4439/J XX.GP

 

der Abg. Böhacker, Mag. Trattner, Mag. Firlinger

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Betriebsprüfung bei der ÖKB

Als Folge der von Mag. Praschak erhobenen Vorwürfe der verdeckten Gewinnausschüttung

und Ergebnisgestaltungen wurden sowohl eine Betriebsprüfung als auch eine Rechnungshof -

prüfung der Österreichischen Kontrollbank in die Wege geleitet.

Während die Betriebsprüfung keinerlei strafrechtlich relevanten Machenschaften zu Tage

gefördert haben soll, ist der Rechnungshofbericht über die Gebarung der Kontrollbank noch

immer ausständig. Grund dafür soll die fehlende Stellungnahme des Finanzministeriums sein.

Obwohl nun die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen mangels strafbarer Tatbestände einge -

stellt hat, läßt ein im Februar 1998 begangener Einbruch in die Wohnung der Witwe

Praschak‘s auf das Vorliegen brisanter und noch unbekannter Unterlagen schließen.

Aus gegebenem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen folgende

Anfrage:

1. Wann wurde mit o.a. Betriebsprüfung begonnen?

2. Wie lautete der konkrete Prüfungsauftrag?

3. Welche Unterlagen wurden in diesem Zusammenhang geprüft?

4. Wie viele Personen wurden bei dieser Betriebsprüfung der ÖKB an wie vielen Tagen

eingesetzt?

5. Wann wurde die Betriebsprüfung beendet?

6. Zu welchem Ergebnis führte die Betriebsprüfung?

7. Ist es rich(ig, daß die Betriebsprüfung keinen Hinweis auf strafrechtlich relevante Machen -

schaften finden konnte?

8. Wurden anläßlich dieser Betriebsprüfung auch Unterlagen aus der Privatunterkunft des

Mag. Praschak geprüft?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, um welche Unterlagen handelte es sich hierbei?

9. Wurden auch jene Akten, die sich im Keller des Wohnhauses befanden untersucht?

Wenn ja, wann erlangte die Finanzverwaltung erstmals Kenntnis von diesen Akten im

Kellerabteil?

Wenn nein, wird ein neuerlicher Prüfungsauftrag erteilt?

10.Ist Ihnen bekannt, von welchen ‚Kennern der Materie“ diese Akten überprüft wurden?

11. Ist die Betriebsprüfung auch jenem Hinweis eines Ermittlungsbeamten nachgegangen,

wonach am Tatort eine handgeschriebene Liste mit Politikernamen in Verbindung mit

Geldbeträgen gelegen sei‘?

Wenn nein, warum nicht?

12.Wird die Betriebsprüfung versuchen, diese Liste anhand der Aussagen jener Ermittlungs -

beamten zu rekonstruieren, da laut News konkrete Namen und Beträge genannt werden

können?

Wenn nein, warum nicht?

13.Bis wann wird das Finanzministerium die Stellungnahme zum Rechnungshofbericht

abgeben?

14.Wie viele Beamte des Rechnungshofes waren für welchen Zeitraum mit der Prüfung

beschäftigt?