4404/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Hofmann, DipI. - Ing. Schöggl
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Desavouierung des Bundeskanzlers a. D.,
Dr. Franz Vranitzky, im Bescheid der Bezirkshaupt -
mannschaft Wels-Land vom 24. April 1998 zu Sich01 - 111 -
1998-P/ZE, hinsichtlich der Einstellung der Tätigkeit des
Vereines „Dichterstein Offenhausen“ gem. § 25 Abs. 2
Vereinsgesetz
In der Begründung des erwähnten Bescheides, der neun Seiten umfaßt, werden
Einzelheiten aus der bisherigen Vereinsgeschichte seit seiner Gründung am 30. April
1963 ausführlich geschildert.
Eine sehr wichtige, bedeutsame und die Öffentlichkeit interessierende Tatsache
wurde im angeführten Bescheid allerdings verschwiegen: Das Schreiben, des
Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky an den seinerzeitigen Landeshauptmann von
Oberösterreich, Dr. Josef Ratzenböck, vom 12. Juli 1993.
In diesem Schreiben - eine Ablichtung liegt dieser Anfrage bei - heißt es unter
anderem:
Bisher gab es jedoch keine rechthche Handhabe, gegen den Verein, dessen
Vorstand oder einzelne Vereinsmitglieder mit behördlichen Maßnahmen vorzugehen.
Auch bei der Veranstaltung vom 28. April bis 3. Mai 1993 ergab sich keine rechtliche
Handhabe zu behördlichen Maßnahmen gegen den Verein, wie mir der Bundesminister
für Inneres mitteilte.“
Mögliche behördliche Erhebungen sollten sich demnach derzeit nur auf den
Zeitraum zwischen dem 4. Mai 1993 und heute erstrecken.
Da wir nicht annehmen können, daß die Glaubwürdigkeit des Altbundeskanzlers
Dr. Franz Vranitzky von der zuständigen Behörde angezweifelt wird, richten die
unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
Werden Sie den zitierten Bescheid gem. § 68 Abs. 2 AVG aufheben? -
Wenn nein, warum nicht?