4487/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Puttinger, Dr. Feurstein, Schwarzenberger, Dr. Leiner
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend den aufklärungsbedürftigen Ablauf eines Strafverfahrens gegen hochrangige
Repräsentanten der BAWAG
Im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren rund um die Firma ATOMIC
beziehungsweise Kommerzialrat Alois R. tauchten Verdachtsmomente auf, daß sich
verschiedene Personen, darunter hochrangige Vertreter des Hauptgläubigers BAWAG, ein
Masseverwalter sowie ein Konkursrichter, strafbare Handlungen zuschulden kommen ließen,
wodurch der Masse ein Schaden von rund 300 Mio. S entstanden ist. Das diesbezüglich beim
Landesgericht Steyr anhängige Verfahren betrifft die Verbrechen der schweren Nötigung, der
Untreue, der Schädigung fremder Gläubiger und des Mißbrauchs der Amtsgewalt.
Im Jänner 1998 erstattete die Kriminalabteilung beim Landesgendarmeriekommando für
Salzburg an das - damals noch zuständige - Landesgericht Salzburg einen umfassenden
Bericht über die bis dahin durchgeführten Ermittlungen, in dessen Punkt IV resümierend
ausgeführt wird, daß sich ausreichende Verdachtsmomente für mehrere, im gemeinsamen
Vorsatz der Tatverdächtigen gelegene Machenschaften ergeben haben und zur völligen
Abklärung des Sachverhaltes weitere Erhebungsschritte notwendig sind.
In Punkt V seines Berichte listete das Landesgendarmeriekommando für Salzburg diese
erforderlichen, insgesamt 10 Erhebungsschritte auf, darunter insbesondere buchmäßige
Prüfungen über die gesamte Abwicklung der Konkursverfahren.
Von Bedeutung erscheint in diesem Zusammenhang der Schlußsatz des Berichtes des
Landesgendarmeriekommandos für Salzburg, in dem auf die bestehende Verabredungs - und
Verdunklungsgefahr besonders hingewiesen wird.
Dem Vernehmen nach wurden ungeachtet der vom Landesgendarmeriekommando für
Salzburg ausführlich dargelegten Verdachtsmomente und der Anregungen zur Vornahme
weiterer zielführender Erhebungen solche nicht durchgeführt und insbesondere keine
Buchprüfüng angeordnet.
Vielmehr erschien in der Tageszeitung “Salzburger Nachrichten” vom 22. Mai 1998 ein mit
“Atomic - Verfahren vor der Einstellung” übertitelter Artikel, in dem es heißt, daß die
Staatsanwaltschaft Steyr das Verfahren einstellen wolle und in ihrem Vorhabensbericht an das
Bundesministerium für Justiz (im Wege der Oberstaatsanwaltschaft Linz) die Einstellung des
Verfahrens
vorgeschlagen habe. Überdies solle dieser Bericht der Staatsanwaltschaft
Steyr
bereits die Oberstaatsanwaltschaft Linz passiert haben und im Bundesministerium für Justiz,
das in letzter Instanz eine Beurteilung vornehmen werde, eingelangt sein.
Da die von der Staatsanwaltschaft Steyr vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens in
eklatantem Widerspruch zu den gravierenden Verdachtsmomenten steht, die das
Landesgendarmeriekommando für Salzburg in dem von ihm erstatteten Bericht vom Jänner
dieses Jahres aufgezeigt hat, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wurden die vom Landesgendarmeriekommando für Salzburg unter Punkt V seines
Berichtes vom Jänner 1998 vorgeschlagenen Erhebungsschritte von der
Staatsanwaltschaft Steyr beantragt beziehungsweise vom Landesgericht Steyr
durchgeführt?
2. Wenn ja:
a) Welche?
b) Mit welchem Ergebnis?
3. Wenn nein: Weshalb nicht?
4. Wie lautet der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Steyr?
5. Wie lautet die zu diesem Vorhabensbericht abgegebene Stellungnahme der
Oberstaatsanwaltschaft Linz?
6. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß das gegenständliche Strafverfahren in rechtsstaatlich
gebotener Weise unter Berücksichtigung des Berichtes des
Landesgendarmeriekommandos für Salzburg vom Jänner dieses Jahres abgeführt und die
Vornahme der vom Landesgendarmeriekommando für Salzburg zur völligen Abklärung
des Sachverhaltes für erforderlich gehaltenen Ermittlungsschritte von den
Strafverfolgungsbehörden veranlaßt werden?
7. Wenn nein: Weshalb nicht?