4451/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Walter Guggenberger
Manfred Lackner
und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend „Ärztliche Hausapotheken“
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes hat klar gemacht, daß der Gesetzgeber primär die
flächendeckende Versorgung mit öffentlich - rechtlichen Apotheken normiert, während
ärztliche Hausapotheken lediglich eine Surrogatfunktion erfüllen. Die eingeschränkten
Angebote einer ärztlichen Hausapotheke sind nicht unter „ärztliche Leistungen“ zu
subsumieren, sondern stellen wie nun auch der VfGH festgestellt hat, nur eine Notlösung für
die Fälle dar, in denen eine öffentliche Apotheke nicht vorhanden ist. Sie stellen überdies ein
„Zusatzeinkommen“ niedergelassener Ärzte dar, die Medikamente dürften aber nur an eigene
Patienten verkauft werden.
In dieser Entscheidung wird die Existenzfähigkeit bestehender und künftiger Apotheken
berücksichtigt, da sie der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln dient
und damit im öffentlichen Interesse ist. Ein Bedarf von 5.500 zu versorgenden Personen ist
nicht mehr nachzuweisen.
Anders die Argumentation der Ärtzekammer. Das Erkenntnis des VfGH werde zu ernstlichen
Problemen in der ärztlichen Versorgung auf dem Land führen. Es sei nämlich zu erwarten,
daß sich auf dem Land zusätzliche öffentliche Apotheken niederlassen, was zur Schließung
von ärztlichen Hausapotheken führen werde. Überdies werde die wirtschaftliche
Existenzfähigkeit ärztlicher Ordinationen in Frage gestellt (z.B. Landarztsterben,
Umsatzeinbußen bis zu 30 %, Kündigung von OrdinationsgehilfInnen).
Arztekammerfunktionäre - meist selbst Inhaber einer Hausapotheke (z.B. Dr.
Brettenthaler/Salzburg, Dr. Pjeta /Oberösterreich sowie Abg. z. NR Dr. Pumberger/FPÖ) -
verlangen nun eine Novellierung des § 29 Apothekengesetzes. Die Abs. 4 bis 8 sollen
ersatzlos gestrichen werden. Damit würde allerdings die Entscheidung des VfGH unterlaufen
werden, es wäre nämlich nicht
möglich, in Gemeinden mit Hausapotheken auch öffentliche
Apotheken wirtschaftlich erfolgreich zu führen, da die Apotheken auf ärztliche
Verschreibungen angewiesen sind. Auch die Österreichische Volkspartei hat einen
entsprechenden Initiativantrag im Parlament angekündigt.
Nun haben bereits einige Apotheker nach Vorliegen der VfGH - Entscheidung im Vertrauen
auf die bestehende Rechtslage die Errichtung einer öffentlichen Apotheke beantragt und
Millionen investiert. Andererseits haben auch Ärzte vor Jahren im Vertrauen auf die alte -
ehemals gültige - Rechtslage in ländlichen Gebieten eine Ordination deshalb eröffnet, weil sie
nebenbei eine Hausapotheke führen konnten. Vom zuständigen Bundesministerium - und
auch durch Sie - wurde daher eine
Kompromißlösung (Übergangsregelung) angesprochen die
dem Grundsatz des Vertrauensschutzes - sowohl für Ärzte wie für
Apotheker - entsprechen
soll.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Teilen Sie die Auffassung, wonach die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit
Heilmitteln durch eine möglichst flächendeckende Struktur öffentlicher Apotheken
gewährleistet ist?
2. Unterstützen Sie, daß sogenannte „Hausapotheken“ praktischer Ärzte nur subsidiär und
als Notlösung entsprechend den Intentionen des Apothekengesetzes (und der VfGH -
Entscheidung) vorgesehen sind?
3. Wieviele öffentliche Apotheken gibt es in Österreich?
4. Wie hoch ist der durchschnittliche Jahresumsatz von öffentlichen Apotheken?
5. Wieviele niedergelassene praktische Ärzte ordinieren in Österreich?
6. Wieviele niedergelassene praktische Ärzte führen in Österreich eine Hausapotheke
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
7. Wie hoch ist der durchschnittliche Jahresumsatz von ärztlichen Hausapotheken (ohne
ärztliche Leistungen)?
8. Wie hoch ist der durchschnittliche Jahresumsatz von niedergelassenen praktischen
Ärzten, die eine ärztliche Hausapotheke führen? Wie hoch sind die Gewinne vor
Steuern von niedergelassenen praktischen Ärzten mit Hausapotheken?
9. Wie hoch ist der Anteil der praktischen Ärzte ohne Hausapotheke, die zu den 10 %
der umsatzschwächsten (Arzthonorar) Ärzte gehören?
10. Wie hoch ist der Anteil der praktischen Ärzte mit Hausapotheke, die zu den 10 % der
umsatzschwächsten (Arzthonorar) Ärzte gehören?
11. Wie hoch ist der Anteil der umsatzschwachen (Arzthonorar) ,,Nichthausapotheker“
an den gesamten ,,Nichthausapotheken“?
12. Wie hoch ist der Anteil der umsatzschwachen (Arzthonorar) ,,Hausapotheker" an den
gesamten „Hausapothekern“?
13. Wie hoch ist der Anteil der praktischen Ärzte mit Hausapotheke, die zu den 10 % der
umsatzstärksten Ärzte gehören?
14. Wie hoch ist der Anteil der praktischen Ärzte ohne Hausapotheke, die zu den 10 %
der umsatzstärksten (Arzthonorar) Ärzte gehören?
