4431/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend zukünftige Aufteilung der Basisfinanzierung der Museen im Zuge der Erlangung

der Vollrechtsfähigkeit

Nach uns vorliegenden Informationen soll es in Ihrem Ministerium bereits ein

Aufteilungsschlüssel geben, in dem festgelegt ist, wieviel die einzelnen Museen nach der

Umwandlung in vollrechtsfähige Anstalten jeweils an Basisfinanzierung erhalten werden.

Die Existenz dieses Aufteilungsschlüssels ist auch insofern naheliegend als das

Kunsthistorische Museum bereits mit 1.1.1999 in eine vollrechtsfähige Anstalt umgewandelt

sein soll. Damit sollte aber die Basisfinanzierung bereits für alle Häuser festgelegt sein, da

ansonsten die Gefahr besteht, daß für jene Häuser, die zuletzt umgewandelt werden, kein

Geld mehr vorhanden ist.

Nach den uns vorliegenden Informationen jedenfalls soll im wesentlichen die derzeitige

Aufteilung fortgeschrieben, also der status quo festgeschrieben werden. Diese Art der

Aufteilung wird jene Museen bevorzugen, die derzeit schon relativ gut ausgestattet sind,

während jene, die sich im Zuge der Umgestaltung befinden oder überhaupt erst umgestaltet

werden müssen, benachteiligt werden.

Eine bloße Fortschreibung des gegenwärtigen Aufteilungsschlüssels erscheint auch deshalb

problematisch zu sein, da die Zuteilung der Basisfinanzierung wohl vom kulturpolitischen

Auftrag, der an das jeweilige Museum erteilt werden wird, abhängig ist. Wenn also ein

Museum bestimmte Aufgabe zu erfüllen hat, die zusätzliches Geld kostet, so wird die

Zuteilung entsprechend ausfallen müssen. Nach dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf soll

aber die Festlegung des kulturpolitischen Auftrags an die einzelnen Museen erst mit ihrer

Umwandlung erfolgen, die in mehreren Tranchen vor sich gehen wird. Das bedeutet aber,

daß der offensichtlich schon vorliegende Aufteilungsschlüssel erstellt wurde, bevor man

überhaupt weiß, was die Aufgabe der einzelnen Museen sein wird, also auch bevor man

weiß, was die einzelnen Häuser tatsächlich benötigen werden. Auch eine Bestandsaufnahme

der Erfordernisse für die einzelnen Museen, die dieses Manko ausgleichen könnte, scheint

bisher nicht erfolgt zu sein, sodaß der Schlüssel, nach dem diese offenbar schon

vorgenommene Aufteilung erfolgte, kaum sachlichen Kriterien entsprechen dürfte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Existiert, wie die uns vorliegenden Informationen nahelegen, bereits ein

Aufteilungsschlüssel für die Höhe der zukünftigen Basisfinanzierung der einzelnen

Häuser?

2) Wenn Frage 1 positiv beantwortet wurde: Wie sieht diese Basisfinanzierung konkret aus,

d.h. welches Museum wird wieviel bekommen?

3) Wenn Frage 1 positiv beantwortet wurde: Nach welchen Kriterien wurde dieser Schlüssel

erstellt?

Wenn noch kein Aufteilungsschlüssel vorliegen sollte:

4) Es muß, wie gesagt, sichergestellt sein, daß auch für jene Museen, die zuletzt in

vollrechtsfähige Anstalten umgewandelt werden, noch Geld vorhanden ist. Daher

sollte der Aufteilungsschlüssel möglichst rasch erstellt werden. Andernfalls besteht die

Gefahr, daß jene Museen, die zuerst umgewandelt werden, den Löwenanteil an

Basisfinanzierung kassieren, während für die letzten kaum mehr etwas übrigbleibt.

Daher: Wann wird dieser Aufteilungsschlüssel erstellt?

5) Nach welchen Kriterien wird dieser erstellt?

6) Wie kann schon jetzt ein Aufteilungsschlüssel erstellt werden, wenn bei jenen Museen,

die später umgewandelt werden sollen, noch keine kulturpolitischen Zielsetzungen

vorhanden sind, man also noch gar nicht weiß, welche Aufgaben sie zu erfüllen haben

werden?

7) Wie wird sichergestellt, daß für jene Museen, die zuletzt in vollrechtsfähige Anstalten

umgewandelt werden, noch Geld vorhanden ist?

8) Hat es vor dem Gesetzesentwurf eine Bestandsaufnahme der Erfordernisse für die

einzelnen Museen gegeben?