4441/J XX.GP

 

der Abg. Mag. Trattner, Mag. Firlinger

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend § 17 Scheidemünzengesetz

Bereits seit Wochen bietet die Firma Göde aus Salzburg in einem

als „wichtiges Dokument“ bezeichnetes Schreiben einen

„Österreich EURO 1998“ zum Erstausgabepreis von „nur“ 100 öS

an. Zugestellt wird dieses Schreiben Österreicherinnen und

Österreichern, die auf der Basis eines „Auswahlverfahrens“

ausgesucht werden. Die Abruffrist für diese Münze mit dem

Aufdruck „10 EURO“ endet jeweils nach 10 Tagen.

Durch die Änderung des Scheidemünzengesetzes ist jedoch die

Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Medaillen, die wegen ihrer Ähnlichkeit mit den

auf Euro - Münzen befindlichen Münzbildern oder den für deren künftige Ausprägung bereits

festgelegten Münzbildern zur Verwechslung mit diesen geeignet sind, verboten und auf Medaillen

darf auch die Bezeichnung Euro oder Cent(s) in Verbindung mit der Angabe einer Zahl nicht

enthalten sein.

Da die Fa. Göde mit ihrer Vorgangsweise eindeutig gegen das Scheidemünzengesetz verstößt,

stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1. Seit wann ist Ihnen obiger Sachverhalt bekannt?

2. Welche Maßnahmen haben Sie bisher gegen diese Vorgangsweise unternommen?

3. Wie hat die Fa. Göde darauf reagiert?

4. Pflegt die Münze Österreich Geschäftsbeziehungen mit der Fa. Göde?

Wenn ja, in welcher Form?

5. Bieten Tochterunternehmungen der OeNB - entweder im In- oder Ausland - ebenfalls

Pseudogeld an, auf dem die Bezeichnung Euro in Verbindung mit der Angabe einer Zahl

enthalten ist?

6. In welchen EURO - Ländern bieten Tochterunternehmungen der OeNB ebenfalls solche Medaillen

an?

7. In welchen dieser Länder gelten vergleichbare Verbote?