15. In wievielen österreichischen Gemeinden nehmen diese Versorgungsaufgaben mit
Heilmittel hausapothekenführende niedergelassene praktische Ärzte wahr?
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)
16. In wievielen Gemeinden gibt es mehr als nur einen hausapothekenführenden
niedergelassenen praktischen Arzt?
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)
17. Wieviele Funktionäre der österreichischen Ärztekammer bzw. wieviele Präsidenten
(Präsidium) einer Ärztekammer in einem Bundesland führen selbst eine
Hausapotheke?
(es wird um Namensnennung ersucht)
18. Ist Ihnen bekannt, daß die Arzneimittelindustrie ausschließlich für Hausapotheken
Einkaufs - Aktionsangebote (Rabatte bis 50 %)
anbietet.
19. Wo kaufen hausapothekenführende Ärzte die Medikamente ein?
20. Zu welchen Preisen (je Bezugsquelle) kaufen hausapothekenführende Ärzte die
Medikamente ein?
21. Wie hoch ist jeweils der Anteil folgender Produkte an den in ärztlichen
Hausapotheken verkauften Medikamenten:
Rezeptpflichtige Arzeimittel
Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel
Vom Hauptverband refundierte Arzneimittel
Sonstige verkaufte Produkte
22. Wie sieht die Preisgestaltung bei den in ärztlichen Hausapotheken verkauften
Produkten aus?
23. Welche Zuschläge werden auf die Bezugspreise berechnet?
24. Wie stehen Sie dazu, daß den Apotheken für rezeptpflichtige Arzneimittel keine
Rabatte gewährt werden (insbesondere im Vergleich zu den öffentlichen Apotheken
die daraus resultierenden höheren Kosten dem Sozialversicherungsträgern
verrechnen)?
25. Ist die Rabattgewährung geeignet, die Verschreibungsgewohnheit der Ärzte zu
beeinflussen? Glauben Sie nicht auch, daß die Verschreibungsgewohnheit der Ärzte
durch Rabattgewährung beeinflußt wird?
26. Sehen Sie nicht auch eine Gefahr darin, daß durch diese Rabatte der Wettbewerb
negativ beeinflußt wird?
27. Wieviele Personen sind in den öffentlichen Apotheken in Österreich beschäftigt?
Wieviele Personen im Durchschnitt?
Wieviele davon sind selbstständig Beschäftigte? Wieviele davon sind unselbständig
Beschäftigte?
Wie hoch ist insgesamt der Frauenanteil? Wieviele Lehrlinge werden ausgebildet?
28. Wieviele Personen sind bei niedergelassenen praktische Ärzten, die Hausapotheken
führen beschäftigt? Wie hoch ist der Frauenanteil? Wieviele Lehrlinge werden
ausgebildet?
29. Wer ist befugt, außerhalb der Ordinationszeiten sowie während der Abwesenheit
(Urlaub, Seminar, Krankenstand etc.) des niedergelassenen hausapothekenführenden
praktischen Arztes Heil - bzw. Arzneimittel aus der Hausapotheke abzugeben?
30. Wie sieht die bestmögliche Ausgestaltung der Öffnungszeiten bei öffentlichen
Apotheken aus?
31. Wieviele Visitationen nach dem Apothekengesetz wurden bei ärztlichen
Hausapotheken 1995,1996 und 1997 durchgeführt?
32. Gab es Mißstände? Wenn ja, welche und in wievielen Fällen? Durch welche
Maßnahmen wurde gegen diese etwas unternommen?
33. Wie lange dauern im Durchschnitt in Österreich Bewilligungsverfahren nach dem
Apothekengesetz für die Errichtung einer öffentlichen Apotheke?
34. Wieviele Apothekenverfahren werden zur Zeit - auf Basis der alten Rechtslage - in
Österreich verhandelt?
35. Ist Ihnen bekannt, daß die Ärztekammern bei Apothekenverfahren den betroffenen
hausapothekenführenden niedergelassenen Arzt dahingehend unterstützen, daß die
Verfahrenskosten bis zur letzten Instanz übernommen werden, obwohl dem
gegenüber die österreichische Apothekenkammer wirtschaftlich unrentable
,,Kampfgründungen“ nicht fördert?
36. Ist dies mit den Bestimmungen des Ärztegesetzes vereinbar, da davon nicht einmal
ein Prozent der niedergelassenen praktischen Ärzte betroffen sind?
37. Wieviele Arbeitsplätze wurden durch die Neugründung von öffentlichen Apotheken
von 1995 bis Ende 1997 geschaffen? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer).
38. Wieviele niedergelassenen praktische Ärzte könnten nach dem neuen VfGH
Erkenntnis (nicht nach bisheriger Regelung ihre Hausapotheke aufgeben müssen und
damit ihr „Zusatzeinkommen“ aus
der ärztlichen Hausapotheke verlieren?
39. Gab es Ordinationsschließungen aus wirtschaftlichen Gründen in den letzten 10
Jahren?
Waren aufgrund einer Eröffnung einer öffentlichen Apotheke niedergelassene
praktische Ärzte mit einer Hausapotheke gezwungen ihre Ordination zu schließen
oder mußten sie deshalb den Konkurs anmelden?
40. Wenn ja, wieviele?
41. Wieviele Medikamente (Warensortiment) hat im Durchschnitt eine öffentliche
Apotheke auf Lager?
42. Wieviele Medikamente (Warensortiment) hat im Durchschnitt ein
-hausapothekenführender niedergelassener praktischer Arzt auf Lager?
43. In welchen EU - Mitgliedsstaaten gibt es ebenfalls ärztliche Hausapotheken?