4441/J XX.GP
der Abg. Mag. Trattner, Mag. Firlinger
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend § 17 Scheidemünzengesetz
Bereits seit Wochen bietet die Firma Göde aus Salzburg in einem
als „wichtiges Dokument“ bezeichnetes Schreiben einen
„Österreich EURO 1998“ zum Erstausgabepreis von „nur“ 100 öS
an. Zugestellt wird dieses Schreiben Österreicherinnen und
Österreichern, die auf der Basis eines „Auswahlverfahrens“
ausgesucht werden. Die Abruffrist für diese Münze mit dem
Aufdruck „10 EURO“ endet jeweils nach 10 Tagen.
Durch die Änderung des Scheidemünzengesetzes ist jedoch die
Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Medaillen, die wegen ihrer Ähnlichkeit mit den
auf Euro - Münzen befindlichen Münzbildern oder den für deren künftige Ausprägung bereits
festgelegten Münzbildern zur Verwechslung mit diesen geeignet sind, verboten und auf Medaillen
darf auch die Bezeichnung Euro oder Cent(s) in Verbindung mit der Angabe einer Zahl nicht
enthalten sein.
Da die Fa. Göde mit ihrer Vorgangsweise eindeutig gegen das Scheidemünzengesetz verstößt,
stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Seit wann ist Ihnen obiger Sachverhalt bekannt?
2. Welche Maßnahmen haben Sie bisher gegen diese Vorgangsweise unternommen?
3. Wie hat die Fa. Göde darauf reagiert?
4. Pflegt die Münze Österreich Geschäftsbeziehungen mit der Fa. Göde?
Wenn ja, in welcher Form?
5. Bieten Tochterunternehmungen der OeNB - entweder im In- oder Ausland - ebenfalls
Pseudogeld an, auf dem die Bezeichnung Euro in Verbindung mit der Angabe einer Zahl
enthalten ist?
6. In welchen EURO - Ländern bieten Tochterunternehmungen der OeNB ebenfalls solche Medaillen
an?
7. In welchen dieser Länder gelten vergleichbare Verbote?