4476/J XX.GP

 

der Abgeordneten Martina Gredler und PartnerInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend die Studienverlängerung für Studierende der Medizin in Wien durch

Reduzierung der Sezierkursplätze

Für das Ablegen der Teilprüfung des ersten Rigorosums Anatomie ist die Teil -

nahme am Sezierkurs (Teil 1 und II) erforderlich. Gemäß § 4 Abs. 1 Studiengesetz

Medizin ist davor eine Eingangsprüfung, genannt "Knochenkolloquium”, abzule -

gen.

Durch die Einsparungsmaßnahmen an den Hochschulen wurden im Sommerse -

mester 1998 die Sezierkursplätze am Institut für Anatomie an der Universität

Wien um die Hälfte reduziert. Dadurch konnten nicht mehr alle Studierenden, die

die vorgesehene Eingangsprüfung bestanden haben, in den Sezierkurs aufge -

nommen werden. Einen fixen Sezierplatz erhalten nur jene Studierenden, die eine

willkürlich festgesetzte Punkteanzahl erreicht haben. Alle übrigen Studierenden

mit positivem Prüfungsergebnis werden auf das nächste Jahr vertröstet. Da der

Sezierkurs nur einmal im Jahr angeboten wird, erwächst diesen Studierenden

eine Studienverzögerung von mindestens einem Semester.

Gleichzeitig wurde - geradezu im Gegensatz zur aktuellen UniStG - Novelle - der

Wiederholungstermin für diese Prüfung gestrichen, so daß statt der gesetzlich

vorgeschriebenen drei Prüfungstermine nur ein Termin angeboten wird.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende

Anfrage

1) Wurden Sie über die Situation der Studierenden am Institut für Anatomie an

der medizinischen Fakultät der Universität Wien informiert?

2) Ist Ihnen bekannt, daß die Praktikumsplätze für den Sezierkurs um die Hälfte

reduziert wurden und dadurch für viele Studierende Studienverzögerungen

entstehen?

3)Welche Auswirkung hat der Engpaß bei den Sezierkursplätzen auf die durch -

schnittliche Studiendauer im Medizinstudium? Welche Kosten entstehen dem

Bund durch die Verlängerung der Studiendauer?

4) Was sind die Ursachen des derzeitigen Engpasses am Institut für Anatomie in

Wien? Kam es durch die Werkvertragsregelung zu Einsparungsmaßnahmen in

diesem Bereich?

5) Sehen Sie in den derzeitigen Bestimmungen des Hochschullehrer - Dienstrech -

tes eine Ursache für den Mangel an Praktikumsplätzen?

6) Welche Maßnahmen werden Sie zur Lösung des oben beschriebenen Mangels

an Praktikumsplätzen für den Sezierkurs setzen?

7) Gemäß § 53 Abs. 2 Universitäts - Studiengesetz sind Prüfungstermine für den

Anfang, für die Mitte und für das Ende jedes Semesters anzusetzen. Trifft es

zu, daß derzeit nicht einmal ein einziger Wiederholungstermin der Ein -

gangsprüfung angeboten wird? Wenn ja, welche Maßnahmen werden sie zur

Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen am Institut für Anatomie

ergreifen?

8) Die gegenwärtige Situation hat den Charakter einer Zugangsbeschränkung

zum Medizinstudium. Halten Sie diese Studienzugangsbeschränkung durch

einen “heimlichen Numerus Clausus” für eine zukunftsweisende Lösungs -

möglichkeit bei überlaufenen Hochschulstudien?

9) Gibt es Ihres Wissens nach an den medizinischen Fakultäten in Innsbruck und

Graz ähnliche Zugangsbeschränkungen?

10)Verlängert sich für die betroffenen Studierenden aufgrund dieser nicht

selbstverschuldeten Studienverzögerung die Anspruchsdauer für Studien -

beihilfe und Familienbeihilfe? Wenn ja, welche Kosten entstehen dem Bund

durch das verlängerte Ausbezahlen von Studien - und Familienbeihilfe?