4391/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Bauschuttdeponien
Durch die Deponieverordnung wurden in Österreich erhebliche Anforderungen an
Bauschuttdeponien festgeschrieben. Deponiebetreiber von Baurestmassendeponien müssen
bis 1 Juli 1997 - im Falle eines Weiterbetriebes - folgende Anforderungen erfüllen:
Deponieeinrichtung, Deponiepersonal, Abfalleinbau, Emissionskontrolle, sowie eine
besonders kostenintensive Basisabdichtung.
Durch diese Maßnahmen wird die Ablagerung, insbesondere im ländlichen Gebiet für relativ
einfach zu entsorgende Baurestmassen erheblich verteuert. Gleichzeitig handelt es sich im
Falle von Bauschutt von Einzelhäusern (Häuselbauern) um relativ ungefährliche Materialien,
die bei entsprechenden Recyclingbeaufarbeitung auch durchaus ohne Bodenabdichtung im
Freiland Verwendung finden. Die zusätzlichen Kosten der Bauschuttentsorgung erscheinen
den Bürgern daher schwer erklärbar.
Gleichzeitig bestehen in Österreich unausgelastete Bauschuttrecyclinganlagen und ist dieses
Recycling von Baumaterialien in Österreich im internationalen Vergleich unterentwickelt.
Werden in Dänemark bis zu 85 % recyliert, so sind es bei uns lediglich 15 %. Aus Sicht der
SPÖ sollte durch ein Maßnahmenpaket dieser Anteil erheblich gesteigert werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend
und Familie nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen können Sie sich zur Steigerung der Recyclingquote von
Baumaterialien in Österreich vorstellen?
2. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, die Entsorgungskosten von einfachem
Bauschutt im ländlichen Raum zu mindern?