4369/J XX.GP
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern
Die Regierungsvoriage zum Elektrizitätswirtschafts - und - organisationsgesetz (ElWOG)
sieht in § 31 Abs. 3 vor, daß Betreiber von Verteilnetzen im Jahr 2005 3 % der an Letzt -
verbraucher abgegebenen Strommenge aus Anlagen beziehen müssen, die auf Basis der
erneuerbaren Energieträger feste oder flüssige Biomasse, Biogas, Deponie - und Klärgas,
Wind und Sonne betrieben werden.
Die Forcierung erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung durch eine Quotenregelung
ist zu begrüßen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob Höhe und gesetzliche Ausgestaltung
dieser Abnahmeverpflichtung geeignet sind, den Anteil erneuerbarer Energieträger an der
Stromerzeugung tatsächlich zu erhöhen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende
ANFRAGE:
1. In den Statistiken des Bundeslastverteilers werden für das Jahr 1995 bereits
1.955,4 GWh bzw. 3,45 % der inländischen Stromerzeugung auf Basis „sonstige Brenn -
stoffe“ ausgewiesen, wovon der überwiegende Teil als erneuerbare Energieträger im
Sinne der Definition des § 31 Abs. 3 EIWOG einzustufen ist.
Wie hoch ist heute bereits der Anteil der erneuerbaren Energieträger gem. der Definition
des § 31 Abs. 3 Regierungsvorlage zum EIWOG a) an der inländischen Stromerzeugung
(inkl. industr. Eigenanlagen) und b) an der Abgabe an Letztverbraucher?
2. Wie hoch ist heute bereits der Anteil der Strommengen aus Anlagen, die auf Basis der
erneuerbaren Energieträger a) feste oder flüssige Biomasse, b) Biogas, c) Deponiegas, d)
Klärgas, e) Wind und f) Sonne erzeugt werden? (Bitte geben Sie die jeweiligen Absolut -
werte in Gigawattstunden mit und ohne industrielle Eigenerzeugung an.)
3. Wie hoch ist der Anteil an der Abgabemenge an Letztverbraucher a) in den jeweiligen
Bundesländern, b) durch die jeweiligen Landesversorgungsunternehmen und c) durch die
jeweiligen großen städtischen
Versorgungsunternehmen (Bitte geben Sie die Absolut -
werte in Gigawattstunden und den relativen Anteil an der jeweiligen Gesamtabgabe an
Letztverbraucher an.)
5. In der 2. Punktuation zum Elektrizitätswirtschafts - und - organisationsgesetz sind in Zu -
sammenhang mit der Abnahmeverpflichtung für erneuerbare Energieträger auch Sanktio -
nen vorgesehen, falls der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energieträger an der abge -
setzten Strommenge nicht erreicht wird. Diese Sanktionen fehlen in der
Regierungsvorlage zum EIWOG.
Mit welchen Konsequenzen hat ein Verteilunternehmen auf Basis der Regierungsvorlage
zum EIWOG zu rechnen, falls es im Jahr 2005 die vorgeschriebene Strommenge nicht
erreichen sollte?
5. Die 2. Purtktuation zum EIWOG enthielt auch eine schrittweise Anhebung der vorge -
schriebenen Strommenge aus erneuerbaren Energien.
Halten Sie es für zweckmäßig, beispielsweise zumindest für die Jahre 2001 und 2003 zu
erreichende Etappenziele für die Strommengen aus erneuerbaren Energieträgern vorzu -
schreiben? Wenn nein, warum nicht?
6. Werden Sie dafür sorgen, daß den künftigen Statistiken des Bundeslastverteilers die
erneuerbaren Energieträger gem. der Defmition des § 31 Abs. 3 des EIWOG separat
ausgewiesen werden? Wenn nein, warum nicht?
7. Können Sie ausschließen, daß Strommengen aus erneuerbaren Energieträgern, die bereits
heute im Rahmen der industriellen Eigenproduktion anfallen, künftig in die Berechnung
des 3 % - Anteils der Verteilunternehmen miteinbezogen werden, indem etwa
Stromtauschverträge zwischen Industrie- und Verteilunternehmen abgeschlossen werden?
Wenn ja, durch welche Maßnahme?
8. Halten Sie es für zweckmäßig, bereits vorhandene Strommengen aus erneuerbaren Ener -
gieträgern aus der industriellen Eigenproduktion von der Berechnung des 3 - % - Anteils
auszuklammern?
9. Warum wurde in der Regierungsvorlage in § 31 Abs. 3 bei der Definition der erneuer -
baren Energieträger Strom aus Geothermie nicht berücksichtigt, noch dazu, wo in
Österreich konkrete Projekte vor der Realisierung stehen?