4498/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend bestialische Verletzungen der Menschenrechte homosexueller Männer in Afghanistan
Ende März d.J. gingen Meldungen über bestialische Verletzungen der Menschenrechte homosexueller
Männer in Afghanistan durch die Medien.
“Wegen ‚sexueller Verfehlungen‘ sind nach amtlichen Angaben in Afghanistan zwei junge Männer
bei lebendigem Leibe begraben worden. Wie der Rundfunk der radikalislamischen Regierung am
Montag aus der Westprovinz Herat meldete, schob ein Bulldozer eine Mauer über sie. Die beiden 22
und 18 Jahre alten Männer hatten gestanden, Analverkehr gehabt zu haben. Im vergangenen Monat
überlebten im Süden Afghanistans‘ in Kandahar, drei Männer diese Hinrichtungsprozedur. Auch sie
waren wegen Analverkehrs zum Tode verurteilt worden. Weil sie nach 30 Minuten noch lebten,
wurden sie begnadigt.” (APA 041, 23.03.1998)
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten die folgende
ANFRAGE:
1. Halten Sie die oben genannten Medienberichte für zutreffend, und wie stellt sich Ihnen der
Sachverhalt dar?
2. Wie viele Fälle von Folter und/oder Hinrichtung von Homosexuellen in Afghanistan sind Ihnen
bzw. Ihrem Ressort bekannt?
3. Aufgrund welcher rechtlichen und/oder religiösen Bestimmungen können Homosexuelle in
Afghanistan zu Haft -, Körper - und Todesstrafen verurteilt werden? Wie ist der Wortlaut dieser
Bestimmungen?
4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation von Homosexuellen in
Afghanistan haben Sie ergriffen oder werden Sie ergreifen bzw. welche Initiativen haben Sie in
der Bundesregierung in dieser Richtung ergriffen bzw. welche werden Sie ergreifen!?
4.a. Wenn Sie keine Maßnahmen oder Initiativen ergriffen haben oder ergreifen wollen, warum
nicht?
5. Werden Sie im Rahmen des EU - Vorsitzes im 2. Halbjahr dieses Jahres
Initiativen ergreifen, damit die Europäische Union auf diplomatischem Wege formellen Protest
gegen diese Greuel an Homosexuellen in Afghanistan einlegt,
- darauf dringen, daß die Europäische Union anläßlich der Sondersitzung der
Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10.12.1998 auch eine Resolution zur Lage der
Menschenrechte in Afghanistan einbringt und dabei die menschenrechtliche Situation
homosexuell l(i)ebender Menschen berücksichtigt?
5.a. Wenn nein, warum nicht?
6. Ist Ihnen bekannt, ob Homosexuelle aus Afghanistan Asylantrag in der Vergangenheit in der
Österreich gestellt haben, bzw. sind Ihnen laufende Asylverfahren von Homosexuellen aus
Afghanistan bekannt? Wurden Sie oder Ihr Ressort hiezu seitens der Asylbehörden zur
Menschenrechtslage in Afghanistan kontaktiert?
7. Vertreten Sie die Auffassung der Fragesteller, daß die Situation für Homosexuelle aus
Afghanistan in asylrechtlicher Hinsicht mit der im Iran vergleichbar ist?
7.a. Wenn nein, warum nicht?
8. Sehen Sie Abschiebehindernisse bei Homosexuellen aus Afghanistan?
8.a. Wenn nein, warum nicht?