4392/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend ökologische Verträglichkeit der Ab fal lverbrennung
Eine Studie der TU - Wien hat die Klimawirksamkeit der Emission von acht
Abfallbehandlungsanlagen für Restmüll untersucht. Im Zentrum standen dabei die
Treibhausgase C0² und Metan. Die maximale Treibhausgasbelastung wurde dabei für die
Deponierung von unbehandelten Restmüll ermittelt. Bei der Untersuchung liegt die
Müllverbrennung mit Stromerzeugung und Abwärmenutzung mit einem mittlerer C0² -
Äquivalent von 28 Millionen Tonnen klar in Front. Dies ist um mehr als das doppelte besser
als alle mechanisch - biologische Behandlungsarten die untersucht wurden.
Dies stellt eine eindrucksvolle Bestätigung der Wissenschaft gegenüber der von den
Regierungspartei en eingeschlagenen Richtung durch Beschlußfassung der
Wasserrechtsgesetznovelle 1997 und der Deponieverordnung dar, die unbehandelte
Deponierung auszuschließen und darüber hinaus thermische Entsorgungsanlagen
entsprechend zu fördern.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend
und Familie nachstehende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie als Umweltminister die Ergebnisse der von Hackl und Mauschitz
verfaßten Studie der TU Wien?
2. Wie beurteilen Sie die Bestrebungen etwa der Stadt St. Pölten, eine mechanisch
biologische Müllsplittinganlage zu errichten? Um wieviel werden dadurch die
möglichen C0² Minderungspotentiale durch eine Verbrennung unterschritten werden?
3. Können unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer völkerrechtlichen
verpflichtenden C0² - Minderung mechanisch - biologische Müllsplittinganlagen
überhaupt als weiter genehmigungsfähig gesehen werden?