4416/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Abg. Haller

und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Inneres

betreffend: Mißbrauch und Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen in der

Familie

In letzter Zeit bringen die diversen Printmedien Berichte, Zahlen und Daten über

Mißbräuche und Mißhandlungen von Kindern und Jugendlichen in der Familie. Die

Enttabuisierung der Gewalt in der Familie scheint nicht die gewünschten Effekte zu

zeigen. Weiters bringt der Entwurf zur Änderung des Sexualstrafrechtes

(Strafrechtsänderungsgesetz 98 2. Teil JMZ 318.010/1 - II.1/98) keine wesentliche

Verbesserung zum Opferschutz. Die Haftzeiten für Sexualdelikte sind immer noch

unterhalb des Europaschnittes, Frankreich z.B. hat seine Haftzeiten auf 30 Jahre

erhäht . Weiters wirkt das nicht koordinierte Zusammenwirken der diversen Behörden

und Stellen als hemmend für Opfer und Prävention. Es gibt in Hannover ein

diesbezüglich sehr interessantes Modell der Zusammenarbeit zwischen Exekutive,

Gerichte und psychischer Betreuung von Opfer und Täter („Hannoversche

Interventionsprojekt“ gegen Gewalt in der Familie ,,HAIP“)

In diesem Zusammenhang stellen die Unterfertigten Abgeordneten

an den Herrn Bundesminister für Inneres

folgende

ANFRAGE:

1.) Welche Verbesserungsmöglichkeiten sehen Sie im Bereich der Exekutive

(Gendarmerie und Polizei) sowie Jugend und andere Gerichte, daß die Aussagen

von Kindern und Jugendlichen auch den nachhaltigen Stellenwert, der ihnen

auch eigentlich gebührt, berücksichtigt?

2.) Welche Erfahrungswerte haben Sie in Bezug auf das Wegweisungsrecht - und

Rückkehrverbot (§38 a SPG (Sicherheitspolizeigesetz 1997) welches ja bei

Rückführung des Täters in die Familie zu neuerlicher Gewalt führen kann?

3.) Welche Erfahrungswerte haben Sie in Bezug auf die Einstweilige Verfügung

(gem. §382 EO (Exekutionsordnung)), welches ja einen längerfristigen Schutz vor

dem Täter bietet und auch das Umfeld des Opfers (§382b Absatz 1 und Absatz 2

der EO) schützt?

4.) Ist Ihnen das „Hannoversche Modell“ bekannt ? Welche Bestrebungen sehen Sie

als wünschenswert und realisierbar in der übergreifenden Zusammenarbeit von

Exekutive, Justiz und psychologischen Diensten?

5.) In Bezug zu den vorhandenen Beratungsstellen (Kinderschutzzentren,

Frauenhäusern, etc..., Exekutive und Justiz) wird von den Opfern die hohe

Hemmschwelle der Aufsuchung solcher Stellen betont. Welche Bestrebungen

haben Sie, den Zugang zu solchen Zentren zu erleichtern?

6.) Aus diversen Gesprächen mit Jugendrichtern konnte man feststellen, daß die

Mehrheit der Hinweise über Mißbrauch/Mißhandlung aus dem Bereich der

Erziehung (Kindergarten, Schulen) und aus dem medizinischen Bereich

stammen. Welche begleitenden Maßnahmen gedenken Sie hier einzubringen und

zwar in bezug auf Einbindung der ,,Erstmelder" in eine Art ,,Vorhilfeprogramm“?

Diese Personengruppen stehen bereits in einer besonderen Schweigepflicht und

kännten so optimal eingebunden werden.

7.) Welche fachspezifischen Schulungen erhalten Beamte der Exekutive

(Gendarmerie und Polizei) in bezug auf Konfliktlösung bei Gewalt in der Familie

sowohl für Opfer wie Täter? Welche Verbesserungen würden Sie ressort -

übergreifend vorsehen?

8.) Seit Schengen, welche Maßnahmen zur Unterbindung von grenzüberschreitender

Mißhandlung/Mißbrauch wurden Ihrerseits gesetzt?