4381/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister ifir Umwelt

betreffend

Kontrolle der Auftragsvergabe in der Siedlungswasserwirtschaft (SWW)

SACHVERHALT

1. Aus den Protokollen der Sitzungen der Kommission für Siedlungswasserwirtschaft

(KSWW) aus den letzten beiden Jahren geht eindeutig hervor, daß ...

(a) ... bei der Beurteilung der Förderungswürdigkeit von Neuanträgen sowohl auf der

Landes - als auch auf Bundesebene immer wieder die Grundsätze der

Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit verletzt werden. Stellvertretend

für die zahlreichen, von den Grünen aufgezeigten Fälle, seien die folgenden Beispiele

angeführt:

Heiligenkreuz/Waasen

Glojach

Frojach/Katsch

Trahütten

Abwasserverband Unteres Pustertal

(b) ... der Grüne Antrag auf Untersuchung der von Bundesland zu Bundesland z.T. stark

differierenden Kanalbaukosten ohne weitere Begründung abgelehnt wurde.

(c) ... die seit zwei Jahren von den Grünen in jeder Sitzung eingebrachten Anträge auf ein

selektives Moratorium bei den Förderungsneuanträgen insbesondere im ländlichen

Raum bis zur Behebung der aufgezeigten Mißstände regelmäßig ohne jede

Begründung abgelehnt wurden.

(cl)... die von allen KSWW - Mitgliedern mitgetragenen Empfehlungen an das BMUJF des

KSWW - Ausschusses „Ländlicher Raum“ in keiner wie immer gearteten Form in die

Praxis umgesetzt wurden.

2. Finanzierung von Abwasserprojekten vor Gewährung der Förderung wird immer wieder

vorgenommen, der gesetzliche Auftrag nach Begutachtung dtirch die KSWW damit also

umgangen und die Arbeit der KSWW entscheidend abgewertet.

3. Immer wieder wird an Baustellen auf Werbetafeln Förderung durch die Österreichische

Kommunalkredit AG vor der tatsächlichen Erteilung derselben angekündigt.

4. Der KSWW wird kein Einblick in den Angebotsablauf bei den einzelnen Projekten

gewährt, obwohl es sich insbesondere bei Abwasserverbänden um Investitionssummen

in dreistelliger Millionenhöhe handelt.

5. Nach einer eben veröffentlichten Umfrage besetzt in der öffentlichen Meinung die

Bauwirtschaft zusammen mit den Banken die beiden letzten Plätze, wenn es um

Ideenreichtum, Innovation und Qualität des Produktes geht. Siehe „Der Standard“ p. 1.

und p. 23 am 5.5.1998.

6. Trotz dieser offensichtlichen Fehlentwicklungen wurden durch die letzte

Novellierung des UFG weitere Milliarden für die SWW bereitgestellt.

Auf Grund der oben dargestellten Sach lage richten die unterzeichneten Abgeordneten

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie die folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Ist das BMUJF bereit, zumindest für alle seit Inkrafttreten des UFG - 93 geförderten

(Ab)wasserprojekte über 50 Millionen Schillinge Gesamtinvestitionen die

Firmenangebote bekanntzugeben?

2. Ist das BMUJF bereit, bei künftigen Förderansuchen der KSWW die Firmenangebote

bekanntzugeben?

3. Ist das BMUJF bereit, durch eine entsprechende Modifizierung der FRL

Vorfinanzierungen in Hinkunft zu unterbinden?

4. Welche Maßnahmen gedenkt das BMUJF zu ergreifen, um in Hinkunft falsche

Werbung hinsichtlich gewährter Förderungen zu unterbinden?

5. Welche Maßnahmen wird das BMUJF ergreifen, um eine schlüssige Erklärung für die

von Bundesland zu Bundesland oft stark variierenden spezifischen Kanalbaukosten

abgeben und entsprechende Kostenreduktionen erreichen zu können?

6. Welche Maßnahmen wird das BMUJF ergreifen, um die oft ungewöhnlich großen

Diskrepanzen zwischen Angeboten und endgültigen Projektkosten zu eliminieren?