4440/J XX.GP
der Abgeordneten Böhacker, Mag. Trattner, Mag. Firlinger
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bankenaufsicht - Riegerbank
Der Vorstand der Riegerbank hat in der Bilanz des Jahres 1996 Haftungen von 24,2 Mio. S nicht
vermerkt, obwohl er gegenüber dem Prüfer eine Vollständigkeits - Erklärung abgegeben hat. Aus
diesem Grund hat die Bankenaufsicht bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen die beiden
Vorstandsdirektoren der Riegerbank erstattet. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Androsch
sprach dagegen nur von einem „Formfehler“ und betonte, daß kein materieller Schaden
entstanden sei.
Aus gegebenem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1. Um welche Art von Haftung handelt es sich im vorliegenden Fall?
2. Standen dieser Haftung Erträge in der G + V - Rechnung gegenüber?
3. Wie wird eine solche Haftung von anderen Banken bilanzmäßig behandelt?
4. Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen eine solche Haftung bilanzmäßig nicht ausgewiesen
wurde?
Wenn ja, welche Konsequenzen hatte dies?
5. Wann hat die Riegerbank diese Haftung übernommen?
6. Gab es darüber eine Berichtspflicht durch den Vorstand an den Aufsichtsrat?
7. War der Staatskommissär oder dessen Stellvertreter darüber informiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, weiche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
8. Halten Sie die Anzeige der Bankenaufsicht für angemessen?
9. Können Sie ausschließen, daß die Vorgangsweise der Bankenaufsicht in keinem
Zusammenhang mit dem Verfahren der Riegerbank - Auen betreffend die Erteilung einer
Devisenhandelsermächtigung steht?
10.In welchem Stadium befindet sich derzeit das Schadenersatzverfahren zwischen der
Riegerbank und der Republik Österreich?
11 .Wann wurde die Schadenersatzklage durch die Riegerbank eingebracht?
12.In welcher Höhe liegt die Schadenersatzforderung der Riegerbank?