4487/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Puttinger, Dr. Feurstein, Schwarzenberger, Dr. Leiner

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend den aufklärungsbedürftigen Ablauf eines Strafverfahrens gegen hochrangige

Repräsentanten der BAWAG

Im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren rund um die Firma ATOMIC

beziehungsweise Kommerzialrat Alois R. tauchten Verdachtsmomente auf, daß sich

verschiedene Personen, darunter hochrangige Vertreter des Hauptgläubigers BAWAG, ein

Masseverwalter sowie ein Konkursrichter, strafbare Handlungen zuschulden kommen ließen,

wodurch der Masse ein Schaden von rund 300 Mio. S entstanden ist. Das diesbezüglich beim

Landesgericht Steyr anhängige Verfahren betrifft die Verbrechen der schweren Nötigung, der

Untreue, der Schädigung fremder Gläubiger und des Mißbrauchs der Amtsgewalt.

Im Jänner 1998 erstattete die Kriminalabteilung beim Landesgendarmeriekommando für

Salzburg an das - damals noch zuständige - Landesgericht Salzburg einen umfassenden

Bericht über die bis dahin durchgeführten Ermittlungen, in dessen Punkt IV resümierend

ausgeführt wird, daß sich ausreichende Verdachtsmomente für mehrere, im gemeinsamen

Vorsatz der Tatverdächtigen gelegene Machenschaften ergeben haben und zur völligen

Abklärung des Sachverhaltes weitere Erhebungsschritte notwendig sind.

In Punkt V seines Berichte listete das Landesgendarmeriekommando für Salzburg diese

erforderlichen, insgesamt 10 Erhebungsschritte auf, darunter insbesondere buchmäßige

Prüfungen über die gesamte Abwicklung der Konkursverfahren.

Von Bedeutung erscheint in diesem Zusammenhang der Schlußsatz des Berichtes des

Landesgendarmeriekommandos für Salzburg, in dem auf die bestehende Verabredungs - und

Verdunklungsgefahr besonders hingewiesen wird.

Dem Vernehmen nach wurden ungeachtet der vom Landesgendarmeriekommando für

Salzburg ausführlich dargelegten Verdachtsmomente und der Anregungen zur Vornahme

weiterer zielführender Erhebungen solche nicht durchgeführt und insbesondere keine

Buchprüfüng angeordnet.

Vielmehr erschien in der Tageszeitung “Salzburger Nachrichten” vom 22. Mai 1998 ein mit

“Atomic - Verfahren vor der Einstellung” übertitelter Artikel, in dem es heißt, daß die

Staatsanwaltschaft Steyr das Verfahren einstellen wolle und in ihrem Vorhabensbericht an das

Bundesministerium für Justiz (im Wege der Oberstaatsanwaltschaft Linz) die Einstellung des

Verfahrens vorgeschlagen habe. Überdies solle dieser Bericht der Staatsanwaltschaft Steyr

bereits die Oberstaatsanwaltschaft Linz passiert haben und im Bundesministerium für Justiz,

das in letzter Instanz eine Beurteilung vornehmen werde, eingelangt sein.

Da die von der Staatsanwaltschaft Steyr vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens in

eklatantem Widerspruch zu den gravierenden Verdachtsmomenten steht, die das

Landesgendarmeriekommando für Salzburg in dem von ihm erstatteten Bericht vom Jänner

dieses Jahres aufgezeigt hat, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister

für Justiz folgende

Anfrage:

1. Wurden die vom Landesgendarmeriekommando für Salzburg unter Punkt V seines

Berichtes vom Jänner 1998 vorgeschlagenen Erhebungsschritte von der

Staatsanwaltschaft Steyr beantragt beziehungsweise vom Landesgericht Steyr

durchgeführt?

2. Wenn ja:

a) Welche?

b) Mit welchem Ergebnis?

3. Wenn nein: Weshalb nicht?

4. Wie lautet der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Steyr?

5. Wie lautet die zu diesem Vorhabensbericht abgegebene Stellungnahme der

Oberstaatsanwaltschaft Linz?

6. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß das gegenständliche Strafverfahren in rechtsstaatlich

gebotener Weise unter Berücksichtigung des Berichtes des

Landesgendarmeriekommandos für Salzburg vom Jänner dieses Jahres abgeführt und die

Vornahme der vom Landesgendarmeriekommando für Salzburg zur völligen Abklärung

des Sachverhaltes für erforderlich gehaltenen Ermittlungsschritte von den

Strafverfolgungsbehörden veranlaßt werden?

7. Wenn nein: Weshalb nicht?