4377/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend ersten Erfahrungen mit Frauen ins Heer

Der erste Bericht gemäß § 46.a) WG vom 30.03.1998 hat Einblick und erste Daten im

Hinblick auf den Zugang von Frauen zum Heer erbracht. Fast gleichzeitig wurde die

Bundesheerbeschwerdekommission aufgrund von medienwirksamen Vorfällen, die im

Ausbildungsdienst der Frauen vorgfallen sind, von sich aus tätig. Zwei der Frauen im

Ausbildungsdienst mußten sich vorübergehend in Spitalspflege begeben. Dieser Umstand sowie

einige Vorfälle im Bereich der Strasser Kaserne werfen Fragen bezüglich des

Ausbildungsdienstes von Frauen beim Heer auf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

Wieviele Frauen sind zur Zeit im Bereich des BmLV insgesamt beschäftigt? Wieviele stehen

davon in einem Dienstverhältnis als Beamtin und als Vertragsbedienstete?

Wieviele Frauen sind in welchen Verwendungsgruppen (detaillierte Aufstellung gemäß

Stellenplan) beschäftigt?

Wieviele Frauen üben leitende Funktionen aus (aufgeschlüsselt nach Sektionen, Gruppen,

Abteilungen und nachgeordneten Dienststellen)?

Wieviele offene Planstellen des BmLV (Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen) sind für

Frauen vorgesehen?

Ist das Frauenförderungsprogramm für den Bereich des BmLv vom 26.04.1994 erfüllt worden?

Hat die Zahl der 65 Ausbildungswerberinnen Ihre Erwartungen enttäuscht, erfüllt oder

übertroffen?

Erachten Sie die Zahl der 18 nun nach bestandener Prüfung im Ausbildungsdienst

aufgenommen Frauen, für eine im Lichte des wissenschaftlichen, legistischen,

propagandistischen und finanziellen Aufwandes hinreichende Erfolgsquote Ihrer

politischen Bemühungen?

Wie bewerten Sie es, daß sich aus Ihrem Ressortbereich zwar 44 Frauen an einer

„Nachhollaufbahn" interessiert gezeigt haben, jedoch noch keine einzige sich zu einer

tatsächlichen Eignungsprüfung gemeldet hat?

Christine Scherzer hat durch zahlreiche Aktivitäten bereits vor der Beschlußfassung der

entsprechenden Bestimmungen im Wehrgesetz Uniformen, Ausrüstungsgegenstände und

Dienstränge benutzt. In der Antwort (XIX. GP; 1887/AB) vom 20.11. 1995 haben Sie auf

die wehrpolitische Relevanz verwiesen, die die Aktivitäten Frau Scherzers hätten und die

damit einen eigenen Erlaß für die Förderung derselben begründeten. Ist Ihnen bekannt

warum Frau Scherzer sich nicht selbst um einen Ausbildungsdienst beim Heer bisher

beworben hat?

Welchen Inhalt hatten die Beschwerden von jenen Frauen, die Ihren Ausbildungsdienst in der

Kaseme Straß am 1.April 1998 angetreten haben?

Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme der Beschwerdekommission dazu?

Um welche „Mängel bei der Essensausgabe und der Morgentoilette“ (Abg. Tychtl lt.

Kronenzeitung 19.04.1998), über die sich die „Ausbildungsdienerinnen“ beschwerten, hat

es sich konkret gehandelt?

Um welche Studie handelt es sich in der (lt. Ganze Woche 14/98) folgender Wortlaut zu finden

ist: „Frauen können viel einstecken, andererseits können sie prämenstruell sehr labil sein“,

und wer hat sie in wessen Auftrag erstellt?

Welche speziellen Dienstvorschriften wurden durch Ihr Ressort erlassen, die nur für Frauen im

Heer gelten?

Glauben Sie Herr Minister, daß die wehrgesetzliche Regelung, mit der das österreichische

Bundesheer die erste Armee in Europa ist in der Frauen auch im Kampf eingesetzt

werden können, nach den aktuellen Erfahrungen haltbar ist?