4424/J XX.GP
der Abg. Wenitsch, Ing. Reichhold, Dr. Salzl, Aumayer und Kollegen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Schadenersatzklage in der Sache Fischerdeponie
Die Mitterndorfer Senke ist als Hauptlieferant für die
3. Wiener Wasserleitung vorgesehen. An der Verseuchung des
Grundwassers durch die in der Fischer - Deponie abgelagerten
Giftfässer über viele Jahre hinweg scheint sowohl der Be -
treiber als auch einige leitende Beamte der NÖ - Landesregierung,
Landesräte und Landeshauptleute nicht unschuldig zu sein.
Im Jahre 1994 hatte der niederösterreichische Wasserlandesrat
bezüglich Fischerdeponie auf „Gefahr in Verzug“ entschieden
und Maßnahmen angeordnet. Dieser Entscheid wurde vom seinerzei -
tigen Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft Dr. Fischler
aufgehoben und durch die Weisung „keine Gefahr in Verzug“ ersetzt.
Von Fachleuten wird der eingetretene Schaden allerdings mit
ca. 1,5 Mrd.S beziffert. Eine von der Finanzprokurator ein -
gebrachte Klage, u.a. gegen hohe Landespolitiker der ÖVP,
wurde über Auftrag des Bundesministeriums für Land - und Forst -
wirtschaft und des Bundesministeriums für Inneres, allerdings
verspätet eingebracht und nach Durchlaufen aller drei Instanzen
vom Obersten Gerichtshof wegen Verjährung abgewiesen.
Die Sanierungsversuche werden aus den Taschen der Steuerzahler
finanziert, für die eingetretenen Wasser - und Umweltschäden
haftet niemand und die seinerzeit Verantwortlichen führen ein
von der Gerichtsbarkeit unbehelligtes Leben.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft die nachstehende
Anfrage
1. Wann erging erstmals der Auftrag Ihres Ressorts an die
Finanzprokuratur, gegen die zehn beamteten Hofräte der
NÖ Landesregierung in der Causa Fischerdeponie zu klagen ?
2. Wann übermittelte Ihr Ressort der Finanzprokuratur welche
für die Klageerhebung notwendigen Unterlagen ?
3. Wann brachte die Finanzprokuratur erstmals Klage gegen die
zehn Hofräte ein ?
4. Wann erging erstmals der Auftrag Ihres Ressorts an die
Finanzprokuratur, gegen die vier niederösterreichischen
Landespolitiker Pröll, Ludwig, Blochberger und Maurer in
der Sache Fischerdeponie zu klagen ?
5. Wann übermittelte Ihr Ressort der Finanzprokuratur welche
für die Klageerhebung gegen die Landespolitiker notwendigen
Unterlagen ?
6. Wann brachte die Finanzprokuratur erstmals Klage gegen die
vier Landespolitiker ein ?
7. Ist Ihnen bekannt, warum die Klage gegen all diese Personen
beim Arbeits - und Sozialgericht erfolgte ?
8. Wann erfolgte das Urteil des Erstgerichtes auf Verjährung ?
9. Wann berief die Finanzprokuratur gegen dieses Ersturteil
beim Oberlandesgericht Wien ?
10. Welche Unterlagen, Beweismittel usw. in der Causa Fischer -
deponie lagen zwar in der Obersten Wasserrechtsbehörde auf,
wurden aber der Finanzprokuratur nicht zum Zweck eder Klage
zur Verfügung gestellt ?
11. Mit welcher Begründung erkannte das Oberlandesgericht Wien
auf Nicht - Verjährung ?
12. Wann und mit welcher Begründung gab der Oberste Gerichtshof
den Rekursen der zehn beamteten Hofräte und er drei
Politiker Pröll, Blochberger und Maurer Folge ?
13. Wie verantworten Sie die finanziellen Konsequenzen für die
Republik Österreich, daß sie die zur Sanierung der
Fischerdeponie aufgewendeten und noch aufzuwendenden
finanziellen Mittel nicht ersetzt erhält (mindestens
1,5 Mrd.S) und außerdem die eigenen Anwaltskosten und
die Prozeßkosten der Beklagten zu tragen hat ?