4451/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Walter Guggenberger

Manfred Lackner

und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend „Ärztliche Hausapotheken“

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes hat klar gemacht, daß der Gesetzgeber primär die

flächendeckende Versorgung mit öffentlich - rechtlichen Apotheken normiert, während

ärztliche Hausapotheken lediglich eine Surrogatfunktion erfüllen. Die eingeschränkten

Angebote einer ärztlichen Hausapotheke sind nicht unter „ärztliche Leistungen“ zu

subsumieren, sondern stellen wie nun auch der VfGH festgestellt hat, nur eine Notlösung für

die Fälle dar, in denen eine öffentliche Apotheke nicht vorhanden ist. Sie stellen überdies ein

„Zusatzeinkommen“ niedergelassener Ärzte dar, die Medikamente dürften aber nur an eigene

Patienten verkauft werden.

In dieser Entscheidung wird die Existenzfähigkeit bestehender und künftiger Apotheken

berücksichtigt, da sie der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln dient

und damit im öffentlichen Interesse ist. Ein Bedarf von 5.500 zu versorgenden Personen ist

nicht mehr nachzuweisen.

Anders die Argumentation der Ärtzekammer. Das Erkenntnis des VfGH werde zu ernstlichen

Problemen in der ärztlichen Versorgung auf dem Land führen. Es sei nämlich zu erwarten,

daß sich auf dem Land zusätzliche öffentliche Apotheken niederlassen, was zur Schließung

von ärztlichen Hausapotheken führen werde. Überdies werde die wirtschaftliche

Existenzfähigkeit ärztlicher Ordinationen in Frage gestellt (z.B. Landarztsterben,

Umsatzeinbußen bis zu 30 %, Kündigung von OrdinationsgehilfInnen).

Arztekammerfunktionäre - meist selbst Inhaber einer Hausapotheke (z.B. Dr.

Brettenthaler/Salzburg, Dr. Pjeta /Oberösterreich sowie Abg. z. NR Dr. Pumberger/FPÖ) -

verlangen nun eine Novellierung des § 29 Apothekengesetzes. Die Abs. 4 bis 8 sollen

ersatzlos gestrichen werden. Damit würde allerdings die Entscheidung des VfGH unterlaufen

werden, es wäre nämlich nicht möglich, in Gemeinden mit Hausapotheken auch öffentliche

Apotheken wirtschaftlich erfolgreich zu führen, da die Apotheken auf ärztliche

Verschreibungen angewiesen sind. Auch die Österreichische Volkspartei hat einen

entsprechenden Initiativantrag im Parlament angekündigt.

Nun haben bereits einige Apotheker nach Vorliegen der VfGH - Entscheidung im Vertrauen

auf die bestehende Rechtslage die Errichtung einer öffentlichen Apotheke beantragt und

Millionen investiert. Andererseits haben auch Ärzte vor Jahren im Vertrauen auf die alte -

ehemals gültige - Rechtslage in ländlichen Gebieten eine Ordination deshalb eröffnet, weil sie

nebenbei eine Hausapotheke führen konnten. Vom zuständigen Bundesministerium - und

auch durch Sie - wurde daher eine Kompromißlösung (Übergangsregelung) angesprochen die
dem Grundsatz des Vertrauensschutzes - sowohl für Ärzte wie für Apotheker - entsprechen

soll.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales nachstehende

Anfrage:

1. Teilen Sie die Auffassung, wonach die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit

Heilmitteln durch eine möglichst flächendeckende Struktur öffentlicher Apotheken

gewährleistet ist?

2. Unterstützen Sie, daß sogenannte „Hausapotheken“ praktischer Ärzte nur subsidiär und

als Notlösung entsprechend den Intentionen des Apothekengesetzes (und der VfGH -

Entscheidung) vorgesehen sind?

3. Wieviele öffentliche Apotheken gibt es in Österreich?

4. Wie hoch ist der durchschnittliche Jahresumsatz von öffentlichen Apotheken?

5. Wieviele niedergelassene praktische Ärzte ordinieren in Österreich?

6. Wieviele niedergelassene praktische Ärzte führen in Österreich eine Hausapotheke

(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

7. Wie hoch ist der durchschnittliche Jahresumsatz von ärztlichen Hausapotheken (ohne

ärztliche Leistungen)?

8. Wie hoch ist der durchschnittliche Jahresumsatz von niedergelassenen praktischen

Ärzten, die eine ärztliche Hausapotheke führen? Wie hoch sind die Gewinne vor

Steuern von niedergelassenen praktischen Ärzten mit Hausapotheken?

9. Wie hoch ist der Anteil der praktischen Ärzte ohne Hausapotheke, die zu den 10 %

der umsatzschwächsten (Arzthonorar) Ärzte gehören?

10. Wie hoch ist der Anteil der praktischen Ärzte mit Hausapotheke, die zu den 10 % der

umsatzschwächsten (Arzthonorar) Ärzte gehören?

11. Wie hoch ist der Anteil der umsatzschwachen (Arzthonorar) ,,Nichthausapotheker“

an den gesamten ,,Nichthausapotheken“?

12. Wie hoch ist der Anteil der umsatzschwachen (Arzthonorar) ,,Hausapotheker" an den

gesamten „Hausapothekern“?

13. Wie hoch ist der Anteil der praktischen Ärzte mit Hausapotheke, die zu den 10 % der

umsatzstärksten Ärzte gehören?

14. Wie hoch ist der Anteil der praktischen Ärzte ohne Hausapotheke, die zu den 10 %

der umsatzstärksten (Arzthonorar) Ärzte gehören?

