4368/J XX.GP
der Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Entbürokratisierung im Einkommensteuergesetz (EstG)
Die Erschwerniszulage wird Lohnsteuerpflichtigen gewährt, um im Kollektivvertrag
beschriebene „erschwerende Arbeitsbedingungen“ abzugelten. Nach geltendem
Steuerrecht ist diese steuerfrei gehalten. Computerunterstützte Lohnabrech -
nungsprogramme rechnen nach Lohnarten ab, daher ist auch die Erschwerniszu -
lage als lohnsteuerfreie Lohnart in allen gängigen Lohnverrechnungsprogrammen
enthalten.
Der Arbeitgeber hat die Erschwerniszulage selbst dann fortzuzahlen, wenn der
Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsentgelt gewährt bekommt. Anläßlich
einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt Freistadt wurde festgestellt, daß
die Erschwerniszulage in Kombination mit der Entgelffortzahlung oder dem
Urlaubsentgelt nicht mehr als steuerfreie Lohnart anzusehen ist, also lohnsteuer -
pflichtig ist. Daher ergibt sich im Krankheits - oder Urlaubsfalle eines Arbeit -
nehmers das Problem einer Aliquotierung der Erschwerniszulage nach tatsäch -
lichen Arbeits -, Kranken - und Urlaubstagen. Dies ist angesichts der Höhe von
Erschwerniszulagen nur mit einem unzumutbaren Aufwand in der Lohnver -
rechnung zu bewältigen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1. Sind Sie bereit, im Sinne der propagierten Entbürokratisierung die
Erschwerniszulage durchgängig steuerfrei zu stellen?
2. Wenn nein, warum nicht?