4416/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Abg. Haller
und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für Inneres
betreffend: Mißbrauch und Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen in der
Familie
In letzter Zeit bringen die diversen Printmedien Berichte, Zahlen und Daten über
Mißbräuche und Mißhandlungen von Kindern und Jugendlichen in der Familie. Die
Enttabuisierung der Gewalt in der Familie scheint nicht die gewünschten Effekte zu
zeigen. Weiters bringt der Entwurf zur Änderung des Sexualstrafrechtes
(Strafrechtsänderungsgesetz 98 2. Teil JMZ 318.010/1 - II.1/98) keine wesentliche
Verbesserung zum Opferschutz. Die Haftzeiten für Sexualdelikte sind immer noch
unterhalb des Europaschnittes, Frankreich z.B. hat seine Haftzeiten auf 30 Jahre
erhäht . Weiters wirkt das nicht koordinierte Zusammenwirken der diversen Behörden
und Stellen als hemmend für Opfer und Prävention. Es gibt in Hannover ein
diesbezüglich sehr interessantes Modell der Zusammenarbeit zwischen Exekutive,
Gerichte und psychischer Betreuung von Opfer und Täter („Hannoversche
Interventionsprojekt“ gegen Gewalt in der Familie ,,HAIP“)
In diesem Zusammenhang stellen die Unterfertigten Abgeordneten
an den Herrn Bundesminister für Inneres
folgende
ANFRAGE:
1.) Welche Verbesserungsmöglichkeiten sehen Sie im Bereich der Exekutive
(Gendarmerie und Polizei) sowie Jugend und andere Gerichte, daß die Aussagen
von Kindern und Jugendlichen auch den nachhaltigen Stellenwert, der ihnen
auch eigentlich gebührt, berücksichtigt?
2.) Welche Erfahrungswerte haben Sie in Bezug auf das Wegweisungsrecht - und
Rückkehrverbot (§38 a SPG (Sicherheitspolizeigesetz 1997) welches ja bei
Rückführung des Täters in die Familie zu neuerlicher Gewalt führen kann?
3.) Welche Erfahrungswerte haben Sie in Bezug auf die Einstweilige Verfügung
(gem. §382 EO (Exekutionsordnung)), welches ja einen längerfristigen Schutz vor
dem Täter bietet und auch das Umfeld des Opfers (§382b Absatz 1 und Absatz 2
der EO) schützt?
4.) Ist Ihnen das „Hannoversche Modell“ bekannt ? Welche Bestrebungen sehen Sie
als wünschenswert und realisierbar in der übergreifenden Zusammenarbeit von
Exekutive, Justiz und psychologischen Diensten?
5.) In Bezug zu den vorhandenen Beratungsstellen (Kinderschutzzentren,
Frauenhäusern, etc..., Exekutive und Justiz) wird von den Opfern die hohe
Hemmschwelle der Aufsuchung solcher Stellen betont. Welche Bestrebungen
haben Sie, den Zugang zu solchen Zentren zu
erleichtern?
6.) Aus diversen Gesprächen mit Jugendrichtern konnte man feststellen, daß die
Mehrheit der Hinweise über Mißbrauch/Mißhandlung aus dem Bereich der
Erziehung (Kindergarten, Schulen) und aus dem medizinischen Bereich
stammen. Welche begleitenden Maßnahmen gedenken Sie hier einzubringen und
zwar in bezug auf Einbindung der ,,Erstmelder" in eine Art ,,Vorhilfeprogramm“?
Diese Personengruppen stehen bereits in einer besonderen Schweigepflicht und
kännten so optimal eingebunden werden.
7.) Welche fachspezifischen Schulungen erhalten Beamte der Exekutive
(Gendarmerie und Polizei) in bezug auf Konfliktlösung bei Gewalt in der Familie
sowohl für Opfer wie Täter? Welche Verbesserungen würden Sie ressort -
übergreifend vorsehen?
8.) Seit Schengen, welche Maßnahmen zur Unterbindung von grenzüberschreitender
Mißhandlung/Mißbrauch wurden Ihrerseits gesetzt?