4442/J XX.GP

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Verwertung und Entsorgung von Verpackungen

Die Grünen haben von Anfang an darauf hingewiesen, daß es sich bei der

Verpackungsverordnung (VVO) in Wirklichkeit um eine Kunststofförderungs - und

Verbrennungsverordnung handelt. Mit Abfallvermeidung hatte und hat diese Verordnung

wenig zu tun. Eine Reduzierung der Abfallmengen konnte nicht erreicht werden (BAWPL

‚95). Es türmen sich, nach wie vor, riesige Mengen an Kunststoffverpackungen, um die es

einen ungeheuren Wettbewerb unter den verschiedenen Abfallverbrennungsanlagen

(darunter auch Industrieanlagen) gibt. Die Einwegverpackungen nehmen mit rasantem

Tempo zu und Mehrwegverpackungen verschwinden zunehmend vom Markt!

Die folgenden Zahlen (erhoben von A. C. Nielsen) bestätigen die Kritik der Grünen

eindrucksvoll. So stieg von Juli 1996 bis November 1997 der Anteil der

Kunststoffverpackungen bei Mineralwässern von 2,7% auf 24,4%. Der Einweganteil

beträgt dabei bereits 15,5%. Dementsprechend sank der Anteil der Glasflaschen von 97,3 %

auf 75,6%. Ähnlich ist die Entwicklung bei Limonadenverpackungen. Folgende Abbildung

veranschaulicht die Zunahme der Einwegverpackungen bei Limonaden auf Kosten von

Mehrwegverpackungen.

 

Die an dieser Stelle angefertigte Tabelle(Abb.) konnte nicht gescannt werden !!!

Diese Entwicklung auf dem Verpackungssektor ist jedoch die logische Folge einer

verfehlten - nicht auf Vermeidung basierenden - Abfallpolitik. Mittlerweile wurde durch

die Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes (EU - Novelle 1996) das kunststoffördernde

System der Verpackungsverordnung sogar gesetzlich verankert. Mit dieser Novellierung des

AWG wurde auch die Priorität "Abfallvermeidung" aufgegeben und der Weg in die

geplante flächendeckende Müllverbrennung vorbereitet.

Die in § 1 Abs 2 Z 2 gewählte Formulierung ‚Abfälle sind stofflich oder thermisch zu

verwerten , ...bedeutet erstmals die gesetzliche Gleichstellung der Abfallverbrennung mit

der stofflichen Abfallverwertung. Diese Vorgangsweise bedeutet defacto den Einstieg in die

- sichtlich auch vom Umweltminister angestrebte -  flächendeckende Abfallverbrennung. Die

gesetzliche Gleichsetzung der thermischen mit der stofflichen Verwertung bedeutet einen

der größten Rückschritte in der Abfallpolitik der letzten Jahre.

Die Novellierung des AWG liefert nun auch die gesetzliche Grundlage für die

Verpackungsverordnung (VVO), die, wie schon die Vergangenheit zeigte, keine

abfallvermeidende Auswirkungen hat, sondern vor allem Kunststoffverpackungen salonfähig

machen soll. Bereits in den ersten Jahren des Wirksamwerdens der VVO zeigte sich, daß

etwa bei Limonadenverpackungen der Einweganteil um 10% angestiegen ist, während

Mehrwegverpackungen im selben Ausmaß zurückgegangen sind. Gleichzeitig stellte sich

heraus, daß dieses System auch völlig unökonomisch war. Zudem hob der

Verfassungsgerichtshof in zwei Entscheidungen Teile der VVO als verfassungswidrig auf.

Die Novellierung des AWG diente nun einerseits der Behebung der rechtlichen

Unklarheiten und andererseits soll das System ökonomischer gestaltet werden. Von der

ursprünglichen Ausrichtung, namlich abfallvermeidend zu wirken, ist schon längst

abgegangen worden. Diese Novellierung ermöglicht die Weiterführung dieses

kunststoffördernden Systems und die massive Forcierung der Müllverbrennung. Das

ursprüngliche Ziel mittels einer Novellierung des AWG die Möglichkeit eines Wettbewerbs

zwischen verschiedenen Sammel - und Verwertungssystemen zu fördern, wurde verfehlt.

Die Ineffizienz der bestehenden Strukturen wurde im wesentlichen beibehalten.

Abfallwirtschaftsgesetz, Deponieverordnung und Verpackungsverordnung bilden nun eine

Einheit mit einem einzigen Ziel: nämlich den Einstieg in die flächendeckende

Müllverbrennung!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend

und Familie folgende

ANFRAGE:

1. Ist Ihnen diese Entwicklung bekannt bzw befürworten Sie diese Entwicklung?

2. Sehen Sie diese Entwicklung völlig losgelöst von der österreichischen Abfallpolitik

oder ist diese Zunahme von Einwegverpackungen und von Kunststoffverpackungen

nicht auch Resultat der Verpackungsverordnung und der Novellen zum AWG?

3. Werden sie etwas gegen die Fortsetzung dieser Entwicklung unternehmen; wenn ja,

was gedenken Sie zu tun?

4. Treten Sie nach wie vor für die Hausmüllverbrennung ein?

Wenn ja; wieviele Hausmüllverbrennungsanlagen (mit welcher Kapazität) sind Ihrer

Meinung nach für Österreich notwendig?

5. Glauben Sie, daß neue österreichische Abfallverbrennungsanlagen unter dem Aspekt

der Liberalisierungsbestimmungen der EU für verwertbare Abfälle ökonomisch

überhaupt überlebensfähig sind (Stichwort: EU - weite Gleichsetzung der stofflichen

und thermischen Verwertung von Kunststoffen)?

6. Ist Ihnen die Entwicklung am deutschen Abfallsektor bekannt? Ist Ihnen weiters

bekannt, daß der Großteil der deutschen Müllverbrennungsanlagen nicht ausgelastet

smd und Abfälle - auch aus dem Ausland - zu Dumpingpreisen verbrennen?

7. Wie soll Ihrer Meinung nach die Konkurrenzfähigkeit von Müllverbrennungsanlagen

gewährleistet werden? Denken Sie dabei auch an Abfallimporte, um für geplante

Ardagen, wie die der AVN in Niederösterreich, eine Auslastung zu gewährleisten?

8. Denken Sie an ein planwirtschaftliches Instrument, wie etwa einen

Kontrahierungszwang für alle Abfallproduzenten?

9; Werden Sie diese Entwicklung hin zu Einwegverpackungen hinnehmen, oder werden

Sie konkrete Maßnahmen hinsichtlich Abfallvermeidung und sinnvoller

Abfallverwertung erlassen; wenn ja, welche?

10. Können sie sich eine baldige diesbezügliche Novellierung der VerpackungsVO

vorstellen?

11. Halten Sie unter den vorherrschenden Bedingungen und hinsichtlich der Gleichsetzung

von stofflicher und thermischer Verwertung die Sammlung von Kunststoffen noch für

sinnvoll bzw. gerechtfertigt?