4463/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Frauenförderung im Arbeitsmarktservice

Das Arbeitsmarktservice Österreich ist nicht nur eine Institution, die durch gezielte

Maßnahmen und Programme positiv auf den Arbeitsmarkt Einfluß nimmt, es ist auch selbst

Arbeitgeber. Im Arbeitsmarktservice wird seit mehreren Jahren einen Frauenförderplan

angewendet, der "eine verbindliche Handlungsanleitung ist, an deren Umsetzung die

Führungskräfte (...) mitarbeiten müssen“. Die aktuelle Fassung dieses Frauenförderplanes

enthält eine Darstellung der Geschlechterverteilung in Leitungsfunktionen zum Zeitpunkt

1.1.1996 sowie Zielvorgaben bezüglich einer Erhöhung des Frauenanteils in diesen

Funktionen in den einzelnen Landesgeschäftsstellen sowie der Bundesgeschäftsstelle. Für

1997 wurden darin genaue Ziele festgelegt. Mit dieser Anfrage soll überprüft werden, ob

diese im Frauenförderplan für 1997 angepeilten Erhöhungen des Frauenanteils in

Leitungsfunktionen tatsächlich erreicht wurden beziehungsweise welche Gründe es für eine

etwaige Nichterfüllung gibt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

Die Fragen 1 bis 3 sind getrennt für die Bundesgeschäftsstelle und für die einzelnen

Landesgeschäftsstellen zu beantworten.

1. Wie hoch war die Anzahl der Leitungsfunktionen Ende 1997 und wieviele davon sind mit

Frauen besetzt?

2. Entspricht die tatsächliche Fluktuation der Leitungsfunktionen bis Ende 1997 der im

Frauenförderplan erwarteten? Wenn nein, wie groß ist die Abweichung und welche

Gründe gab es für die Unterschiede?

3. Wurden die freiwerdenden Leitungsfunktionen in der Größenordnung wie im

Frauenförderpian vorgesehen mit Frauen nachbesetzt?

Wenn nein: wo liegen die Gründe dafür (abgesehen von geringerer als erwarteter

Fluktuation)?

4. Wie ist die Geschlechterverteilung in den höchsten Leitungsfunktionen „Verwaltungsrat“,

„Vorstand“ sowie in den Ländern „Landesdirektorium" und

„LandesgeschäftsführerIn/StellvertreterIn“ und welche Pläne gibt es hier, den

Frauenanteil zu erhöhen? Gibt es in dieser Hinsicht Vorgaben für die entsendenden

Organisationen?

5. Wie ist die Geschlechterverteilung in den ständigen Ausschüssen des Verwaltungsrates?

Gibt es in dieser Hinsicht Vorgaben für die entsendenden Organisationen?

6. In Punkt 6.3 des Frauenförderplanes des AMS ist die Rede von einer zwingenden 50% -

Frauenanteil bei der Auswahl von MitarbeiterInnen im Rahmen der einzurichtenden

Führungskräftenachwuchspools. Trotzdem ist in der Tabelle von einer „40% Soll -

Quote" die Rede, was auch dazu führte, daß der Plan für die Landesgeschäftsstelle

Wien so aussieht, daß trotz erwarteter hoher Fluktuation von 8 Stellen nur vier mit

Frauen nachbesetzt werden, da dann die 40% Quote erreicht ist. Wie ist das zu

erklären bzw. ist die 40% Quote für das AMS schon das „Höchstziel"?