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der Abgeordneten Mag. Maier. Mag. Kaufmann

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Einhaltung der Solarienverordnung

 

 

 

Den unterzeichneten Abgeordneten sind lnformationen zugekommen, aus denen hervorgeht,

daß die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten, mit der jene Solarien bezeichnet werden, deren Verwendung für sich allein

die Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage nicht begründet

(Solarienverordnung) " nicht e ingehalten werden (BGBl. Nr. l995/l47). Diese

Gewerbeverordnung enthält zum einen Anforderungen an die Ausstattung sowie

Schutzmaßnahmen, insbesondere aus Gründen des Konsumentenschutzes (Schutz vor

Gesundheitsschäden). Mit dieser Verordnung sollen unter anderem Gefährdungen,

Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Entwicklungen oder Belastungen der

Umwelt vermieden werden.

Aufgrund bek.anntgewordener Verbrennungen in sogenannten Sonnenstudios" ist davon

auszugehen, daß diese Bestimmungen (insbesondere die Informations- und

Schutzbestimmungen für Konsumenten ), in Österreich - wenn überhaupt - nur teilweise

eingehalten werden. lnsbesondere werden anscheinend die in Punkt 3 vorgeschriebenen

Schutzmaßnahmen nicht eingehalten. So ist beispielsweise der Arbeiterkammmer Salzburg

bei mehreren Erhebungen klar geworden, daß sogenannte " Sonnenstudios ihren Kunden, die

ein UV-Bestrahlungsgerät benützen wollen. vor der ersten Bestrahlung kein Informationsblatt

gemäß Anhang 2 der Verordnung weitergeben. Dies entgegen den Vorschriften dieser

Verordnung.

 

Aufgrund der Tatsache, daß nun bereits auch mehrere Fälle von Verbrennungen durch UV-

Bestrahlungsgeräte in derartigen Studios bekannt geworden sind, richten die unterzeichneten

Abgeordneten an den Bundesmini ster für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

 

1. lst Ihnen bekannt, ob durch einschlägige Gewerbebetriebe (z.B. Sonnenstudios ) die

technischen Anforderungen sowie die Anforderungen an die Ausstattung eingehalten

werden ?

 

2. Wird Konsumenten, die ein UV-Bestrahlungsgerät in einem einschlägigen

Gewerbebetrieb benützen. vor der ersten Bestrahlung das in der Verordnung

vorgeschriebene lnformationsblatt übermittelt?

 

3. Wurde durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten jemals eine

entsprechende flächendeckende Ü berprüfung der Einhaltung dieser Bestimmungen in

einschlägigen Gewerbebetrieben durchgeführt?

 

4. Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wenn ja, in welchen Fällen wurden die Bestimmungen der Verordnung eingehalten und

in wievielen Fällen nicht?

 

6. Werden Sie in Zukunft eine derartige flächendeckende Untersuchung auf Einhaltung

dieser Bestimmungen veranlassen ?

 

7. Was werden Sie in Zukunft unternehmen, um die Einhaltung dieser für Konsumenten

notwendigen Schutzbestimmungen und lnformationsverpflichtungen sicherzustellen ?