4431/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend zukünftige Aufteilung der Basisfinanzierung der Museen im Zuge der Erlangung
der Vollrechtsfähigkeit
Nach uns vorliegenden Informationen soll es in Ihrem Ministerium bereits ein
Aufteilungsschlüssel geben, in dem festgelegt ist, wieviel die einzelnen Museen nach der
Umwandlung in vollrechtsfähige Anstalten jeweils an Basisfinanzierung erhalten werden.
Die Existenz dieses Aufteilungsschlüssels ist auch insofern naheliegend als das
Kunsthistorische Museum bereits mit 1.1.1999 in eine vollrechtsfähige Anstalt umgewandelt
sein soll. Damit sollte aber die Basisfinanzierung bereits für alle Häuser festgelegt sein, da
ansonsten die Gefahr besteht, daß für jene Häuser, die zuletzt umgewandelt werden, kein
Geld mehr vorhanden ist.
Nach den uns vorliegenden Informationen jedenfalls soll im wesentlichen die derzeitige
Aufteilung fortgeschrieben, also der status quo festgeschrieben werden. Diese Art der
Aufteilung wird jene Museen bevorzugen, die derzeit schon relativ gut ausgestattet sind,
während jene, die sich im Zuge der Umgestaltung befinden oder überhaupt erst umgestaltet
werden müssen, benachteiligt werden.
Eine bloße Fortschreibung des gegenwärtigen Aufteilungsschlüssels erscheint auch deshalb
problematisch zu sein, da die Zuteilung der Basisfinanzierung wohl vom kulturpolitischen
Auftrag, der an das jeweilige Museum erteilt werden wird, abhängig ist. Wenn also ein
Museum bestimmte Aufgabe zu erfüllen hat, die zusätzliches Geld kostet, so wird die
Zuteilung entsprechend ausfallen müssen. Nach dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf soll
aber die Festlegung des kulturpolitischen Auftrags an die einzelnen Museen erst mit ihrer
Umwandlung erfolgen, die in mehreren Tranchen vor sich gehen wird. Das bedeutet aber,
daß der offensichtlich schon vorliegende Aufteilungsschlüssel erstellt wurde, bevor man
überhaupt weiß, was die Aufgabe der einzelnen Museen sein wird, also auch bevor man
weiß, was die einzelnen Häuser tatsächlich benötigen werden. Auch eine Bestandsaufnahme
der Erfordernisse für die einzelnen Museen, die dieses Manko ausgleichen könnte, scheint
bisher nicht erfolgt zu sein, sodaß der Schlüssel, nach dem diese offenbar schon
vorgenommene Aufteilung erfolgte, kaum sachlichen Kriterien entsprechen dürfte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1) Existiert, wie die uns vorliegenden Informationen nahelegen, bereits ein
Aufteilungsschlüssel für die Höhe der zukünftigen Basisfinanzierung der einzelnen
Häuser?
2) Wenn Frage 1 positiv beantwortet wurde: Wie sieht diese Basisfinanzierung konkret aus,
d.h. welches Museum wird wieviel bekommen?
3) Wenn Frage 1 positiv beantwortet wurde: Nach welchen Kriterien wurde dieser Schlüssel
erstellt?
Wenn noch kein Aufteilungsschlüssel vorliegen sollte:
4) Es muß, wie gesagt, sichergestellt sein, daß auch für jene Museen, die zuletzt in
vollrechtsfähige Anstalten umgewandelt werden, noch Geld vorhanden ist. Daher
sollte der Aufteilungsschlüssel möglichst rasch erstellt werden. Andernfalls besteht die
Gefahr, daß jene Museen, die zuerst umgewandelt werden, den Löwenanteil an
Basisfinanzierung kassieren, während für die letzten kaum mehr etwas übrigbleibt.
Daher: Wann wird dieser Aufteilungsschlüssel erstellt?
5) Nach welchen Kriterien wird dieser erstellt?
6) Wie kann schon jetzt ein Aufteilungsschlüssel erstellt werden, wenn bei jenen Museen,
die später umgewandelt werden sollen, noch keine kulturpolitischen Zielsetzungen
vorhanden sind, man also noch gar nicht weiß, welche Aufgaben sie zu erfüllen haben
werden?
7) Wie wird sichergestellt, daß für jene Museen, die zuletzt in vollrechtsfähige Anstalten
umgewandelt werden, noch Geld vorhanden ist?
8) Hat es vor dem Gesetzesentwurf eine Bestandsaufnahme der Erfordernisse für die
einzelnen Museen gegeben?