten Sie das Relikt ehrenamtlicher Vorstandsfunktionäre als
genossenschaftliche Vertreter der Primärbanken für zeitgemäß? Wenn nicht, wie
werden Sie dies ändern? .
11 .Wird auch im Genossenschaftsbereich (wie bei Aktiengesellschaften) ein fachlich
versiertes, eigenverantwortliches Management vorgeschrieben; d.h.
Entscheidungskompetenz beim hauptamtIichen Vorstand und Kontrollkompetenz
beim ehrenamtlichen bzw. nebenamtlichen Aufsichtsrat?
12. Wird die Aufgabenstellung und Verantwortung des Aufsichtsrates klarer als
bisher geregelt, und wird auch bei den Befugnissen der Generalversammlung
den Erfordernissen des Wettbewerbs verstärkt Rechnung getragen?
13.Welche Schlüsse werden aus dem Konsum-Desaster gezogen?
14.Werden diese Erkenntnisse bei den Überlegungen zur Neufassung des
Bankwesengesetzes, des Genossenschaftsgesetzes und des
genossenschaftlichen Revisionsgesetzes berücksichtigt?
15. Mit welcher Begründung schließen Sie aus, daß unüberschaubare
genossenschaftliche Konzerne entstehen, mit allen negativen Konsequenzen,
wie sie beim Konsum aufgetreten sind?
16. Halten Sie die Rechtsform der Genossenschaft für Konzerne für geeignet? Wenn
ja, wie begründen Sie dies?