4418/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Abg. Haller

und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Justiz

betreffend: Mißbrauch und Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen in der

Familie

In letzter Zeit bringen die diversen Printmedien Berichte, Zahlen und Daten über

Mißbräuche und Mißhandlungen von Kindern und Jugendlichen in der Familie . Die

Enttabuisierung der Gewalt in der Familie scheint nicht die gewünschten Effekte zu

zeigen. Weiters bringt der Entwurf zur Änderung des Sexualstrafrechtes

(Strafrechtsänderungsgesetz 982. Teil JMZ 318.010/1 - II. 1/98) keine wesentliche

Verbesserung zum Opferschutz. Die Haftzeiten für Sexualdelikte sind immer noch

unterhalb des Europaschnittes, Frankreich z.B. hat seine Haftzeiten auf 30 Jahre

erhöht . Weiters wirkt das nicht koordinierte Zusammenwirken der diversen Behörden

und Stellen als hemmend für Opfer und Prävention. Es gibt in Hannover ein

diesbezüglich sehr interessantes Modell der Zusammenarbeit zwischen Exekutive,

Gerichte und psychischer Betreuung von Opfer und Täter („Hannoversches

Interventionsprojekt" gegen Gewalt in der Familie ,,HAIP")

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an den Herrn Bundesminister für Justiz

folgende

ANFRAGE:

1.) Wieviele Kinder -  und Jugendrichter gibt es in Österreich pro Bundesland?

2.) Wieviele dieser Anwaltschaften haben Schwerpunkte im Bereich Mißbrauch und

Mißhandlung?

3.) Welche Änderungen oder Beiträge sehen Sie in Bezug zu Mißbrauch und

Mißhandlung die in das neue Ärztemeldegesetz eine Aufnahme finden sollten?

4.) Welche Anregungen zu diesem Themenkreis wurden mit Ihren Ressortkollegen

bereits vorab besprochen?

5.) Welche Bestrebungen gibt es in Ihrem Ressort den in diesem Zusammenhang

nachgewiesenen Patiententourismus bei Mißbrauch/ Mißhandlung in den

Spitälern Einhalt zu gebieten ? Was halten Sie von der Einrichtung einer zentralen

Meldestelle pro Bundesland?

6.) Durch die schwachen vorgesehenen Änderungen im Sexualstrafrecht, welche

weiteren begleitenden Maßnahmen sind seitens ihres Ressorts vorgesehen?

Einerseits in Belange des Opferschutzes andererseits zu einer möglichen

Prävention?

7.) Welche Vereinfachungen sehen Sie in bezug auf Strafverfahren und die

Erleichterung der Aussagen der Opfer vor Gericht?

8.) Welche weitere Handhabung oder Erleichterung im Falle von Sexualverbrechen

sehen Sie bei der Interpretation der sogenannten ,,Unschuldsklausel"

9.) Welche Verbesserungsmöglichkeiten sehen Sie im Bereich der Exekutive

(Gendarmerie und Polizei) sowie Jugend und andere Gerichte, daß die Aussagen

von Kindern und Jugendlichen auch den nachhaltigen Stellenwert, der ihnen

auch eigentlich gebührt, berücksichtigt wird?

10.) Im Sinne von Rehabilitation von Opfern, klagen mehrere Jugendanwaltschaften

über fehlende Wohngemeinschaften -  Welche Maßnahmen sehen Sie in diesem

Bereich kurzfristig wie mittelfristig ? Aus welchen Bundes oder Landesmitteln

können Sie sich die Abdeckungen vorstellen?

11.) In welchen Bereichen der Gesetzgebung gedenken Sie die Forderung der Opfer

nach Prozeßbegleitung, sprich kostenfreien juristischen Rechtsbeistand als

Anspruch zu verankern?

12.) Wie wird der Akten lauf und die psychologische Arbeit der Jugendämter

überprüft?

13.) Welche Erfahrungswerte haben Sie in Bezug auf das Wegweiserecht - und

Rückkehrverbot (§38 a SPG (Sicherheitspolizeigesetz 1997) Welches ja bei

Rückführung des Täters in die Familie zu neuerlicher Gewalt führen kann?

14.) Welche Erfahrungswerte haben Sie in Bezug auf die Einstweilige Verfügung

(gem. § 382 EO (Exekutionsordnung) welches ja einen längerfristigen Schutz vor

dem Täter bietet und auch das Umfeld des Opfers ( § 382 b Absatz 1 und Absatz 2

der EO) schützt?

15.) Ist Ihnen das „Hannoversche Modell" bekannt ? Welche Bestrebungen sehen

Sie als wünschenswert und realisierbar in der übergreifenden Zusammenarbeit

von Exekutive, Justiz und psychologischen Diensten?

16.) In Bezug zu den vorhandenen Beratungstellen (Kinderschutzzentren,

Frauenhäusern, etc..., Exekutive und Justiz) wird von den Opfern die hohe

Hemmschwelle der Aufsuchung solcher Stellen betont . Welche Bestrebungen

haben Sie den Zugang zu solchen Zentren zu erleichtern?

17.) Gewalt in der Familie kommt sicherlich auch durch die Gewalt in den Medien.

 Welche Bestrebungen haben Sie ressortübergreifend in diesen Belangen?

18.) Aus diversen Gesprächen mit Jugendrichtern konnte man feststellen, daß die

Mehrheit der Hinweise über Mißbrauch/Mißhandlung aus dem Bereich der

Erziehung ( Kindergarten, Schulen) und aus dem medizinischen Bereich

stammen. Welche begleitenden Maßnahmen gedenken Sie hier einzubringen und

zwar in bezug auf Einbindung der ,,Erstmelder"‘ in eine Art „Vorhilfeprogramm"?

Diese Personengruppen stehen bereits in einer besonderen Schweigepflicht und

könnten so optimal eingebunden werden.

19.) Wieviele Fälle von Kindesentzug der leiblichen Eltern gibt es pro Jahr und pro

Bundesland?

20.) Wieviele Fälle von Zuweisungen von Kindern und Jugendlichen an Pflegeeltern

gibt es pro Jahr und pro Bundesland?

21.) Welche Ergänzungen sehen Sie im Sexualstrafrecht auf die Verjährungsfrist der

Tat im Hinblick auf die lange Aufarbeitungszeit der Opfer?

22.) Wie sehen Sie angesichts dieser Problematik, eine etwaige Lockerung der

Adoptionsbestimmungen?

23.) Wie sieht die Bestellung der Jugend -  und Kinderrichter/Anwälte effektiv aus?

Wie wird dessen fachliche Kompetenz überprüft?