4498/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend bestialische Verletzungen der Menschenrechte homosexueller Männer in Afghanistan

Ende März d.J. gingen Meldungen über bestialische Verletzungen der Menschenrechte homosexueller

Männer in Afghanistan durch die Medien.

“Wegen ‚sexueller Verfehlungen‘ sind nach amtlichen Angaben in Afghanistan zwei junge Männer

bei lebendigem Leibe begraben worden. Wie der Rundfunk der radikalislamischen Regierung am

Montag aus der Westprovinz Herat meldete, schob ein Bulldozer eine Mauer über sie. Die beiden 22

und 18 Jahre alten Männer hatten gestanden, Analverkehr gehabt zu haben. Im vergangenen Monat

überlebten im Süden Afghanistans‘ in Kandahar, drei Männer diese Hinrichtungsprozedur. Auch sie

waren wegen Analverkehrs zum Tode verurteilt worden. Weil sie nach 30 Minuten noch lebten,

wurden sie begnadigt.” (APA 041, 23.03.1998)

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten die folgende

ANFRAGE:

1. Halten Sie die oben genannten Medienberichte für zutreffend, und wie stellt sich Ihnen der

Sachverhalt dar?

2. Wie viele Fälle von Folter und/oder Hinrichtung von Homosexuellen in Afghanistan sind Ihnen

bzw. Ihrem Ressort bekannt?

3. Aufgrund welcher rechtlichen und/oder religiösen Bestimmungen können Homosexuelle in

Afghanistan zu Haft -, Körper - und Todesstrafen verurteilt werden? Wie ist der Wortlaut dieser

Bestimmungen?

4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation von Homosexuellen in

Afghanistan haben Sie ergriffen oder werden Sie ergreifen bzw. welche Initiativen haben Sie in

der Bundesregierung in dieser Richtung ergriffen bzw. welche werden Sie ergreifen!?

4.a. Wenn Sie keine Maßnahmen oder Initiativen ergriffen haben oder ergreifen wollen, warum

nicht?

5. Werden Sie im Rahmen des EU - Vorsitzes im 2. Halbjahr dieses Jahres

Initiativen ergreifen, damit die Europäische Union auf diplomatischem Wege formellen Protest

gegen diese Greuel an Homosexuellen in Afghanistan einlegt,

- darauf dringen, daß die Europäische Union anläßlich der Sondersitzung der

Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10.12.1998 auch eine Resolution zur Lage der

Menschenrechte in Afghanistan einbringt und dabei die menschenrechtliche Situation

homosexuell l(i)ebender Menschen berücksichtigt?

5.a. Wenn nein, warum nicht?

6. Ist Ihnen bekannt, ob Homosexuelle aus Afghanistan Asylantrag in der Vergangenheit in der

Österreich gestellt haben, bzw. sind Ihnen laufende Asylverfahren von Homosexuellen aus

Afghanistan bekannt? Wurden Sie oder Ihr Ressort hiezu seitens der Asylbehörden zur

Menschenrechtslage in Afghanistan kontaktiert?

7. Vertreten Sie die Auffassung der Fragesteller, daß die Situation für Homosexuelle aus

Afghanistan in asylrechtlicher Hinsicht mit der im Iran vergleichbar ist?

7.a. Wenn nein, warum nicht?

8. Sehen Sie Abschiebehindernisse bei Homosexuellen aus Afghanistan?

8.a. Wenn nein, warum nicht?