4404/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Hofmann, DipI. - Ing. Schöggl

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Desavouierung des Bundeskanzlers a. D.,

Dr. Franz Vranitzky, im Bescheid der Bezirkshaupt -

mannschaft Wels-Land vom 24. April 1998 zu Sich01 - 111 -

1998-P/ZE, hinsichtlich der Einstellung der Tätigkeit des

Vereines „Dichterstein Offenhausen“ gem. § 25 Abs. 2

Vereinsgesetz

In der Begründung des erwähnten Bescheides, der neun Seiten umfaßt, werden

Einzelheiten aus der bisherigen Vereinsgeschichte seit seiner Gründung am 30. April

1963 ausführlich geschildert.

Eine sehr wichtige, bedeutsame und die Öffentlichkeit interessierende Tatsache

wurde im angeführten Bescheid allerdings verschwiegen: Das Schreiben, des

Bundeskanzlers Dr. Franz Vranitzky an den seinerzeitigen Landeshauptmann von

Oberösterreich, Dr. Josef Ratzenböck, vom 12. Juli 1993.

In diesem Schreiben - eine Ablichtung liegt dieser Anfrage bei -  heißt es unter

anderem:

Bisher gab es jedoch keine rechthche Handhabe, gegen den Verein, dessen

Vorstand oder einzelne Vereinsmitglieder mit behördlichen Maßnahmen vorzugehen.

Auch bei der Veranstaltung vom 28. April bis 3. Mai 1993 ergab sich keine rechtliche

Handhabe zu behördlichen Maßnahmen gegen den Verein, wie mir der Bundesminister

für Inneres mitteilte.“

Mögliche behördliche Erhebungen sollten sich demnach derzeit nur auf den

Zeitraum zwischen dem 4. Mai 1993 und heute erstrecken.

Da wir nicht annehmen können, daß die Glaubwürdigkeit des Altbundeskanzlers

Dr. Franz Vranitzky von der zuständigen Behörde angezweifelt wird, richten die

unterfertigten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

Werden Sie den zitierten Bescheid gem. § 68 Abs. 2 AVG aufheben? -

Wenn nein, warum nicht?