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der Abgeordneten Haigermoser,

an den Bundesminister für Finanzen .

betreffend den Betrieb von ''duty free shops"

Geschäftslokal mit Straßeneingang ein "duty free shop'' für Diplomaten eingerichtet. Die

angebotenen Waren wurden allerdings solange ohne Kontrolle des Diplomatenausweises an

jedermann verkauft, bis die gegen diese Vorgangsweise laut gewordenen massiven Proteste

von Medien aufgegeriffen worden waren. Wie lange die im Moment praktizierte strengere

Kontrolle der Kunden andauern wird, ist fraglich.

Jedenfalls werden durch dieses und ähnliche Geschäfte heimischen Unternehmen aufgrund

eines nicht unerheblichen und wettbewerbsverzerrenden Preisvorteiles die Umsätze und in der

Folge dem Fiskus die Zoll- und Steuereinnahmen vorenthalten. Dem Ausufern der

Geschäftstätigkeit derartiger Verkaufsstellen ist daher aus wirtschafts- und steuerpolitischen

Gründen Einhalt zu gebieten. Und zwar sowohl was ihre Zahl, als auch - bei öffentlicher

Zugänglichkeit und nur lockerer Kontrolle des diplomatischen Status der Kunden - was die

Ausweitung des jeweiligen Kundenkreises anbelangt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen die folgende

. ANFRAGE

1. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert die Einrichtung von ''duty free shops"?

a) Wer darf ein soches Geschäft gründen? .

b) Wo und wie darf es eingerichtet werden?

c) Welche Personen dürfen in diesen Geschäften welche Warenmengen einkaufen?

2. Wie wird sichergestellt, daß diese Einschränkungen auch eingehalten werden?

3. Von welchen Abgaben im weiteren Sinn, also Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, sind

die Preise der Waren aus ',duty free shops" ganz oder teilweise befreit?

4. Wie hoch ist der dadurch verursachte staatliche Einnahmenentgang insgesamt?