4448/J XX.GP
der Abgeordneten Motter, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Einsatz für Verbesserungen von landwirtschaftlichen Tierschutzstandards
in der EU während Österreichs Ratspräsidentschaft
Der Tierschutz führte über viele Jahrzehnte in der EU ein Schattendasein. In den
letzten Jahren gab es wenigstens einige Fortschritte in den Bereichen Kälberhaltung,
Schlachttiertransporte und Artenschutz. Auch das in den Vertrag von Amsterdam
integrierte Protokoll zum Übereinkommen für eine Verbesserung des Tierschutzes
enthält nun endlich die Forderung, daß der Tierschutz ernster genommen und dem
Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen Rechnung getragen werden soll, wenn
auch eine starke Verwässerung des Anliegens durch die ebenfalls vertragliche
Absicherung der Beibehaltung von „kulturellen Praktiken“ und „religiösen Riten“
gegeben ist. Auch primärrechtlich bringen der Artikel 3d EGV, in dem die ,,artgemäße
Nutztierhaltung“ festgeschrieben ist, und Ergänzungen zum Artikel 100a EGV, der für
Österreich u.U. die Beibehaltung des Tiertransportgesetzes - Straße ermöglicht,
Verbesserungen.
Nun wird es während der EU - Präsidentschaft Österreichs darum gehen, vertraglich
festgesetzte Weiterentwicklungen mit Leben zu füllen. Die wichtigsten Tierschutz -
bereiche fallen dabei auf EU - Ebene in die Kompetenz des Landwirtschaftsministers,
wie landwirtschaftliche Nutztierhaltung und Tiertransporte. Im Zusammenspiel mit der
EU - Kommission müssen nun erste Schritte zu einem Verbot der Käfighühnerhaltung,
der Kennzeichnung tierischer Produkte nach Haltungsformen, der völligen
Abschaffung der Herodesprämie und zu weiteren berechtigten Anliegen von
Tierschützern gesetzt werden.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft:
1. Welche Maßnahmen werden Sie während der EU - Präsidentschaft Österreichs für
eine Verbesserung der Tierschutzstandards in der Nutztierhaltung vorschlagen?
2. Werden Sie sich gegen den Entwurf der EU - Kommission vom 22. Mai1997 zur
Änderung des Anhanges II der EU - Vermarktungsnorm für Eier, Verordnung EWR
Nr.1274/1991 und den weiteren auf dieser Grundlage basierenden Vorschlägen
zu einer Vereinfachung der Hühnerhaltungsformen, der bei alternativen
Legehennenhaltungen eine Intensivierung vorsieht, aussprechen, und gemäß
dem Antrag 71E des Nationalrates für die europaweite Abschaffung der
Käfighaltung von Hühnern eintreten? Wenn nein, warum nicht?
3. Werden Sie im Bereich der Tiertransporte, die im Rat der Landwirtschaftsminister
verhandelt werden, eine Initiative dafür
ergreifen, daß das grundsätzlich
bestehende Zeitlimit von maximal 8 Stunden ununterbrochene Transportdauer
gemäß Artikel 1(1) 91/628/EWG bzw. Anhang aus 95/29 EG, Kapitel VI auf alle
Tiertransporte ausgedehnt sowie auch nach den vorgesehenen technischen
Verbesserungen der Transportfahrzeuge aufrechterhalten wird? Wenn nein,
warum nicht?
4. In welcher Form werden Sie sich für einen umfassenden Subventionsstopp vor
allem für Lebendschlachttierexporte, aber auch für sonstige Tiertransporte
einsetzen?
5. Werden Sie sich für den Ausbau der Förderungsprogramme für die Errichtung
bzw. den Umbau regionaler Schlachthäuser gemäß den EU - Normen sowie für
EU - Förderungen für „mobile Schlachthöfe einsetzen? Wenn nein, warum nicht?
6. Nach wie vor werden bis zu öS 2.000 als Vermarktungsprämie für die Tötung von
Kälbern, die nicht älter als 20 Tage sind, gezahlt, auch wenn sie von einigen
Ländern nicht in Anspruch genommen werden. Was werden Sie tun, damit diese
‚,Herodesprämie“ während der EU - Präsidentschaft Österreichs abgeschafft wird?
7. Werden Sie gegenüber der EU - Kommission die Ausarbeitung von Risikoanalysen
betreffend des Einsatzes von synthetischen Hormonen in der Tiermast initiieren,
um damit die Erfassung von Verbraucherschutzvorschriften zu untermauern, die
eine WTO - konforme Aufrechterhaltung des Importverbots von
hormonbehandeltem Fleisch ermöglicht?
8. Werden Sie sich für eine Verschärfung der EU - Bestimmungen zur
Treibnetzfischerei einsetzen, da das Verbot des Gebrauchs von Netzen, die
größer als 2,5 km sind, nicht ausreicht, um die Tötung von tausenden
Meeressäugern jährlich durch den Gebrauch der Hochseetreibnetze zu
verhindern?