4493/J XX.GP

 

der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Fortschritte in den Verhandlungen zu einem Zusatzprotokoll zum

B - Waffenübereinkommen

Seit dem Jahr 1972 ist durch das Übereinkommen über das Verbot biologischer und

bakteriologischer Waffen der Besitz, die Produktion, die Weitergabe und der Einsatz

biologischer Waffen verboten. Zu Zeiten des Kalten Krieges war dies unter den

gegebenen Bedingungen eine Sternstunde der internationalen

Abrüstungsbemühungen, jedoch erwies es sich als äußerst problematisch, daß

praktisch keinerlei Kontrollmaßnahmen vorgesehen waren.

Auf der einen Seite zeigte das Beispiel des Irak, der biologische Waffen in den 80er

Jahren im Krieg gegen den Irak und vor allem gegen die Kurden auf dem eigenen

Staatsgebiet einsetzte, daß das Fehlen von Verifikationsmechanismen zur Erzeugung

und Lagerung solcher Waffen durch Staaten, die sich nicht an internationale

Abkommen halten, führen kann.

Andererseits erscheinen B - Waffen nicht allzu schwierig herzustellende, nahezu

“ideale” Terrorwaffen zu sein, die gerade gegen ungeschützte Zivilisten mit

verheerenden, auch langfristigen, Folgen eingesetzt werden können. Man kann sich

ausmalen, was dies heißt, wenn Bombenanschläge, wie sie in den letzten Jahren in

Algerien, Israel oder den USA durchgeführt wurden, mit B - Waffen erfolgen. In den

USA wird bereits an vorbeugenden Impfstoffen zum Schutz der Bevölkerung

gearbeitet.

Daher wird seit 1994 von einer Expertengruppe in Genf die Erstellung eines

Überwachungsprotokolls zum B - Waffenübereinkommen verhandelt. Darin sollen

Erklärungs - und Inspektionsvorschriften, Exportkontrollen und Maßnahmen zur

internationalen Zusammenarbeit enthalten sein. Es wäre notwendig, daß die

Verhandlungen zu diesen so notwendigen Überwachungsvorschriften zum Abschluß

gebracht werden, damit dieses Übereinkommen einen ähnlichen Standard erhält, wie

er bei der Chemiewaffenkonvention schon erreicht wurde.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:

1. Wie schätzen Sie die Aussichten für einen raschen Abschluß der Verhandlungen

in Genf zu dem Überwachungsprotokoll ein?

2. Welche Position nimmt Österreich, welche die EU insgesamt bei den

Verhandlungen ein?

3. In welchen Bereichen gibt es noch Probleme mit welchen Ländern, die einem

raschen Abschluß im Wege stehen?

4. Welchen Beitrag leistet Österreich, um die Schwierigkeiten zu überwinden?

5. Welche Haltung hat die österreichische Industrie zu den Verhandlungen

eingenommen?

6. Wie wird Österreich seinen EU - Vorsitz nützen, um den Verhandlungsprozeß für

das Verifikationsprotokoll voranzutreiben?

7. Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage wird eine Expertenkonferenz, die

derzeit in Wien zur B - Waffenkonvention stattfindet, beendet sein. Welche

Ergebnisse hat sie erbracht?