4391/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Bauschuttdeponien

Durch die Deponieverordnung wurden in Österreich erhebliche Anforderungen an

Bauschuttdeponien festgeschrieben. Deponiebetreiber von Baurestmassendeponien müssen

bis 1 Juli 1997 - im Falle eines Weiterbetriebes - folgende Anforderungen erfüllen:

Deponieeinrichtung, Deponiepersonal, Abfalleinbau, Emissionskontrolle, sowie eine

besonders kostenintensive Basisabdichtung.

Durch diese Maßnahmen wird die Ablagerung, insbesondere im ländlichen Gebiet für relativ

einfach zu entsorgende Baurestmassen erheblich verteuert. Gleichzeitig handelt es sich im

Falle von Bauschutt von Einzelhäusern (Häuselbauern) um relativ ungefährliche Materialien,

die bei entsprechenden Recyclingbeaufarbeitung auch durchaus ohne Bodenabdichtung im

Freiland Verwendung finden. Die zusätzlichen Kosten der Bauschuttentsorgung erscheinen

den Bürgern daher schwer erklärbar.

Gleichzeitig bestehen in Österreich unausgelastete Bauschuttrecyclinganlagen und ist dieses

Recycling von Baumaterialien in Österreich im internationalen Vergleich unterentwickelt.

Werden in Dänemark bis zu 85 % recyliert, so sind es bei uns lediglich 15 %. Aus Sicht der

SPÖ sollte durch ein Maßnahmenpaket dieser Anteil erheblich gesteigert werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend

und Familie nachstehende

Anfrage

1. Welche Maßnahmen können Sie sich zur Steigerung der Recyclingquote von

Baumaterialien in Österreich vorstellen?

2. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, die Entsorgungskosten von einfachem

Bauschutt im ländlichen Raum zu mindern?