4453/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vorgangsweise der Wirtschaftspolizei in Angelegenheiten des Wohnbau

Imperiums der FPÖ Niederösterreich

Medienberichten ist zu entnehmen, daß bei Bau - und Wohnbauunternehmen der FPO

Niederösterreich Überschuldungstatbestände und mögliche Malversationen aufgetreten sind.

Dem Vernehmen nach soll die Wirtschaftspolizei bereits geraume Zeit vor den

niederösterreichischen Landtagswahlen Kenntnis von schwerwiegenden Verdachtsmomenten

erlangt haben. Gemäß § 84 StPO sind alle Öffentlich - Bediensteten verpflichtet, im Falle des

begründeten Verdachtes, daß eine strafbare Handlung verwirklicht wurde, sofort

entsprechende Schritte zu setzen. Gerade im Fall finanzieller Malversationen und bei

Kridatatbeständen erscheint rasches Agieren besonders wichtig, da ansonsten eine

Ausweitung des Schadens bzw weitere Verletzungen des Gläubigerschutzes zu befürchten

sind. Da bei derartigen Verdachtsmomenten nahezu immer auch eine Schmälerung der

fiskalischen Interessen der Finanzbehörden anzunehmen ist, hätte seitens der

Wirtschaftspolizei wohl auch eine umgehende Kontaktaufnahme mit den Finanzbehörden

erfolgen müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wann hat die Wirtschaftspolizei - auf welchem Wege auch immer - Informationen

bzw Verdachtsmomente bzw Mitteilungen oder Anzeigen hinsichtlich möglicher

Überschuldungstatbestände bei Wohnbaugesellschaften im Einflußbereich der

niederösterreichischen FPÖ erlangt?

2. In welcher Art und Weise hat die Wirtschaftspolizei von den dringenden

Verdachtsmomenten erstmals Kenntnis erlangt und welche Reaktionen (aktenmäßig

dokumentierbar) erfolgten?

3. Können Sie ausschließen, daß unter Bedachtnahme auf die niederösterreichischen

Landtagswahlen und die Interessen der FPÖ die Einleitung der rechtlich gebotenen

Schritte und die Warnung der Gläubigerschutzverbände hinausgezögert wurden?

4. Wurde in dieser Angelegenheit von der Wirtschaftspolizei Kontakt mit den

Gläubigerschutzverbänden aufgenommen?

5. Wenn ja, in welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Können Sie ausschließen, daß zwischen dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahme der

Wirtschaftspolizei von möglichen Überschuldungen und Malversationen und der

Flucht des Abgeordneten Rosenstingl weitere Gläubiger des freiheitlichen Wohnbau -

Imperiums zu Schaden gekommen sind?

8. Werden Sie in diesem Zusammenhang eine interne Überprüfung bei der

Wirtschaftspolizei veranlassen, ob die rechtlich gebotenen Schritte bis über die

niederösterreichischen Landtagswahlen hinausgezögert worden?

9. Wenn ja, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Werden Sie eine Untersuchung im Hinblick auf mögliche Fälle von Amtsmißbrauch

veranlassen?

12. Wenn ja, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Der amtierende Klubobmann der Freiheitlichen Partei Niederösterreichs, Herr

Marchat, war bisher Klubsekretär der FPÖ Niederösterreich. In dieser Funktion

waren und sind ihm sämtliche Informationen über Finanzströme der FPÖ

Niederösterreich mit Sicherheit zugänglich, sodaß er über sämtliche

Kontenbewegungen gewußt hat oder hätte wissen können. Beziehen sich die

Untersuchungen der Wirtschaftspolizei auch auf seine Involvierung in die Causa?

15. Die Aufarbeitung der Vorgänge innerhalb des Freiheitlichen Wohnbau - Imperiums

müssen zumindest ab sofort mit größtem Nachdruck betrieben werden. Wieviele

Bedienstete sind derzeit mit der Angelegenheit befaßt?

16. Reicht die diesbezügliche personelle Ausstattung aus, um eine rasche und lückenlose

Aufklärung herbeizuführen und wann ist mit einem umfassenden Ergebnis zu

rechnen?

17. Angesichts der politischen Brisanz der Angelegenheit muß zur Vermeidung möglicher

Interessenkollisionen sichergestellt sein, daß streng überparteiliche Expertinnen und

Experten die Untersuchungen leiten. Wie werden Sie sicherstellen, daß zumindest in

Hinkunft eine politische „Interessenskollision“ nicht auftritt?

18. Durch die gewählten Konstruktionen hat sich die freiheitliche Partei möglicherweise

auch Steuervorteile in Millionenhöhe verschafft, die politischen Parteien dein Gesetz

nach nicht zustehen. Insbesondere müßte auch die Frage möglicher Malversationen im

Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug (politische Parteien sind nicht

vorsteuerabzugsberechtigt, Wirtschaftsgesellschaften hingegen schon) einer raschen

und umfassenden Überprüfung der zuständigen Finanzbehörden unterzogen werden.

Haben Sie daher veranlaßt, daß in die erforderlichen Ermittlungen auch die

zuständigen F inanzbehörden einbezogen werden?

19. Wenn ja, wann erfolgte diese Verständigung?

20. Wenn nein, wie rechtfertigen Sie dies?