4490/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die Klärung, ob gegen den Verein “Dichterstein Offenhau -

sen” seit dessen Bestehen bis zum heutigen Tage aufsichtsbehördliche

Maßnahmen gesetzt worden sind.

Aus verschiedenen Aktionen der Gegner des Vereines “Dichterstein “Offenhausen”

entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, daß dieser Verein Beschlüsse gefaßt oder Erlässe

ausgefertigt hätte, welche dem Strafgesetz zuwiderlaufen, so daß die Voraussetzungen für eine

behördliche Vereinsauflösung gemäß § 24 Vereinsgesetz 1951 gegeben waren bzw. seien.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

folgende

Anfrage:

Ergab sich während der Zeit, in der der Verein “Dichterstein Offenhausen” seine

Tätigkeit entfalten konnte, das ist vom 30. April 1963 bis zum 24. April 1998, eine

rechtliche Handhabe für vereinsbehördliche Maßnahmen gegen den genannten Verein?

Wenn ja, welche und warum?