4450/J XX.GP
des Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Graf und Kollegen
an den Herrn Bundesminister für äußere Angelegenheiten
betreffend mangelnde Versöhnungspolitik der Tschechischen Republik in
Fragen der Sudetendeutschen Volksgruppe
Bezugnehmend auf einen Artikel in der „Sudetenpost“, dem offiziellen Organ
der Sudetendeutschen Landsmannschaft, vom 7. Mai 1998 werden in der
Tschechischen Republik Häuser versteigert, in welchen noch die ursprünglichen,
aufgrund der Benesch - Dekrete enteigneten Besitzer bzw. deren Nachkommen,
als Mieter leben.
Diese Familien fürchten jetzt, nach der offiziellen Versteigerung ihres
ehemaligen Besitzes, endgültig von Ihrem Eigentum vertrieben zu werden.
Durch diese Maßnahmen verringert sich die Möglichkeit für die ehemaligen
enteigneten Menschen und deren Nachkommen, den Anspruch auf das
ursprüngliche Eigentum zu einem späteren Zeitpunkt von der Tschechischen
Republik einzuklagen, was im Fall dieser Versteigerungsaktionen sogar als
beabsichtigtes Ziel erscheint.
Bekanntlich plant die Tschechische Republik im Zuge der EU - Osterweiterung
um Aufnahme in die Europäische Union anzusuchen. So ist jedoch in der
Europäischen Union die ersatzlose Enteignung von Menschen, gemäß der
Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK), verboten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für äußere Angelegenheiten die nachstehende
ANFRAGE:
1. Welche Maßnahmen wurden von Ihnen im Rahmen des
Assoziationsvertrages und im Zuge der Ostöffnung gesetzt, um die
Sudetendeutsche Minderheit in der Tschechischen Republik zu schützen?
2. Wie lauten die diesbezüglich von Ihnen im Ministerrat abgegebenen
Stellungnahmen?
3. Wie stehen Sie allgemein zur Frage der Wiedergutmachungsansprüche
enteigneter Heimatvertriebener?
4. Wie stehen Sie zur Frage der Wiedergutmachungsansprüche enteigneter
Heimatvertriebener am Beispiel der Sudetendeutschen in der Tschechischen
Republik?
5. Welche Haltung werden Sie in Zukunft gegenüber einem Land einnehmen,
das sich in seinem Umgang mit seinen alteingesessenen Minderheiten nicht
als gleichberechtigter Partner erweist?
6. Welche Haltung werden Sie gegenüber der Tschechischen Republik konkret
einnehmen, wenn die Republik bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der
Benesch - Dekrete ihr Ansuchen für den Beitritt zur Europäischen Union
stellt?
7. Welche genauen Maßnahmen, in Bezug auf die Abschaffung der Benesch
Dekrete, werden Sie von der Tschechischen Republik im Falle eines
Beitrittes zur EU fordern?