4470/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Brauneder, Mag. Haupt und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend steuerliche Besserstellung bundesdeutscher Tierärzte in Österreich
Österreichische Tierärzte sind seit dem EU - Beitritt und der durch ihn bedingten europaweiten Nieder -
lassungsfreiheit für Angehörige freier Berufe einer verschärften Konkurrenz ausgesetzt. Durch eine
augenscheinliche Ungleichbehandlung von österreichischen und bundesdeutschen Veterinären kommt
es zudem zu einer ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU.
Abgesehen von der Anerkennungsproblematik - österreichische Tierärzte müssen ihr Diplom in Bayern
nostrifizieren lassen, während ihre bayrischen Kollegen bei uns ohne weiteres ihre tierärztuche Tätig-
keit entfalten dürfen - scheint es zu einer steuerlichen Besserstellung bundesdeutscher Kollegen zu
kommen, die nicht nur grob wettbewerbsverzerrend wirkt, sondern für österreichische Tierärzte mitun -
ter existenzbedrohende Ausnahme annimmt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Unterliegen bundesdeutsche Tierärzte, die in Österreich weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhn -
lichen Aufenthalt haben, hierzulande aber sehr wohl Einkünfte aus einer selbständigen Praxistätig -
keit beziehen, derselben Einkommenssteuerpflicht wie ihre österreichischen Kollegen?
Wenn ja, gibt es hiervon Ausnahmen und wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum nicht?
2. Werden bundesdeutsche Tierärzte für Leistungen, die sie in Österreich erbringen, zur Umsatzsteuer
veranlagt?
Wenn ja, in welchem Ausmaß und in welcher Weise, und gilt für sie der deutsche oder der österrei -
chische Umsatzsteuersatz?
Wenn nein, warum nicht?
3. Gibt es ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland, in dem die steuerliche Veranlagung
von bundesdeutschen Tierärzten, die sowohl in Deutschland als auch in Österreich praktizieren, im
Sinne der Vermeidung von Doppelbesteuerungen umfassend geregelt wird?
Wenn ja, welche Steuergesetzgebung - die österreichische oder die bundesdeutsche - gelangt wann
und unter welchen Umständen zur Anwendung?
Wenn nein, warum nicht?
4. Für den Fall einer nicht oder nur eingeschränkt bestehenden Steuerverpflichtung bundesdeutscher
Tierärzte: Haben Sie Maßnahmen getroffen, um die augenscheinliche Benachteiligung österreichi -
scher Tierärzte zu beseitigen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
5. Wie rechtfertigen Sie eine etwaige steuerliche Benachteiligung österreichischer Tierärzte mit der
gebotenen Chancengleichheit im Sinne eines fairen EU - Wettbewerbs?