4450/J XX.GP

 

des Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Graf und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für äußere Angelegenheiten

betreffend mangelnde Versöhnungspolitik der Tschechischen Republik in

Fragen der Sudetendeutschen Volksgruppe

Bezugnehmend auf einen Artikel in der „Sudetenpost“, dem offiziellen Organ

der Sudetendeutschen Landsmannschaft, vom 7. Mai 1998 werden in der

Tschechischen Republik Häuser versteigert, in welchen noch die ursprünglichen,

aufgrund der Benesch - Dekrete enteigneten Besitzer bzw. deren Nachkommen,

als Mieter leben.

Diese Familien fürchten jetzt, nach der offiziellen Versteigerung ihres

ehemaligen Besitzes, endgültig von Ihrem Eigentum vertrieben zu werden.

Durch diese Maßnahmen verringert sich die Möglichkeit für die ehemaligen

enteigneten Menschen und deren Nachkommen, den Anspruch auf das

ursprüngliche Eigentum zu einem späteren Zeitpunkt von der Tschechischen

Republik einzuklagen, was im Fall dieser Versteigerungsaktionen sogar als

beabsichtigtes Ziel erscheint.

Bekanntlich plant die Tschechische Republik im Zuge der EU - Osterweiterung

um Aufnahme in die Europäische Union anzusuchen. So ist jedoch in der

Europäischen Union die ersatzlose Enteignung von Menschen, gemäß der

Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK), verboten.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundesminister für äußere Angelegenheiten die nachstehende

ANFRAGE:

1. Welche Maßnahmen wurden von Ihnen im Rahmen des

Assoziationsvertrages und im Zuge der Ostöffnung gesetzt, um die

Sudetendeutsche Minderheit in der Tschechischen Republik zu schützen?

2. Wie lauten die diesbezüglich von Ihnen im Ministerrat abgegebenen

Stellungnahmen?

3. Wie stehen Sie allgemein zur Frage der Wiedergutmachungsansprüche

enteigneter Heimatvertriebener?

4. Wie stehen Sie zur Frage der Wiedergutmachungsansprüche enteigneter

Heimatvertriebener am Beispiel der Sudetendeutschen in der Tschechischen

Republik?

5. Welche Haltung werden Sie in Zukunft gegenüber einem Land einnehmen,

das sich in seinem Umgang mit seinen alteingesessenen Minderheiten nicht

als gleichberechtigter Partner erweist?

6. Welche Haltung werden Sie gegenüber der Tschechischen Republik konkret

einnehmen, wenn die Republik bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der

Benesch - Dekrete ihr Ansuchen für den Beitritt zur Europäischen Union

stellt?

7. Welche genauen Maßnahmen, in Bezug auf die Abschaffung der Benesch

Dekrete, werden Sie von der Tschechischen Republik im Falle eines

Beitrittes zur EU fordern?