4419/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Abg. Haller
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend: Mißbrauch und Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen in der
Familie
In letzter Zeit bringen die diversen Printmedien Berichte, Zahlen und Daten über
Mißbräuche und Mißhandlungen von Kindern und Jugendlichen in der Familie. Die
Enttabuisierung der Gewalt in der Familie scheint nicht die gewünschten Effekte zu
zeigen. Weiters bringt der Entwurf zur Änderung des Sexualstrafrechtes
(Strafrechtsänderungsgesetz 982. Teil JMZ 318.010/1 - II. 1/98) keine wesentliche
Verbesserung zum Opferschutz. Die Haftzeiten für Sexualdelikte sind immer noch
unterhalb des Europaschnittes, Frankreich z.B. hat seine Haftzeiten auf 30 Jahre
erhöht. Weiters wirkt das nicht koordinierte Zusammenwirken der diversen Behörden
und Stellen als hemmend für Opfer und Prävention. Es gibt in Hannover ein
diesbezüglich sehr interessantes Modell der Zusammenarbeit zwischen Exekutive,
Gerichte und psychischer Betreuung von Opfer und Täter (Hannoversches
Interventionsprojekt gegen Gewalt in der Familie ,,HAIP“)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
folgende
ANFRAGE:
1.) Welche Bestrebungen gibt es in Ihrem Ressort den in diesem Zusammenhang
nachgewiesenen Patiententourismus bei Mißbrauch/ Mißhandlung in den
Spitälern Einhalt zu gebieten ? Was halten Sie von der Einrichtung einer zentralen
Meldestelle pro Bundesland?
2.) Durch die schwachen vorgesehenen Änderungen im Sexualstrafrecht welche
weiteren begleitenden Maßnahmen sind seitens ihres Ressorts vorgesehen?
Einerseits in Belange des Opferschutzes andererseits zu einer möglichen
Prävention?
3.) Welche Aktivitäten sind ressortübergreifend geplant um notwendige Therapien für
Opfer und Täter nicht nur zeitbegrenzt sondern bis zu einem adäquaten
Heilungsmaß zu bieten?
4.) Wie würden Sie in Zusammenhang mit Frage drei eine etwaige Aufteilung der
Kosten vorsehen?
5.) Im Sinne von Rehabilitation von Opfern, klagen mehrere Jugendanwaltschaften
über fehlende Wohngemeinschaften - welche Maßnahmen sehen Sie in diesem
Bereich kurzfristig wie mittelfristig ? Aus welchen Bundes- oder Landesmitteln
können Sie sich die Abdeckungen ‚(orstellen?
6.) Wie wird der Aktenlauf und die psychologische Arbeit der Jugendämter
überprüft?
7.) Ist Ihnen das „Hannoversche Modell" bekannt? Welche Bestrebungen sehen Sie
als wünschenswert und realisierbar in der übergreifenden Zusammenarbeit von
Exekutive, Justiz und psychologischen
Diensten?
8.) In Bezug zu den vorhandenen Beratungstellen (Kinderschutzzentren,
Frauenhäusem, etc..., Exekutive und Justiz) wird von den Opfern die hohe
Hemmschwelle der Aufsuchung solcher Stellen betont Welche Bestrebungen
haben Sie, den Zugang zu solchen Zentren zu erleichtern?
9.) Gewalt in der Familie kommt sicherlich auch durch die Gewalt in den Medien.
Welche Bestrebungen haben Sie ressortübergreifend in diesen Belangen?
10.) Aus diversen Gesprächen mit Jugendrichtern konnte man Feststellen, daß die
Mehrheit der Hinweise über Mißbrauch/Mißhandlung aus dem Bereich der
Erziehung ( Kindergarten, Schulen) und aus dem medizinischen Bereich
stammen. Welche begleitenden Maßnahmen gedenken Sie hier einzubringen und
zwar in bezug auf Einbindung der ,,Erstmelder“ in eine Art "Vorhilfeprogramm“?
Diese Personengruppen stehen bereits in einer besonderen Schweigepflicht und
kännten so optimal eingebunden werden.
11.) Welchen Überprüfungen unterliegen Kinderschutz - zentren?
12.) Welchen Überprüfungen unterliegen Frauenhäuser?
13.) Welche Bundes und Landesförderungen erhalten diese Frauenhäuser?
14.) Welche Maßnahmen und Schwerpunkte erfüllen diese Frauenhäuser?