4375/J XX.GP

 

der Abgeordneten Doris Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Straßenbauvorhaben

„Umfahrung Krottendorf - Gaisfeld“ im Zuge der B70

Mit der Novelle zum UVP - Gesetz wurde festgelegt, daß bei der Auswahl und Umlegung der

Trassen von Bundesstraßen B mit einer Länge von weniger als 5 km nur dann eine Umwelt -

verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wenn bestehende Schutzgebiete beeinträchtigt wer -

den, eine zusätzliche Verkehrsbelastung von über 20 % gegenüber dem Bestand zu erwarten

ist und eine Seehöhe von 1200 m überschritten wird.

In der vom Amt der steiermärkischen Landesregierung (FA IIb/Straßen - und Brückenbauamt)

vorgelegten „Umweltverträglichkeitserklärung“ (UVE) des Bauvorhabens „Umfahrung

Krottendorf - Gaisfeld“, wird behauptet, daß die oben angeführten Voraussetzungen für die

Durchführung einer UVP nicht zutreffen. Daß diese Annahme nicht korrekt ist, wird in der -

selben UVE explizit nachgewiesen. Negative Auswirkungen durch den Straßenneubau seien

laut Gutachten aufgrund der Isolation dieses Bereiches nicht auszuschließen (UVE S.43).

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende

ANFRAGE:

1. Die Bundesstraße B70 verläuft am Rande des Naturschutzgebietes „Kainachinsel". Die

strömungsarme Lage und die vielfältigen Bodenkulturen ziehen viele seltene und in

Österreich stark gefährdete Vogel - und Insektenarten an. (Onnithologische Beobachtung

Mag. Elisabeth Zechner: 17 Arten auf der roten Liste, 21 Arten auf der roten Liste gefähr -

deter Zugvögel, 5 Arten im Anhang 1 der Vogelschutz - Richtlinie) Laut Umweltverträg -

lichkeitserklärung sind negative Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet „Kainachinsel"

durch den Straßenbau nicht auszuschließen. Diese Aussage widerspricht der Ablehnung

einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Amt der steiermärkischen Landes -

regierung.

Werden Sie diese Umweltverträglichkeitserklärung noch einmal überprüfen? Wenn nein,

warum nicht?

2. Werden Sie veranlassen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einzuleiten? Wenn

nein, warum nicht?

3. Die Kosten für den Ausbau der B70 (Gaisfeld - Autobahnzubringer Mooskirchen) betragen

nach derzeitigem Stand 300 Millionen Schilling.

Wie rechtfertigen Sie die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus der B70, wenn die Zeitersparnis

lediglich 1,5 min beträgt?

4. Wie erklären Sie dem Steuerzahler die Kosten von zumindest 3,3 Millionen Schilling pro

gewonnene Sekunde Zeit?

5. Die steirische Landesregierung hat beim österreichischen Institut für Raumplanung eine

Studie in Auftrag gegeben. Die Priorität des geplanten Ausbaus B70 (Gaisfeld - Autobahh -

zubringer Mooskirchen) ist aus Sicht der Expertlnnen nicht gegeben.

Wieso werden ExpertInnenmeinungen ignoriert, um ein Projekt zu realisieren, welches

selbst unter wohlwollendsten Gesichtspunkten nur Nachteile sowohl für die Anrainer als

auch für den Steuerzahler mit sich bringt?

6. Die volkswirtschaftlichen Kosten durch Stau belaufen sich in Österreich vorsichtig ge-

schätzt auf 35 Milliarden Schilling (1995). Wesentlicher Verursacher von Stau ist Berufs -

und Individualverkehr. Durch die Neutrassierung kommt es zu einem für die Umwelt und

für das Stauaufkommen im Ballungsraum Graz negativen Anreiz für den motorisierten

Individualverkehr.

Bei Berücksichtigung der lokalen Situation muß davon ausgegangen werden, daß der

minimale Gewinn von 1,5 min in sein Gegenteil verkehrt, d.h. Verluste der Erreichbarkeit

bzw. Fahrzeitverlängerungen eintreten. Die betroffenen Einfallstraßen in Graz, insbeson -

dere Kärntner - und Straßgangerstraße, sind schon heute vielfach überlastet. Bei einer

weiteren Zunahme des Kfz - Verkehrs wird es zu erheblichen Staus bzw. zu Zeitverlusten

im Gebiet der Stadt Graz kommen. Die Erreichbarkeit bzw. Fahrzeitverkürzung kann

daher wirksam nur im Bereich des bzw. durch Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr

erreicht werden.

Wie rechtfertigen Sie den Ausbau der B70 unter diesen Voraussetzungen?

7. Die Standortqualität wird in Zukunft von der Anbindung an ein gut ausgebautes Schienen -

netz bestimmt sein.

Ist nicht ein bestandsnaher Ausbau der B70 Umfahrung Krottendorf - Gaisfeld) und gleich -

zeitige Investition in Schienenausbau, sowohl kurzfristig (Kosten für Neubau) als auch

mittel - und langfristig (Verminderung der Staukosten) kostengünstiger und auch wirt -

schaftlich effektiver?

8. Die Länge des Ausbaus der B70 Gaisfeld - Mosskirchen beträgt 7,6 km, also mehr als 5 km;

es wäre somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben. Es drängt

sich der Verdacht auf, daß durch die Zerstückelung eines Straßenbauprojekts einzig die

Umgehung einer UVP zu Lasten der Umwelt und der Bewohner erreicht werden soll.

Aus welchen Gründen kam zur Zerstückelung des Bauprojekts?