15. In wievielen österreichischen Gemeinden nehmen diese Versorgungsaufgaben mit

Heilmittel hausapothekenführende niedergelassene praktische Ärzte wahr?

(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)

16. In wievielen Gemeinden gibt es mehr als nur einen hausapothekenführenden

niedergelassenen praktischen Arzt?

(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)

17. Wieviele Funktionäre der österreichischen Ärztekammer bzw. wieviele Präsidenten

(Präsidium) einer Ärztekammer in einem Bundesland führen selbst eine

Hausapotheke?

(es wird um Namensnennung ersucht)

18. Ist Ihnen bekannt, daß die Arzneimittelindustrie ausschließlich für Hausapotheken

Einkaufs - Aktionsangebote (Rabatte bis 50 %) anbietet.

19. Wo kaufen hausapothekenführende Ärzte die Medikamente ein?

20. Zu welchen Preisen (je Bezugsquelle) kaufen hausapothekenführende Ärzte die

Medikamente ein?

21. Wie hoch ist jeweils der Anteil folgender Produkte an den in ärztlichen

Hausapotheken verkauften Medikamenten:

Rezeptpflichtige Arzeimittel

Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel

Vom Hauptverband refundierte Arzneimittel

Sonstige verkaufte Produkte

22. Wie sieht die Preisgestaltung bei den in ärztlichen Hausapotheken verkauften

Produkten aus?

23. Welche Zuschläge werden auf die Bezugspreise berechnet?

24. Wie stehen Sie dazu, daß den Apotheken für rezeptpflichtige Arzneimittel keine

Rabatte gewährt werden (insbesondere im Vergleich zu den öffentlichen Apotheken

die daraus resultierenden höheren Kosten dem Sozialversicherungsträgern

verrechnen)?

25. Ist die Rabattgewährung geeignet, die Verschreibungsgewohnheit der Ärzte zu

beeinflussen? Glauben Sie nicht auch, daß die Verschreibungsgewohnheit der Ärzte

durch Rabattgewährung beeinflußt wird?

26. Sehen Sie nicht auch eine Gefahr darin, daß durch diese Rabatte der Wettbewerb

negativ beeinflußt wird?

27. Wieviele Personen sind in den öffentlichen Apotheken in Österreich beschäftigt?

Wieviele Personen im Durchschnitt?

Wieviele davon sind selbstständig Beschäftigte? Wieviele davon sind unselbständig

Beschäftigte?

Wie hoch ist insgesamt der Frauenanteil? Wieviele Lehrlinge werden ausgebildet?

28. Wieviele Personen sind bei niedergelassenen praktische Ärzten, die Hausapotheken

führen beschäftigt? Wie hoch ist der Frauenanteil? Wieviele Lehrlinge werden

ausgebildet?

29. Wer ist befugt, außerhalb der Ordinationszeiten sowie während der Abwesenheit

(Urlaub, Seminar, Krankenstand etc.) des niedergelassenen hausapothekenführenden

praktischen Arztes Heil - bzw. Arzneimittel aus der Hausapotheke abzugeben?

30. Wie sieht die bestmögliche Ausgestaltung der Öffnungszeiten bei öffentlichen

Apotheken aus?

31. Wieviele Visitationen nach dem Apothekengesetz wurden bei ärztlichen

Hausapotheken 1995,1996 und 1997 durchgeführt?

32. Gab es Mißstände? Wenn ja, welche und in wievielen Fällen? Durch welche

Maßnahmen wurde gegen diese etwas unternommen?

33. Wie lange dauern im Durchschnitt in Österreich Bewilligungsverfahren nach dem

Apothekengesetz für die Errichtung einer öffentlichen Apotheke?

34. Wieviele Apothekenverfahren werden zur Zeit - auf Basis der alten Rechtslage - in

Österreich verhandelt?

35. Ist Ihnen bekannt, daß die Ärztekammern bei Apothekenverfahren den betroffenen

hausapothekenführenden niedergelassenen Arzt dahingehend unterstützen, daß die

Verfahrenskosten bis zur letzten Instanz übernommen werden, obwohl dem

gegenüber die österreichische Apothekenkammer wirtschaftlich unrentable

,,Kampfgründungen“ nicht fördert?

36. Ist dies mit den Bestimmungen des Ärztegesetzes vereinbar, da davon nicht einmal

ein Prozent der niedergelassenen praktischen Ärzte betroffen sind?

37. Wieviele Arbeitsplätze wurden durch die Neugründung von öffentlichen Apotheken

von 1995 bis Ende 1997 geschaffen? (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen

Bundesländer).

38. Wieviele niedergelassenen praktische Ärzte könnten nach dem neuen VfGH

Erkenntnis (nicht nach bisheriger Regelung ihre Hausapotheke aufgeben müssen und

damit ihr „Zusatzeinkommen“ aus der ärztlichen Hausapotheke verlieren?

39. Gab es Ordinationsschließungen aus wirtschaftlichen Gründen in den letzten 10

Jahren?

Waren aufgrund einer Eröffnung einer öffentlichen Apotheke niedergelassene

praktische Ärzte mit einer Hausapotheke gezwungen ihre Ordination zu schließen

oder mußten sie deshalb den Konkurs anmelden?

40. Wenn ja, wieviele?

41. Wieviele Medikamente (Warensortiment) hat im Durchschnitt eine öffentliche

Apotheke auf Lager?

42. Wieviele Medikamente (Warensortiment) hat im Durchschnitt ein

-hausapothekenführender niedergelassener praktischer Arzt auf Lager?

43. In welchen EU - Mitgliedsstaaten gibt es ebenfalls ärztliche Hausapotheken?