4368/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Entbürokratisierung im Einkommensteuergesetz (EstG)

Die Erschwerniszulage wird Lohnsteuerpflichtigen gewährt, um im Kollektivvertrag

beschriebene „erschwerende Arbeitsbedingungen“ abzugelten. Nach geltendem

Steuerrecht ist diese steuerfrei gehalten. Computerunterstützte Lohnabrech -

nungsprogramme rechnen nach Lohnarten ab, daher ist auch die Erschwerniszu -

lage als lohnsteuerfreie Lohnart in allen gängigen Lohnverrechnungsprogrammen

enthalten.

Der Arbeitgeber hat die Erschwerniszulage selbst dann fortzuzahlen, wenn der

Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsentgelt gewährt bekommt. Anläßlich

einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt Freistadt wurde festgestellt, daß

die Erschwerniszulage in Kombination mit der Entgelffortzahlung oder dem

Urlaubsentgelt nicht mehr als steuerfreie Lohnart anzusehen ist, also lohnsteuer -

pflichtig ist. Daher ergibt sich im Krankheits - oder Urlaubsfalle eines Arbeit -

nehmers das Problem einer Aliquotierung der Erschwerniszulage nach tatsäch -

lichen Arbeits -, Kranken - und Urlaubstagen. Dies ist angesichts der Höhe von

Erschwerniszulagen nur mit einem unzumutbaren Aufwand in der Lohnver -

rechnung zu bewältigen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen folgende

Anfrage:

1. Sind Sie bereit, im Sinne der propagierten Entbürokratisierung die

Erschwerniszulage durchgängig steuerfrei zu stellen?

2. Wenn nein, warum nicht?