450/J

ANFRAGE

der Abgeordneten Kier, Peter und PartnerInnen

an den Bundeskanzler

betreffend "Treffsicherheit von Transferleistungen"

Im Koalitionsübereinkommen 1996 ist unter dem Kapitel "Soziale Sicherheit" nachzulesen, daß die Treffsicherheit der Transferleistungen verbessert werden soll - 1994 hieß es, man müsse in diesem Zusammenhang eine Verbesserung der Zielgenauigkeit erreichen. Beim Studium der einschlägigen Dokumente - insbesondere des Strukturanpassungsgesetzes - vermißten die unterzeichneten Abgeordneten jedoch entsprechende Ansätze. Vielmehr erwachte die Vermutung, daß "Treffsicherheit der Transferleistungen" kein Terminus Technicus ist, sondern es sich bei diesem Wortgebilde vielmehr um eine allgemeine Umschreibung einer Zielvorstellung handelt. In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

A n f r a g e :

  1. Welche Leistungen subsumieren Sie unter "Transferleistung" - wir bitten um eine taxative Aufzählung aller Transferleistungen, die Ihrer Ansicht nach vom Bund erbracht werden.
  1. Legen Sie bitte dar, warum.
  1. Welche Maßnahmen im Strukturpaket tragen Ihrer Meinung nach dazu bei, daß die Treffsicherheit der Transferleistungen - wie im Koalitionsübereinkommen angekündigt - erhöht wird?
  1. Legen Sie bitte dar, warum.