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367/J XX.GP
der Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Entbürokratisierung im Einkommensteuergesetz (EStG)
Nach geltendem Steuerrecht werden Überstundenpauschalien (bis 5 Stunden
monatlich) steuerfrei gehalten. Computerunterstützte Lohnabrechnungs -
programme rechnen nach Lohnarten ab, daher sind auch die Ilberstunden -
pauschalien bis 5 Stunden monatlich als lohnsteuerfreie Lohnart in allen gängigen
Lohnverrechnungsprogrammen enthalten.
Anläßlich einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt Freistadt wurde fest -
gestellt, daß die Überstundenpauschalien in Kombination mit der Entgeltfort -
zahlung oder dem Urlaubsentgelt nicht mehr als steuerfreie Lohnart anzusehen,
also lohnsteuerpflichtig sind. Dieses Faktum verursacht bei der praktischen
Abwicklung der Lohnverrechnung einen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Sind Sie bereit, im Sinne der propagierten Entbürokratisierung die Über -
stundenpauschalien bis 5 Stunden monatlich durchgängig steuerfrei zu
stellen?
2. Wenn Nein, warum nicht?