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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Wiederholt wurde die Rep blik Östereich durch den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte verurteilt (siehe Beilagen). Daraus resultieren Zahlungen in
Millionenhöhe.
Da weitere Verfahren anhängig sind, wird sich dieser Betrag noch erhöhen. Z. B.
beabsichtigen derzeit Bürger und Gemeinden im Raum von Gmunden/OÖ, sich wegen
Verletzungen der Europäischen Menschrechtskonvention im Verfahren über die
Verbrennung von Kunststoffen durch die Fa. Hatschek und Gmundner Zementwerke
an den Europäischen Gerichtshof zu wenden.
Im Sinne einer sparsamen Finanzpolitik ließen sich entsprechende
verwaltungstechnische und verfahrensrechtliche Schritte setzen, die die Wahrung der
Menschenrechte in Östereich sicherstellen und die Staatsfinanzen schonen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Aus welchem Budgetposten wurden und werden die finanziellen Konsequenzen
aus den Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
bestritten?
2. In welcher Höhe wurden bis jetzt Zahlungen in dieser Hinsicht geleistet? Für
welche Verfahren leistete die Republik in welcher Höhe
Entschädigungszahlungen?
3. Wie gedenken Sie auf die zuständigen Stellen einzuwirken , sodaß sich
Verurteilungen erübrigen und entsprechende Zahlungen eingespart werden
können?
4. Werden Sie sich an die Länder und die obersten Verwaltungsbehörden wenden ,
um den Menschenrechten im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention
mehr Geltung zu verschaffen? Wenn nein, warum nicht?
Beilage wurde nicht gescannt !!!