4453/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vorgangsweise der Wirtschaftspolizei in Angelegenheiten des Wohnbau
Imperiums der FPÖ Niederösterreich
Medienberichten ist zu entnehmen, daß bei Bau - und Wohnbauunternehmen der FPO
Niederösterreich Überschuldungstatbestände und mögliche Malversationen aufgetreten sind.
Dem Vernehmen nach soll die Wirtschaftspolizei bereits geraume Zeit vor den
niederösterreichischen Landtagswahlen Kenntnis von schwerwiegenden Verdachtsmomenten
erlangt haben. Gemäß § 84 StPO sind alle Öffentlich - Bediensteten verpflichtet, im Falle des
begründeten Verdachtes, daß eine strafbare Handlung verwirklicht wurde, sofort
entsprechende Schritte zu setzen. Gerade im Fall finanzieller Malversationen und bei
Kridatatbeständen erscheint rasches Agieren besonders wichtig, da ansonsten eine
Ausweitung des Schadens bzw weitere Verletzungen des Gläubigerschutzes zu befürchten
sind. Da bei derartigen Verdachtsmomenten nahezu immer auch eine Schmälerung der
fiskalischen Interessen der Finanzbehörden anzunehmen ist, hätte seitens der
Wirtschaftspolizei wohl auch eine umgehende Kontaktaufnahme mit den Finanzbehörden
erfolgen müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann hat die Wirtschaftspolizei - auf welchem Wege auch immer - Informationen
bzw Verdachtsmomente bzw Mitteilungen oder Anzeigen hinsichtlich möglicher
Überschuldungstatbestände bei Wohnbaugesellschaften im Einflußbereich der
niederösterreichischen FPÖ erlangt?
2. In welcher Art und Weise hat die Wirtschaftspolizei von den dringenden
Verdachtsmomenten erstmals Kenntnis erlangt und welche Reaktionen (aktenmäßig
dokumentierbar) erfolgten?
3. Können Sie ausschließen, daß unter Bedachtnahme auf die niederösterreichischen
Landtagswahlen und die Interessen der FPÖ die Einleitung der rechtlich gebotenen
Schritte und die Warnung der Gläubigerschutzverbände hinausgezögert wurden?
4. Wurde in dieser Angelegenheit von der Wirtschaftspolizei Kontakt mit den
Gläubigerschutzverbänden aufgenommen?
5. Wenn ja, in welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Können Sie ausschließen, daß zwischen dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahme der
Wirtschaftspolizei von möglichen Überschuldungen und Malversationen und der
Flucht des Abgeordneten Rosenstingl weitere Gläubiger des freiheitlichen Wohnbau -
Imperiums zu Schaden gekommen sind?
8. Werden Sie in diesem Zusammenhang eine interne Überprüfung bei der
Wirtschaftspolizei veranlassen, ob die rechtlich gebotenen Schritte bis über die
niederösterreichischen Landtagswahlen hinausgezögert worden?
9. Wenn ja, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Werden Sie eine Untersuchung im Hinblick auf mögliche Fälle von Amtsmißbrauch
veranlassen?
12. Wenn ja, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
13. Wenn nein, warum nicht?
14. Der amtierende Klubobmann der Freiheitlichen Partei Niederösterreichs, Herr
Marchat, war bisher Klubsekretär der FPÖ Niederösterreich. In dieser Funktion
waren und sind ihm sämtliche Informationen über Finanzströme der FPÖ
Niederösterreich mit Sicherheit zugänglich, sodaß er über sämtliche
Kontenbewegungen gewußt hat oder hätte wissen können. Beziehen sich die
Untersuchungen der Wirtschaftspolizei auch auf seine Involvierung in die Causa?
15. Die Aufarbeitung der Vorgänge innerhalb des Freiheitlichen Wohnbau - Imperiums
müssen zumindest ab sofort mit größtem Nachdruck betrieben werden. Wieviele
Bedienstete sind derzeit mit der Angelegenheit befaßt?
16. Reicht die diesbezügliche personelle Ausstattung aus, um eine rasche und lückenlose
Aufklärung herbeizuführen und wann ist mit einem umfassenden Ergebnis zu
rechnen?
17. Angesichts der politischen Brisanz der Angelegenheit muß zur Vermeidung möglicher
Interessenkollisionen sichergestellt sein, daß streng überparteiliche Expertinnen und
Experten die Untersuchungen leiten. Wie werden Sie sicherstellen, daß zumindest in
Hinkunft eine politische „Interessenskollision“ nicht auftritt?
18. Durch die gewählten Konstruktionen hat sich die freiheitliche Partei möglicherweise
auch Steuervorteile in Millionenhöhe verschafft, die politischen Parteien dein Gesetz
nach nicht zustehen. Insbesondere müßte auch die Frage möglicher Malversationen im
Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug (politische Parteien sind nicht
vorsteuerabzugsberechtigt, Wirtschaftsgesellschaften hingegen schon) einer raschen
und umfassenden Überprüfung der zuständigen Finanzbehörden unterzogen werden.
Haben Sie daher veranlaßt, daß in die erforderlichen Ermittlungen auch die
zuständigen F inanzbehörden einbezogen werden?
19. Wenn ja, wann erfolgte diese Verständigung?
20. Wenn nein, wie rechtfertigen Sie dies?