4448/J XX.GP

 

der Abgeordneten Motter, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Einsatz für Verbesserungen von landwirtschaftlichen Tierschutzstandards

in der EU während Österreichs Ratspräsidentschaft

Der Tierschutz führte über viele Jahrzehnte in der EU ein Schattendasein. In den

letzten Jahren gab es wenigstens einige Fortschritte in den Bereichen Kälberhaltung,

Schlachttiertransporte und Artenschutz. Auch das in den Vertrag von Amsterdam

integrierte Protokoll zum Übereinkommen für eine Verbesserung des Tierschutzes

enthält nun endlich die Forderung, daß der Tierschutz ernster genommen und dem

Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen Rechnung getragen werden soll, wenn

auch eine starke Verwässerung des Anliegens durch die ebenfalls vertragliche

Absicherung der Beibehaltung von „kulturellen Praktiken“ und „religiösen Riten“

gegeben ist. Auch primärrechtlich bringen der Artikel 3d EGV, in dem die ,,artgemäße

Nutztierhaltung“ festgeschrieben ist, und Ergänzungen zum Artikel 100a EGV, der für

Österreich u.U. die Beibehaltung des Tiertransportgesetzes - Straße ermöglicht,

Verbesserungen.

Nun wird es während der EU - Präsidentschaft Österreichs darum gehen, vertraglich

festgesetzte Weiterentwicklungen mit Leben zu füllen. Die wichtigsten Tierschutz -

bereiche fallen dabei auf EU - Ebene in die Kompetenz des Landwirtschaftsministers,

wie landwirtschaftliche Nutztierhaltung und Tiertransporte. Im Zusammenspiel mit der

EU - Kommission müssen nun erste Schritte zu einem Verbot der Käfighühnerhaltung,

der Kennzeichnung tierischer Produkte nach Haltungsformen, der völligen

Abschaffung der Herodesprämie und zu weiteren berechtigten Anliegen von

Tierschützern gesetzt werden.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft:

1. Welche Maßnahmen werden Sie während der EU - Präsidentschaft Österreichs für

eine Verbesserung der Tierschutzstandards in der Nutztierhaltung vorschlagen?

2. Werden Sie sich gegen den Entwurf der EU - Kommission vom 22. Mai1997 zur

Änderung des Anhanges II der EU - Vermarktungsnorm für Eier, Verordnung EWR

Nr.1274/1991 und den weiteren auf dieser Grundlage basierenden Vorschlägen

zu einer Vereinfachung der Hühnerhaltungsformen, der bei alternativen

Legehennenhaltungen eine Intensivierung vorsieht, aussprechen, und gemäß

dem Antrag 71E des Nationalrates für die europaweite Abschaffung der

Käfighaltung von Hühnern eintreten? Wenn nein, warum nicht?

3. Werden Sie im Bereich der Tiertransporte, die im Rat der Landwirtschaftsminister

verhandelt werden, eine Initiative dafür ergreifen, daß das grundsätzlich

bestehende Zeitlimit von maximal 8 Stunden ununterbrochene Transportdauer

gemäß Artikel 1(1) 91/628/EWG bzw. Anhang aus 95/29 EG, Kapitel VI auf alle

Tiertransporte ausgedehnt sowie auch nach den vorgesehenen technischen

Verbesserungen der Transportfahrzeuge aufrechterhalten wird? Wenn nein,

warum nicht?

4. In welcher Form werden Sie sich für einen umfassenden Subventionsstopp vor

allem für Lebendschlachttierexporte, aber auch für sonstige Tiertransporte

einsetzen?

5. Werden Sie sich für den Ausbau der Förderungsprogramme für die Errichtung

bzw. den Umbau regionaler Schlachthäuser gemäß den EU - Normen sowie für

EU - Förderungen für „mobile Schlachthöfe einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

6. Nach wie vor werden bis zu öS 2.000 als Vermarktungsprämie für die Tötung von

Kälbern, die nicht älter als 20 Tage sind, gezahlt, auch wenn sie von einigen

Ländern nicht in Anspruch genommen werden. Was werden Sie tun, damit diese

‚,Herodesprämie“ während der EU - Präsidentschaft Österreichs abgeschafft wird?

7. Werden Sie gegenüber der EU - Kommission die Ausarbeitung von Risikoanalysen

betreffend des Einsatzes von synthetischen Hormonen in der Tiermast initiieren,

um damit die Erfassung von Verbraucherschutzvorschriften zu untermauern, die

eine WTO - konforme Aufrechterhaltung des Importverbots von

hormonbehandeltem Fleisch ermöglicht?

8. Werden Sie sich für eine Verschärfung der EU - Bestimmungen zur

Treibnetzfischerei einsetzen, da das Verbot des Gebrauchs von Netzen, die

größer als 2,5 km sind, nicht ausreicht, um die Tötung von tausenden

Meeressäugern jährlich durch den Gebrauch der Hochseetreibnetze zu

verhindern?