4508/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Ofner

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Hintergründe der Zurücklegung von Anzeigen

In den letzten Jahren ist bedauerlicherweise immer wieder der Eindruck einer beson -

deren “Rücksichtnahme” der Strafverfolgungsbehörden bis hinein in das Justizressort

entstanden, wenn es sich um politisch brisante Straffälle handelt. Beispielsweise sei hier

folgende Fälle genannt:

Schon im Herbst 1996 wurde der Staatsanwaltschaft Wien eine fundierte Anzeige über -

mittelt, mit der auf den Bauskandal im Zusammenhang mit Bauarbeiten am Flughafen

Schwechat hingewiesen wurde und in der auch mögliches Beweismaterial genannt

wurde. Die Strafanzeige wurde ohne weitere Ermittlungen zurückgelegt. Erst 1998 -

also zwei Jahre später - wurde im Zusammenhang mit dem Strafverfahren rund um den

Schwechater Bauskandal die Faktenlage so erdrückend, daß die Staatsanwaltschaft

Korneuburg nun doch Ermittlungen begonnen und eine Anklageschrift erstellt hat.

Zu nennen ist auch die erst letzte Woche erfolgte Einstellung des Strafverfahrens gegen

den Klubobmann des sozialdemokratischen Nationalratsklubs, Dr. Kostelka und die

Wiener Finanzstadträtin Dr. Ederer im Zusammenhang mit der Weitergabe von 33 Mio.

aus der gesetzlichen Klubfinanzierung an die SPÖ im Jahr 1995, was der gesetzlichen

Widmung dieser Gelder widerspricht.

In beiden Fällen ist zu befürchten, daß im Hintergrund der Entscheidungen ähnliche

Erwägungen stehen wie seinerzeit im Fall Hatzl, wo die Strafverfolgungsbehörden die

Strafanzeige, die der freiheitliche Stadtrat Kabas aufgrund einer eingehenden Kritik des

Rechnungshofes erstattete, trotz entsprechender Ermittlungen der Wirtschaftspolizei

zurücklegte. Mit zwei Anfrage konnte damals der Verdacht erhärtet werden, daß dies

politische Motive hatte. Entgegen der im Bericht der Staatsanwaltschaft geäußerten

Absicht, einen Antrag auf gerichtliche Vorerhebungen gegen Hatzl wegen § 153 Abs. 1

und Abs. 2, zweiter Fall StGB zu stellen, wurde der zuständige Staatsanwalt nämlich von

der Oberstaatsanwaltschaft Wien angewiesen, die Anzeige zurückzulegen, “weil es sich

um eine Anzeige handelt, die ihrer Zielsetzung nach erkennbar der Profilierung des in

seiner politischen Funktion agierenden Anzeigers (Stadtrat Mag. Hilmar Kabas) dient.”

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Justiz die nachstehende

Anfrage:

1. Wie lautet der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien an die Oberstaats -

anwaltschaft Wien im Zusammenhang mit der 1996 erstatteten Anzeige be -

treffend den Bauskandal am Flughafen Schwechat im Wortlaut? Wie lauten -

wenn sie erteilt wurden - alle im Zusammenhang mit der Zurücklegung dieser

Anzeige erteilten Weisungen?

2. Wie lautet der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien an die Oberstaats -

anwaltschaft Wien im Zusammenhang mit der Anzeige gegen Dr. Kostelka und Dr.

Ederer betreffend die widmungswidrige Weitergabe von 33 Mio. aus Mitteln der

Klubfinanzierung an die SPÖ im Wortlaut? Wie lauten - wenn sie erteilt wurden -

alle im Zusammenhang mit der Zurücklegung dieser Anzeige erteilten Weisungen?