4494/J XX.GP
der Abg. Koller, Mag. Schweitzer, Aumayr und Kollegen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend “Gentechnikfrei - Pickerl" - zu teuer für
bäuerliche Direktvermarkter
Medienberichten ist zu entnehmen, daß der Bundesminister
für Umwelt, Jugend und Familie die Einführung eines
“Gentechnikfrei - Pickerls" plant, das er den Erzeugern
und/oder Vermarktern solcher Produkte zu einem Preis
zwischen Schilling 12.ooo,- bis 5o.ooo,- zu überlassen
gedenkt.
Bäuerliche Direktvermarkter mit geringen Warenmengen werden
so gegenüber Handelsketten oder Lebensmittelindustrie mit
Lebensmitteln in Tonnendimensionen empfindlich diskriminiert.
Außerdem besteht weder nach Gentechnikrecht noch nach
Lebensmittelrecht eine Zuständigkeit des Bundesministers
für Umwelt, Jugend und Familie.
Es scheint sich lediglich um einen weiteren Versuch des
Bundesministers zu handeln, nach dem Geschäft mit den
Kaliumjodid -Tabletten und dem Arrangement mit der Firma
Pampers auch auf dem Gebiet der Gentechnik das Regierungs -
amt mit Geschäftsinteressen zu verbinden.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Herrn Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie die
nachstehende
Anfrage:
1. Für welche Produktgruppen planen Sie die Vergabe eines
Gentechnikfrei - Pickerls ?
2. Für welche Erzeuger und/oder Vermarkter ist dieses Gen -
technikfrei - Pickerl aus Ihrer Sicht gedacht ?
3. Wer wird gegen welche Gegenleistung Ihres Ressorts mit
der Gestaltung des Gentechnikfrei - Pickerls beauftragt ?
4. Erfolgt die Vergabe des Gentechnikfrei - Pickerls an
Erzeuger und/oder Vermarkter
a) durch Sie als Bundesminister für Umwelt, Jugend und
Familie,
b) durch das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und
Familie,
c) durch eine dem Bundesministerium an - oder ausgegliederte
juristische Person (welche ?),
d) durch private physische oder juristische Personen (welche ?)
5. Müssen bäuerliche Direktvermarkter und Biobauern die Gebühr
für das Gentechnikfrei - Pickerl zuzüglich zum AMA - Marketing -
beitrag und/oder sonstigen Gebühren (z.B. nach dem Rind -
fleischkennzeichnungsgesetz)
bezahlen ?
6. Auf welcher Kompetenzgrundlage fußt
a) die Vergabe eines Gentechnikfrei - Pickerls durch Sie bzw.
Ihr Ressort
b) die Überprüfung der Berechtigung einer solchen Vergabe
an Interessenten durch Sie oder Ihr Ressort,
c) das Inkasso derart exorbitanter Gebühren für ein von
Ihnen oder Ihrem Ressort ausgegebenes Gentechnikfrei -
Pickerl ?
7. Ist der Flop Ihres Ressorts mit dem sogenannten Umweltpickerl
kein Hinderungsgrund für ein neuerliches, noch untauglicheres
Vorhaben dieser Art ?
8. Wofür werden die aus dem geplanten Gentechnikfrei - pickerl
erzielten Einnahmen (geschätzte Höhe pro Jahr) verwendet
werden ?