4493/J XX.GP
der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Fortschritte in den Verhandlungen zu einem Zusatzprotokoll zum
B - Waffenübereinkommen
Seit dem Jahr 1972 ist durch das Übereinkommen über das Verbot biologischer und
bakteriologischer Waffen der Besitz, die Produktion, die Weitergabe und der Einsatz
biologischer Waffen verboten. Zu Zeiten des Kalten Krieges war dies unter den
gegebenen Bedingungen eine Sternstunde der internationalen
Abrüstungsbemühungen, jedoch erwies es sich als äußerst problematisch, daß
praktisch keinerlei Kontrollmaßnahmen vorgesehen waren.
Auf der einen Seite zeigte das Beispiel des Irak, der biologische Waffen in den 80er
Jahren im Krieg gegen den Irak und vor allem gegen die Kurden auf dem eigenen
Staatsgebiet einsetzte, daß das Fehlen von Verifikationsmechanismen zur Erzeugung
und Lagerung solcher Waffen durch Staaten, die sich nicht an internationale
Abkommen halten, führen kann.
Andererseits erscheinen B - Waffen nicht allzu schwierig herzustellende, nahezu
“ideale” Terrorwaffen zu sein, die gerade gegen ungeschützte Zivilisten mit
verheerenden, auch langfristigen, Folgen eingesetzt werden können. Man kann sich
ausmalen, was dies heißt, wenn Bombenanschläge, wie sie in den letzten Jahren in
Algerien, Israel oder den USA durchgeführt wurden, mit B - Waffen erfolgen. In den
USA wird bereits an vorbeugenden Impfstoffen zum Schutz der Bevölkerung
gearbeitet.
Daher wird seit 1994 von einer Expertengruppe in Genf die Erstellung eines
Überwachungsprotokolls zum B - Waffenübereinkommen verhandelt. Darin sollen
Erklärungs - und Inspektionsvorschriften, Exportkontrollen und Maßnahmen zur
internationalen Zusammenarbeit enthalten sein. Es wäre notwendig, daß die
Verhandlungen zu diesen so notwendigen Überwachungsvorschriften zum Abschluß
gebracht werden, damit dieses Übereinkommen einen ähnlichen Standard erhält, wie
er bei der Chemiewaffenkonvention schon erreicht wurde.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:
1. Wie schätzen Sie die Aussichten für einen raschen Abschluß der Verhandlungen
in Genf zu dem Überwachungsprotokoll ein?
2. Welche Position nimmt Österreich, welche die EU insgesamt bei den
Verhandlungen ein?
3. In welchen Bereichen gibt es noch Probleme mit welchen Ländern, die einem
raschen Abschluß im Wege stehen?
4. Welchen Beitrag leistet Österreich, um die Schwierigkeiten zu überwinden?
5. Welche Haltung hat die österreichische Industrie zu den Verhandlungen
eingenommen?
6. Wie wird Österreich seinen EU - Vorsitz nützen, um den Verhandlungsprozeß für
das Verifikationsprotokoll voranzutreiben?
7. Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage wird eine Expertenkonferenz, die
derzeit in Wien zur B - Waffenkonvention stattfindet, beendet sein. Welche
Ergebnisse hat sie erbracht?