4424/J XX.GP

 

 

der Abg. Wenitsch, Ing. Reichhold, Dr. Salzl, Aumayer und Kollegen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Schadenersatzklage in der Sache Fischerdeponie

Die Mitterndorfer Senke ist als Hauptlieferant für die

3. Wiener Wasserleitung vorgesehen. An der Verseuchung des

Grundwassers durch die in der Fischer - Deponie abgelagerten

Giftfässer über viele Jahre hinweg scheint sowohl der Be -

treiber als auch einige leitende Beamte der NÖ - Landesregierung,

Landesräte und Landeshauptleute nicht unschuldig zu sein.

Im Jahre 1994 hatte der niederösterreichische Wasserlandesrat

bezüglich Fischerdeponie auf „Gefahr in Verzug“ entschieden

und Maßnahmen angeordnet. Dieser Entscheid wurde vom seinerzei -

tigen Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft Dr. Fischler

aufgehoben und durch die Weisung „keine Gefahr in Verzug“ ersetzt.

Von Fachleuten wird der eingetretene Schaden allerdings mit

ca. 1,5 Mrd.S beziffert. Eine von der Finanzprokurator ein -

gebrachte Klage, u.a. gegen hohe Landespolitiker der ÖVP,

wurde über Auftrag des Bundesministeriums für Land - und Forst -

wirtschaft und des Bundesministeriums für Inneres, allerdings

verspätet eingebracht und nach Durchlaufen aller drei Instanzen

vom Obersten Gerichtshof wegen Verjährung abgewiesen.

Die Sanierungsversuche werden aus den Taschen der Steuerzahler

finanziert, für die eingetretenen Wasser - und Umweltschäden

haftet niemand und die seinerzeit Verantwortlichen führen ein

von der Gerichtsbarkeit unbehelligtes Leben.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft die nachstehende

Anfrage

1. Wann erging erstmals der Auftrag Ihres Ressorts an die

Finanzprokuratur, gegen die zehn beamteten Hofräte der

NÖ Landesregierung in der Causa Fischerdeponie zu klagen ?

2. Wann übermittelte Ihr Ressort der Finanzprokuratur welche

für die Klageerhebung notwendigen Unterlagen ?

3. Wann brachte die Finanzprokuratur erstmals Klage gegen die

zehn Hofräte ein ?

4. Wann erging erstmals der Auftrag Ihres Ressorts an die

Finanzprokuratur, gegen die vier niederösterreichischen

Landespolitiker Pröll, Ludwig, Blochberger und Maurer in

der Sache Fischerdeponie zu klagen ?

5. Wann übermittelte Ihr Ressort der Finanzprokuratur welche

für die Klageerhebung gegen die Landespolitiker notwendigen

Unterlagen ?

6. Wann brachte die Finanzprokuratur erstmals Klage gegen die

vier Landespolitiker ein ?

7. Ist Ihnen bekannt, warum die Klage gegen all diese Personen

beim Arbeits - und Sozialgericht erfolgte ?

8. Wann erfolgte das Urteil des Erstgerichtes auf Verjährung ?

9. Wann berief die Finanzprokuratur gegen dieses Ersturteil

beim Oberlandesgericht Wien ?

10. Welche Unterlagen, Beweismittel usw. in der Causa Fischer -

deponie lagen zwar in der Obersten Wasserrechtsbehörde auf,

wurden aber der Finanzprokuratur nicht zum Zweck eder Klage

zur Verfügung gestellt ?

11. Mit welcher Begründung erkannte das Oberlandesgericht Wien

auf Nicht - Verjährung ?

12. Wann und mit welcher Begründung gab der Oberste Gerichtshof

den Rekursen der zehn beamteten Hofräte und er drei

Politiker Pröll, Blochberger und Maurer Folge ?

13. Wie verantworten Sie die finanziellen Konsequenzen für die

Republik Österreich, daß sie die zur Sanierung der

Fischerdeponie aufgewendeten und noch aufzuwendenden

finanziellen Mittel nicht ersetzt erhält (mindestens

1,5 Mrd.S) und außerdem die eigenen Anwaltskosten und

die Prozeßkosten der Beklagten zu tragen hat ?