4403/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Hofmann, Dipl. - Ing. Schöggl

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend den Versuch, den Verein „Dichterstein Offenhausen“

behördlich aufzulösen

Die Frau Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz, Mag.

Barbara Prammer, hat in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit anderen Personen

am 4. März 1998 einen „Offenen Brief" betreffend ‚,rechtsextreme Treffen des "Vereines

Dichterstein‘ in Offenhausen“ an den Bundesminister für Inneres, Mag. Karl Schlögl, gerichtet.

In dieser Flugschrift f o r d e r t die Frau Bundesminister den Bundesminister für Inneres

a u f den Verein „Dichterstein Offenhausen“ aufzulösen.

Die Bezirkshauptmannschaft Wels - Land hat daraufhin das diesbezügliche Verfahren

geradezu in einer Nacht -  und Nebelaktion eingeleitet.

Der ehemalige Bundesminister für Inneres, Dr. Caspar Einem, hat in der Beantwortung

der schriftlichen parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und

Kollegen vom 19. September 1996 zu 1204/J. unter der Nummer 1181/AB u.a. folgendes

ausgeführt

„Auf vereinspolizeiliche Repressionsmittel gegen einen Verein bis hin

zu seiner behördlichen Auflösung hat niemand einen Rechtsan -

spruch, so daß also etwa ein Vereinsmitglied die behördliche Auflö  -

sung eines Vereines zulässigerweise lediglich anregen, aber nicht

beantragen kann.“

Der Bundesminister für Inneres, Mag. Karl Schlögl, führte in der Beantwortung der

schriftlichen parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen

vom 10. Dezember 1997 zu 3405/3 unter der Nummer 3313/AB am 10, Dezember 1997

folgendes aus:

„Ob die nach dem Vereinsgesetz in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 2

der Europäischen Menschenrechtskonvention geforderten Voraus -

setzung für die behördliche Auflösung eines Vereines - ultima ratio -

vorliegen, hat die im Anlaßfall zuständige Vereinsbehörde in einem

förmlichen Verfahren zu prüfen und zu beurteilen (wobei auf das

behörduche Einschreiten gegen einen Verein niemand einen

Rechtsanspruch hat).“

Vor dem Hintergrund der sehr e i n d e u t i g e n Aussage des Bundesministers für

Inneres, Mag. Karl Schlögl, richten die unterfertigten Abgeordneten daher an diesen folgende

Anfrage:

Beabsichtigen Sie, die von der Frau Bundesminister Mag. Barbara Prammer und anderen

Personen in deren „Offenem Brief‘ vom 4. März 1998 an Sie gerichtete Aufforderung,

den Verein „Dichterstein Offenhausen“ aufzulösen, zu befolgen?-

Wenn ja, warum? -

Wenn nein, sind Sie dann bereit, der Bezirkshauptmannschaft Wels - Land die Weisung zu

erteilen, deren Bescheid vom 24. April 1998 zu Sich01 - 111 - 1998 - P/ZE aufzuheben?