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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

 

Wiederholt wurde die Rep blik Östereich durch den Europäischen Gerichtshof für

Menschenrechte verurteilt (siehe Beilagen). Daraus resultieren Zahlungen in

Millionenhöhe.

Da weitere Verfahren anhängig sind, wird sich dieser Betrag noch erhöhen. Z. B.

beabsichtigen derzeit Bürger und Gemeinden im Raum von Gmunden/OÖ, sich wegen

Verletzungen der Europäischen Menschrechtskonvention im Verfahren über die

Verbrennung von Kunststoffen durch die Fa. Hatschek und Gmundner Zementwerke

an den Europäischen Gerichtshof zu wenden.

Im Sinne einer sparsamen Finanzpolitik ließen sich entsprechende

verwaltungstechnische und verfahrensrechtliche Schritte setzen, die die Wahrung der

Menschenrechte in Östereich sicherstellen und die Staatsfinanzen schonen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 . Aus welchem Budgetposten wurden und werden die finanziellen Konsequenzen

aus den Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

bestritten?

 

2. In welcher Höhe wurden bis jetzt Zahlungen in dieser Hinsicht geleistet? Für

welche Verfahren leistete die Republik in welcher Höhe

Entschädigungszahlungen?

 

3. Wie gedenken Sie auf die zuständigen Stellen einzuwirken , sodaß sich

Verurteilungen erübrigen und entsprechende Zahlungen eingespart werden

können?

 

4. Werden Sie sich an die Länder und die obersten Verwaltungsbehörden wenden ,

um den Menschenrechten im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention

mehr Geltung zu verschaffen? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Beilage wurde nicht gescannt !!!