4419/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Abg. Haller

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend: Mißbrauch und Mißhandlung von Kindern und Jugendlichen in der

Familie

In letzter Zeit bringen die diversen Printmedien Berichte, Zahlen und Daten über

Mißbräuche und Mißhandlungen von Kindern und Jugendlichen in der Familie. Die

Enttabuisierung der Gewalt in der Familie scheint nicht die gewünschten Effekte zu

zeigen. Weiters bringt der Entwurf zur Änderung des Sexualstrafrechtes

(Strafrechtsänderungsgesetz 982. Teil JMZ 318.010/1 - II. 1/98) keine wesentliche

Verbesserung zum Opferschutz. Die Haftzeiten für Sexualdelikte sind immer noch

unterhalb des Europaschnittes, Frankreich z.B. hat seine Haftzeiten auf 30 Jahre

erhöht. Weiters wirkt das nicht koordinierte Zusammenwirken der diversen Behörden

und Stellen als hemmend für Opfer und Prävention. Es gibt in Hannover ein

diesbezüglich sehr interessantes Modell der Zusammenarbeit zwischen Exekutive,

Gerichte und psychischer Betreuung von Opfer und Täter (Hannoversches

Interventionsprojekt gegen Gewalt in der Familie ,,HAIP“)

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

folgende

ANFRAGE:

1.) Welche Bestrebungen gibt es in Ihrem Ressort den in diesem Zusammenhang

nachgewiesenen Patiententourismus bei Mißbrauch/ Mißhandlung in den

Spitälern Einhalt zu gebieten ? Was halten Sie von der Einrichtung einer zentralen

Meldestelle pro Bundesland?

2.) Durch die schwachen vorgesehenen Änderungen im Sexualstrafrecht welche

weiteren begleitenden Maßnahmen sind seitens ihres Ressorts vorgesehen?

Einerseits in Belange des Opferschutzes andererseits zu einer möglichen

Prävention?

3.) Welche Aktivitäten sind ressortübergreifend geplant um notwendige Therapien für

Opfer und Täter nicht nur zeitbegrenzt sondern bis zu einem adäquaten

Heilungsmaß zu bieten?

4.) Wie würden Sie in Zusammenhang mit Frage drei eine etwaige Aufteilung der

Kosten vorsehen?

5.) Im Sinne von Rehabilitation von Opfern, klagen mehrere Jugendanwaltschaften

über fehlende Wohngemeinschaften - welche Maßnahmen sehen Sie in diesem

Bereich kurzfristig wie mittelfristig ? Aus welchen Bundes- oder Landesmitteln

können Sie sich die Abdeckungen ‚(orstellen?

6.) Wie wird der Aktenlauf und die psychologische Arbeit der Jugendämter

überprüft?

7.) Ist Ihnen das „Hannoversche Modell" bekannt? Welche Bestrebungen sehen Sie

als wünschenswert und realisierbar in der übergreifenden Zusammenarbeit von

Exekutive, Justiz und psychologischen Diensten?

8.) In Bezug zu den vorhandenen Beratungstellen (Kinderschutzzentren,

Frauenhäusem, etc..., Exekutive und Justiz) wird von den Opfern die hohe

Hemmschwelle der Aufsuchung solcher Stellen betont Welche Bestrebungen

haben Sie, den Zugang zu solchen Zentren zu erleichtern?

9.) Gewalt in der Familie kommt sicherlich auch durch die Gewalt in den Medien.

Welche Bestrebungen haben Sie ressortübergreifend in diesen Belangen?

10.) Aus diversen Gesprächen mit Jugendrichtern konnte man Feststellen, daß die

Mehrheit der Hinweise über Mißbrauch/Mißhandlung aus dem Bereich der

Erziehung ( Kindergarten, Schulen) und aus dem medizinischen Bereich

stammen. Welche begleitenden Maßnahmen gedenken Sie hier einzubringen und

zwar in bezug auf Einbindung der ,,Erstmelder“ in eine Art "Vorhilfeprogramm“?

Diese Personengruppen stehen bereits in einer besonderen Schweigepflicht und

kännten so optimal eingebunden werden.

11.) Welchen Überprüfungen unterliegen Kinderschutz - zentren?

12.) Welchen Überprüfungen unterliegen Frauenhäuser?

13.) Welche Bundes und Landesförderungen erhalten diese Frauenhäuser?

14.) Welche Maßnahmen und Schwerpunkte erfüllen diese Frauenhäuser?