4505/J XX.GP
der Abgeordneten Platter
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Tragevorrichtung zum Einsatzgürtel
Laut Erlaß des Bundesministeriums für Inneres vom 10.02.1998 wurden den
Gendarmerieposten bundesweit neue Einsatzgürtel zugewiesen. Weiters wurden die
Beamten aufgefordert, die Tragevorrichtung zum Einsatzgürtel auf Gängigkeit zu
prüfen.
Im Rahmen dieser Überprüfung wurde festgestellt, daß es aufgrund der Überbreite des
Einsatzgürtels unmöglich sei, auch nur ein einziges der vorgeschriebenen Einsatzmittel
(Glock, Handschellentasche, TG - Spray und Multifunktionswerkzeug) einzuführen.
Daher konnten die zugewiesenen Einsatzgürtel wegen absoluter Untauglichkeit nicht
angenommen werden. In mehreren Stellungnahmen der Gendarmerieposten -
kommanden wurde bereits auf diese Problematik hingewiesen.
In diesem Zusammenhang richten nachstehende unterzeichnete Abgeordnete an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1) Wieviele Einsatzgürtel wurden bundesweit zugewiesen?
2) Wie hoch sind die Kosten für die neuen Einsatzgürtel?
3) Warum wurden die Tragevorrichtungen für die neuen Einsatzgürtel nicht
rechtzeitig auf Gängigkeit geprüft?
4) Welche Alternativen wird es zu den offensichtlich nutzlosen neuen
Einsatzgürteln geben?