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der Abgeordneten Mag. Maier. Mag. Kaufmann
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Einhaltung der Solarienverordnung
Den unterzeichneten Abgeordneten sind lnformationen zugekommen, aus denen hervorgeht,
daß die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten, mit der jene Solarien bezeichnet werden, deren Verwendung für sich allein
die Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage nicht begründet
(Solarienverordnung) " nicht e ingehalten werden (BGBl. Nr. l995/l47). Diese
Gewerbeverordnung enthält zum einen Anforderungen an die Ausstattung sowie
Schutzmaßnahmen, insbesondere aus Gründen des Konsumentenschutzes (Schutz vor
Gesundheitsschäden). Mit dieser Verordnung sollen unter anderem Gefährdungen,
Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Entwicklungen oder Belastungen der
Umwelt vermieden werden.
Aufgrund bek.anntgewordener Verbrennungen in sogenannten Sonnenstudios" ist davon
auszugehen, daß diese Bestimmungen (insbesondere die Informations- und
Schutzbestimmungen für Konsumenten ), in Österreich - wenn überhaupt - nur teilweise
eingehalten werden. lnsbesondere werden anscheinend die in Punkt 3 vorgeschriebenen
Schutzmaßnahmen nicht eingehalten. So ist beispielsweise der Arbeiterkammmer Salzburg
bei mehreren Erhebungen klar geworden, daß sogenannte " Sonnenstudios ihren Kunden, die
ein UV-Bestrahlungsgerät benützen wollen. vor der ersten Bestrahlung kein Informationsblatt
gemäß Anhang 2 der Verordnung weitergeben. Dies entgegen den Vorschriften dieser
Verordnung.
Aufgrund der Tatsache, daß nun bereits auch mehrere Fälle von Verbrennungen durch UV-
Bestrahlungsgeräte in derartigen Studios bekannt geworden sind, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesmini ster für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende
1. lst Ihnen bekannt, ob durch einschlägige Gewerbebetriebe (z.B. Sonnenstudios ) die
technischen Anforderungen sowie die Anforderungen an die Ausstattung eingehalten
werden ?
2. Wird Konsumenten, die ein UV-Bestrahlungsgerät in einem einschlägigen
Gewerbebetrieb benützen. vor der ersten Bestrahlung das in der Verordnung
vorgeschriebene lnformationsblatt übermittelt?
3. Wurde durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten jemals eine
entsprechende flächendeckende Ü berprüfung der Einhaltung dieser Bestimmungen in
einschlägigen Gewerbebetrieben durchgeführt?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wenn ja, in welchen Fällen wurden die Bestimmungen der Verordnung eingehalten und
in wievielen Fällen nicht?
6. Werden Sie in Zukunft eine derartige flächendeckende Untersuchung auf Einhaltung
dieser Bestimmungen veranlassen ?
7. Was werden Sie in Zukunft unternehmen, um die Einhaltung dieser für Konsumenten
notwendigen Schutzbestimmungen und lnformationsverpflichtungen sicherzustellen ?