4392/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend ökologische Verträglichkeit der Ab fal lverbrennung

Eine Studie der TU - Wien hat die Klimawirksamkeit der Emission von acht

Abfallbehandlungsanlagen für Restmüll untersucht. Im Zentrum standen dabei die

Treibhausgase C0² und Metan. Die maximale Treibhausgasbelastung wurde dabei für die

Deponierung von unbehandelten Restmüll ermittelt. Bei der Untersuchung liegt die

Müllverbrennung mit Stromerzeugung und Abwärmenutzung mit einem mittlerer C0² -

Äquivalent von 28 Millionen Tonnen klar in Front. Dies ist um mehr als das doppelte besser

als alle mechanisch - biologische Behandlungsarten die untersucht wurden.

Dies stellt eine eindrucksvolle Bestätigung der Wissenschaft gegenüber der von den

Regierungspartei en eingeschlagenen Richtung durch Beschlußfassung der

Wasserrechtsgesetznovelle 1997 und der Deponieverordnung dar, die unbehandelte

Deponierung auszuschließen und darüber hinaus thermische Entsorgungsanlagen

entsprechend zu fördern.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend

und Familie nachstehende

Anfrage

1. Wie beurteilen Sie als Umweltminister die Ergebnisse der von Hackl und Mauschitz

verfaßten Studie der TU Wien?

2. Wie beurteilen Sie die Bestrebungen etwa der Stadt St. Pölten, eine mechanisch

biologische Müllsplittinganlage zu errichten? Um wieviel werden dadurch die

möglichen C0² Minderungspotentiale durch eine Verbrennung unterschritten werden?

3. Können unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer völkerrechtlichen

verpflichtenden C0² - Minderung mechanisch - biologische Müllsplittinganlagen

überhaupt als weiter genehmigungsfähig gesehen werden?