4490/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Klärung, ob gegen den Verein “Dichterstein Offenhau -
sen” seit dessen Bestehen bis zum heutigen Tage aufsichtsbehördliche
Maßnahmen gesetzt worden sind.
Aus verschiedenen Aktionen der Gegner des Vereines “Dichterstein “Offenhausen”
entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck, daß dieser Verein Beschlüsse gefaßt oder Erlässe
ausgefertigt hätte, welche dem Strafgesetz zuwiderlaufen, so daß die Voraussetzungen für eine
behördliche Vereinsauflösung gemäß § 24 Vereinsgesetz 1951 gegeben waren bzw. seien.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage:
Ergab sich während der Zeit, in der der Verein “Dichterstein Offenhausen” seine
Tätigkeit entfalten konnte, das ist vom 30. April 1963 bis zum 24. April 1998, eine
rechtliche Handhabe für vereinsbehördliche Maßnahmen gegen den genannten Verein?
Wenn ja, welche und warum?