4377/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend ersten Erfahrungen mit Frauen ins Heer
Der erste Bericht gemäß § 46.a) WG vom 30.03.1998 hat Einblick und erste Daten im
Hinblick auf den Zugang von Frauen zum Heer erbracht. Fast gleichzeitig wurde die
Bundesheerbeschwerdekommission aufgrund von medienwirksamen Vorfällen, die im
Ausbildungsdienst der Frauen vorgfallen sind, von sich aus tätig. Zwei der Frauen im
Ausbildungsdienst mußten sich vorübergehend in Spitalspflege begeben. Dieser Umstand sowie
einige Vorfälle im Bereich der Strasser Kaserne werfen Fragen bezüglich des
Ausbildungsdienstes von Frauen beim Heer auf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Wieviele Frauen sind zur Zeit im Bereich des BmLV insgesamt beschäftigt? Wieviele stehen
davon in einem Dienstverhältnis als Beamtin und als Vertragsbedienstete?
Wieviele Frauen sind in welchen Verwendungsgruppen (detaillierte Aufstellung gemäß
Stellenplan) beschäftigt?
Wieviele Frauen üben leitende Funktionen aus (aufgeschlüsselt nach Sektionen, Gruppen,
Abteilungen und nachgeordneten Dienststellen)?
Wieviele offene Planstellen des BmLV (Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen) sind für
Frauen vorgesehen?
Ist das Frauenförderungsprogramm für den Bereich des BmLv vom 26.04.1994 erfüllt worden?
Hat die Zahl der 65 Ausbildungswerberinnen Ihre Erwartungen enttäuscht, erfüllt oder
übertroffen?
Erachten Sie die Zahl der 18 nun nach bestandener Prüfung im Ausbildungsdienst
aufgenommen Frauen, für eine im Lichte des wissenschaftlichen, legistischen,
propagandistischen und finanziellen Aufwandes hinreichende Erfolgsquote Ihrer
politischen Bemühungen?
Wie bewerten Sie es, daß sich aus Ihrem Ressortbereich zwar 44 Frauen an einer
„Nachhollaufbahn" interessiert gezeigt haben, jedoch noch keine einzige sich zu einer
tatsächlichen Eignungsprüfung
gemeldet hat?
Christine Scherzer hat durch zahlreiche Aktivitäten bereits vor der Beschlußfassung der
entsprechenden Bestimmungen im Wehrgesetz Uniformen, Ausrüstungsgegenstände und
Dienstränge benutzt. In der Antwort (XIX. GP; 1887/AB) vom 20.11. 1995 haben Sie auf
die wehrpolitische Relevanz verwiesen, die die Aktivitäten Frau Scherzers hätten und die
damit einen eigenen Erlaß für die Förderung derselben begründeten. Ist Ihnen bekannt
warum Frau Scherzer sich nicht selbst um einen Ausbildungsdienst beim Heer bisher
beworben hat?
Welchen Inhalt hatten die Beschwerden von jenen Frauen, die Ihren Ausbildungsdienst in der
Kaseme Straß am 1.April 1998 angetreten haben?
Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme der Beschwerdekommission dazu?
Um welche „Mängel bei der Essensausgabe und der Morgentoilette“ (Abg. Tychtl lt.
Kronenzeitung 19.04.1998), über die sich die „Ausbildungsdienerinnen“ beschwerten, hat
es sich konkret gehandelt?
Um welche Studie handelt es sich in der (lt. Ganze Woche 14/98) folgender Wortlaut zu finden
ist: „Frauen können viel einstecken, andererseits können sie prämenstruell sehr labil sein“,
und wer hat sie in wessen Auftrag erstellt?
Welche speziellen Dienstvorschriften wurden durch Ihr Ressort erlassen, die nur für Frauen im
Heer gelten?
Glauben Sie Herr Minister, daß die wehrgesetzliche Regelung, mit der das österreichische
Bundesheer die erste Armee in Europa ist in der Frauen auch im Kampf eingesetzt
werden können, nach den aktuellen Erfahrungen haltbar ist?