4505/J XX.GP

 

der Abgeordneten Platter

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Tragevorrichtung zum Einsatzgürtel

Laut Erlaß des Bundesministeriums für Inneres vom 10.02.1998 wurden den

Gendarmerieposten bundesweit neue Einsatzgürtel zugewiesen. Weiters wurden die

Beamten aufgefordert, die Tragevorrichtung zum Einsatzgürtel auf Gängigkeit zu

prüfen.

Im Rahmen dieser Überprüfung wurde festgestellt, daß es aufgrund der Überbreite des

Einsatzgürtels unmöglich sei, auch nur ein einziges der vorgeschriebenen Einsatzmittel

(Glock, Handschellentasche, TG - Spray und Multifunktionswerkzeug) einzuführen.

Daher konnten die zugewiesenen Einsatzgürtel wegen absoluter Untauglichkeit nicht

angenommen werden. In mehreren Stellungnahmen der Gendarmerieposten -

kommanden wurde bereits auf diese Problematik hingewiesen.

In diesem Zusammenhang richten nachstehende unterzeichnete Abgeordnete an den

Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1) Wieviele Einsatzgürtel wurden bundesweit zugewiesen?

2) Wie hoch sind die Kosten für die neuen Einsatzgürtel?

3) Warum wurden die Tragevorrichtungen für die neuen Einsatzgürtel nicht

rechtzeitig auf Gängigkeit geprüft?

4) Welche Alternativen wird es zu den offensichtlich nutzlosen neuen

Einsatzgürteln geben?