4414/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend gesundheitsgefährdende Lautstärke in Diskotheken
Aus dem Bericht der österreichischen Tageszeitung „täglich Alles“ vom 03 Mai 1998 geht
hervor, daß manche Diskotheken gesundheitsschädlichen Lärm entwickeln. So geschehen in
einer Diskothek in der Gemeinde St. Florian/Inn, von der 31 Jugendliche ein akutes
Lärmtrauma davontrugen.
Der Verfassungsgerichtshof hat zwar einen maximalen Lärmpegel von 85 Dezibel festgelegt,
dieses Limit wird jedoch von den meisten Diskotheken überschritten. Die Einhaltung der
Entscheidung der Verfassungsrichter wird laut Zeitungsartikel auch nicht von der Exekutive
kontrolliert.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1) Sind Sie über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes informiert?
Wenn ja, welche Veranlassungen trafen Sie anläßlich dieses erwähnten Vorfalles?
2) Ist es richtig, daß die Exekutive die Einhaltung der 85 Dezibel - Grenze nicht kontrolliert?
3) Wenn ja, warum nicht?
Wenn nein, mit welchen zur Verfügung stehenden Geräten wird seitens der Exekutive die
Einhaltung der zumutbaren Lärmbelästigung kontrolliert?
4) Gibt es diesbezüglich anhängige Verwaltungsverfahren?
Wenn ja, wieviele?
Wie hoch sind die durchschnittlich verhängten Strafen?