4369/J XX.GP

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern

Die Regierungsvoriage zum Elektrizitätswirtschafts - und - organisationsgesetz (ElWOG)

sieht in § 31 Abs. 3 vor, daß Betreiber von Verteilnetzen im Jahr 2005 3 % der an Letzt -

verbraucher abgegebenen Strommenge aus Anlagen beziehen müssen, die auf Basis der

erneuerbaren Energieträger feste oder flüssige Biomasse, Biogas, Deponie - und Klärgas,

Wind und Sonne betrieben werden.

Die Forcierung erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung durch eine Quotenregelung

ist zu begrüßen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob Höhe und gesetzliche Ausgestaltung

dieser Abnahmeverpflichtung geeignet sind, den Anteil erneuerbarer Energieträger an der

Stromerzeugung tatsächlich zu erhöhen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende

ANFRAGE:

1. In den Statistiken des Bundeslastverteilers werden für das Jahr 1995 bereits

1.955,4 GWh bzw. 3,45 % der inländischen Stromerzeugung auf Basis „sonstige Brenn -

stoffe“ ausgewiesen, wovon der überwiegende Teil als erneuerbare Energieträger im

Sinne der Definition des § 31 Abs. 3 EIWOG einzustufen ist.

Wie hoch ist heute bereits der Anteil der erneuerbaren Energieträger gem. der Definition

des § 31 Abs. 3 Regierungsvorlage zum EIWOG a) an der inländischen Stromerzeugung

(inkl. industr. Eigenanlagen) und b) an der Abgabe an Letztverbraucher?

2. Wie hoch ist heute bereits der Anteil der Strommengen aus Anlagen, die auf Basis der

erneuerbaren Energieträger a) feste oder flüssige Biomasse, b) Biogas, c) Deponiegas, d)

Klärgas, e) Wind und f) Sonne erzeugt werden? (Bitte geben Sie die jeweiligen Absolut -

werte in Gigawattstunden mit und ohne industrielle Eigenerzeugung an.)

3. Wie hoch ist der Anteil an der Abgabemenge an Letztverbraucher a) in den jeweiligen

Bundesländern, b) durch die jeweiligen Landesversorgungsunternehmen und c) durch die

jeweiligen großen städtischen Versorgungsunternehmen (Bitte geben Sie die Absolut -

werte in Gigawattstunden und den relativen Anteil an der jeweiligen Gesamtabgabe an

Letztverbraucher an.)

5. In der 2. Punktuation zum Elektrizitätswirtschafts - und - organisationsgesetz sind in Zu -

sammenhang mit der Abnahmeverpflichtung für erneuerbare Energieträger auch Sanktio -

nen vorgesehen, falls der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energieträger an der abge -

setzten Strommenge nicht erreicht wird. Diese Sanktionen fehlen in der

Regierungsvorlage zum EIWOG.

Mit welchen Konsequenzen hat ein Verteilunternehmen auf Basis der Regierungsvorlage

zum EIWOG zu rechnen, falls es im Jahr 2005 die vorgeschriebene Strommenge nicht

erreichen sollte?

5. Die 2. Purtktuation zum EIWOG enthielt auch eine schrittweise Anhebung der vorge -

schriebenen Strommenge aus erneuerbaren Energien.

Halten Sie es für zweckmäßig, beispielsweise zumindest für die Jahre 2001 und 2003 zu

erreichende Etappenziele für die Strommengen aus erneuerbaren Energieträgern vorzu -

schreiben? Wenn nein, warum nicht?

6. Werden Sie dafür sorgen, daß den künftigen Statistiken des Bundeslastverteilers die

erneuerbaren Energieträger gem. der Defmition des § 31 Abs. 3 des EIWOG separat

ausgewiesen werden? Wenn nein, warum nicht?

7. Können Sie ausschließen, daß Strommengen aus erneuerbaren Energieträgern, die bereits

heute im Rahmen der industriellen Eigenproduktion anfallen, künftig in die Berechnung

des 3 % - Anteils der Verteilunternehmen miteinbezogen werden, indem etwa

Stromtauschverträge zwischen Industrie- und Verteilunternehmen abgeschlossen werden?

Wenn ja, durch welche Maßnahme?

8. Halten Sie es für zweckmäßig, bereits vorhandene Strommengen aus erneuerbaren Ener -

gieträgern aus der industriellen Eigenproduktion von der Berechnung des 3 - % - Anteils

auszuklammern?

9. Warum wurde in der Regierungsvorlage in § 31 Abs. 3 bei der Definition der erneuer -

baren Energieträger Strom aus Geothermie nicht berücksichtigt, noch dazu, wo in

Österreich konkrete Projekte vor der Realisierung stehen?