4463/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Frauenförderung im Arbeitsmarktservice
Das Arbeitsmarktservice Österreich ist nicht nur eine Institution, die durch gezielte
Maßnahmen und Programme positiv auf den Arbeitsmarkt Einfluß nimmt, es ist auch selbst
Arbeitgeber. Im Arbeitsmarktservice wird seit mehreren Jahren einen Frauenförderplan
angewendet, der "eine verbindliche Handlungsanleitung ist, an deren Umsetzung die
Führungskräfte (...) mitarbeiten müssen“. Die aktuelle Fassung dieses Frauenförderplanes
enthält eine Darstellung der Geschlechterverteilung in Leitungsfunktionen zum Zeitpunkt
1.1.1996 sowie Zielvorgaben bezüglich einer Erhöhung des Frauenanteils in diesen
Funktionen in den einzelnen Landesgeschäftsstellen sowie der Bundesgeschäftsstelle. Für
1997 wurden darin genaue Ziele festgelegt. Mit dieser Anfrage soll überprüft werden, ob
diese im Frauenförderplan für 1997 angepeilten Erhöhungen des Frauenanteils in
Leitungsfunktionen tatsächlich erreicht wurden beziehungsweise welche Gründe es für eine
etwaige Nichterfüllung gibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Die Fragen 1 bis 3 sind getrennt für die Bundesgeschäftsstelle und für die einzelnen
Landesgeschäftsstellen zu beantworten.
1. Wie hoch war die Anzahl der Leitungsfunktionen Ende 1997 und wieviele davon sind mit
Frauen besetzt?
2. Entspricht die tatsächliche Fluktuation der Leitungsfunktionen bis Ende 1997 der im
Frauenförderplan erwarteten? Wenn nein, wie groß ist die Abweichung und welche
Gründe gab es für die Unterschiede?
3. Wurden die freiwerdenden Leitungsfunktionen in der Größenordnung wie im
Frauenförderpian vorgesehen mit Frauen nachbesetzt?
Wenn nein: wo liegen die Gründe dafür (abgesehen von geringerer als erwarteter
Fluktuation)?
4. Wie ist die Geschlechterverteilung in den höchsten Leitungsfunktionen „Verwaltungsrat“,
„Vorstand“ sowie in den Ländern „Landesdirektorium" und
„LandesgeschäftsführerIn/StellvertreterIn“ und welche Pläne gibt es hier, den
Frauenanteil zu erhöhen? Gibt es in dieser Hinsicht Vorgaben für die entsendenden
Organisationen?
5. Wie ist die Geschlechterverteilung in den ständigen Ausschüssen des Verwaltungsrates?
Gibt es in dieser Hinsicht Vorgaben für die entsendenden Organisationen?
6. In Punkt 6.3 des Frauenförderplanes des AMS ist die Rede von einer zwingenden 50% -
Frauenanteil bei der Auswahl von MitarbeiterInnen im Rahmen der einzurichtenden
Führungskräftenachwuchspools. Trotzdem ist in der Tabelle von einer „40% Soll -
Quote" die Rede, was auch dazu führte, daß der Plan für die Landesgeschäftsstelle
Wien so aussieht, daß trotz erwarteter hoher Fluktuation von 8 Stellen nur vier mit
Frauen nachbesetzt werden, da dann die 40% Quote erreicht ist. Wie ist das zu
erklären bzw. ist die 40% Quote für das AMS schon das „Höchstziel"?