4381/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister ifir Umwelt
betreffend
Kontrolle der Auftragsvergabe in der Siedlungswasserwirtschaft (SWW)
SACHVERHALT
1. Aus den Protokollen der Sitzungen der Kommission für Siedlungswasserwirtschaft
(KSWW) aus den letzten beiden Jahren geht eindeutig hervor, daß ...
(a) ... bei der Beurteilung der Förderungswürdigkeit von Neuanträgen sowohl auf der
Landes - als auch auf Bundesebene immer wieder die Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit verletzt werden. Stellvertretend
für die zahlreichen, von den Grünen aufgezeigten Fälle, seien die folgenden Beispiele
angeführt:
Heiligenkreuz/Waasen
Glojach
Frojach/Katsch
Trahütten
Abwasserverband Unteres Pustertal
(b) ... der Grüne Antrag auf Untersuchung der von Bundesland zu Bundesland z.T. stark
differierenden Kanalbaukosten ohne weitere Begründung abgelehnt wurde.
(c) ... die seit zwei Jahren von den Grünen in jeder Sitzung eingebrachten Anträge auf ein
selektives Moratorium bei den Förderungsneuanträgen insbesondere im ländlichen
Raum bis zur Behebung der aufgezeigten Mißstände regelmäßig ohne jede
Begründung abgelehnt wurden.
(cl)... die von allen KSWW - Mitgliedern mitgetragenen Empfehlungen an das BMUJF des
KSWW - Ausschusses „Ländlicher Raum“ in keiner wie immer gearteten Form in die
Praxis umgesetzt wurden.
2. Finanzierung von Abwasserprojekten vor Gewährung der Förderung wird immer wieder
vorgenommen, der gesetzliche Auftrag nach Begutachtung dtirch die KSWW damit also
umgangen und die Arbeit der KSWW entscheidend
abgewertet.
3. Immer wieder wird an Baustellen auf Werbetafeln Förderung durch die Österreichische
Kommunalkredit AG vor der tatsächlichen Erteilung derselben angekündigt.
4. Der KSWW wird kein Einblick in den Angebotsablauf bei den einzelnen Projekten
gewährt, obwohl es sich insbesondere bei Abwasserverbänden um Investitionssummen
in dreistelliger Millionenhöhe handelt.
5. Nach einer eben veröffentlichten Umfrage besetzt in der öffentlichen Meinung die
Bauwirtschaft zusammen mit den Banken die beiden letzten Plätze, wenn es um
Ideenreichtum, Innovation und Qualität des Produktes geht. Siehe „Der Standard“ p. 1.
und p. 23 am 5.5.1998.
6. Trotz dieser offensichtlichen Fehlentwicklungen wurden durch die letzte
Novellierung des UFG weitere Milliarden für die SWW bereitgestellt.
Auf Grund der oben dargestellten Sach lage richten die unterzeichneten Abgeordneten
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie die folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Ist das BMUJF bereit, zumindest für alle seit Inkrafttreten des UFG - 93 geförderten
(Ab)wasserprojekte über 50 Millionen Schillinge Gesamtinvestitionen die
Firmenangebote bekanntzugeben?
2. Ist das BMUJF bereit, bei künftigen Förderansuchen der KSWW die Firmenangebote
bekanntzugeben?
3. Ist das BMUJF bereit, durch eine entsprechende Modifizierung der FRL
Vorfinanzierungen in Hinkunft zu unterbinden?
4. Welche Maßnahmen gedenkt das BMUJF zu ergreifen, um in Hinkunft falsche
Werbung hinsichtlich gewährter Förderungen zu unterbinden?
5. Welche Maßnahmen wird das BMUJF ergreifen, um eine schlüssige Erklärung für die
von Bundesland zu Bundesland oft stark variierenden spezifischen Kanalbaukosten
abgeben und entsprechende Kostenreduktionen erreichen zu können?
6. Welche Maßnahmen wird das BMUJF ergreifen, um die oft ungewöhnlich großen
Diskrepanzen zwischen Angeboten und endgültigen Projektkosten zu eliminieren?