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367/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Entbürokratisierung im Einkommensteuergesetz (EStG)

Nach geltendem Steuerrecht werden Überstundenpauschalien (bis 5 Stunden

monatlich) steuerfrei gehalten. Computerunterstützte Lohnabrechnungs -

programme rechnen nach Lohnarten ab, daher sind auch die Ilberstunden -

pauschalien bis 5 Stunden monatlich als lohnsteuerfreie Lohnart in allen gängigen

Lohnverrechnungsprogrammen enthalten.

Anläßlich einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt Freistadt wurde fest -

gestellt, daß die Überstundenpauschalien in Kombination mit der Entgeltfort -

zahlung oder dem Urlaubsentgelt nicht mehr als steuerfreie Lohnart anzusehen,

also lohnsteuerpflichtig sind. Dieses Faktum verursacht bei der praktischen

Abwicklung der Lohnverrechnung einen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen nachstehende

Anfrage:

1. Sind Sie bereit, im Sinne der propagierten Entbürokratisierung die Über -

stundenpauschalien bis 5 Stunden monatlich durchgängig steuerfrei zu

stellen?

2. Wenn Nein, warum nicht?