4508/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Ofner
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Hintergründe der Zurücklegung von Anzeigen
In den letzten Jahren ist bedauerlicherweise immer wieder der Eindruck einer beson -
deren “Rücksichtnahme” der Strafverfolgungsbehörden bis hinein in das Justizressort
entstanden, wenn es sich um politisch brisante Straffälle handelt. Beispielsweise sei hier
folgende Fälle genannt:
Schon im Herbst 1996 wurde der Staatsanwaltschaft Wien eine fundierte Anzeige über -
mittelt, mit der auf den Bauskandal im Zusammenhang mit Bauarbeiten am Flughafen
Schwechat hingewiesen wurde und in der auch mögliches Beweismaterial genannt
wurde. Die Strafanzeige wurde ohne weitere Ermittlungen zurückgelegt. Erst 1998 -
also zwei Jahre später - wurde im Zusammenhang mit dem Strafverfahren rund um den
Schwechater Bauskandal die Faktenlage so erdrückend, daß die Staatsanwaltschaft
Korneuburg nun doch Ermittlungen begonnen und eine Anklageschrift erstellt hat.
Zu nennen ist auch die erst letzte Woche erfolgte Einstellung des Strafverfahrens gegen
den Klubobmann des sozialdemokratischen Nationalratsklubs, Dr. Kostelka und die
Wiener Finanzstadträtin Dr. Ederer im Zusammenhang mit der Weitergabe von 33 Mio.
aus der gesetzlichen Klubfinanzierung an die SPÖ im Jahr 1995, was der gesetzlichen
Widmung dieser Gelder widerspricht.
In beiden Fällen ist zu befürchten, daß im Hintergrund der Entscheidungen ähnliche
Erwägungen stehen wie seinerzeit im Fall Hatzl, wo die Strafverfolgungsbehörden die
Strafanzeige, die der freiheitliche Stadtrat Kabas aufgrund einer eingehenden Kritik des
Rechnungshofes erstattete, trotz entsprechender Ermittlungen der Wirtschaftspolizei
zurücklegte. Mit zwei Anfrage konnte damals der Verdacht erhärtet werden, daß dies
politische Motive hatte. Entgegen der im Bericht der Staatsanwaltschaft geäußerten
Absicht, einen Antrag auf gerichtliche Vorerhebungen gegen Hatzl wegen § 153 Abs. 1
und Abs. 2, zweiter Fall StGB zu stellen, wurde der zuständige Staatsanwalt nämlich von
der Oberstaatsanwaltschaft Wien angewiesen, die Anzeige zurückzulegen, “weil es sich
um eine Anzeige handelt, die ihrer Zielsetzung nach erkennbar der Profilierung des in
seiner politischen Funktion agierenden Anzeigers (Stadtrat Mag. Hilmar Kabas) dient.”
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Justiz die nachstehende
Anfrage:
1. Wie lautet der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien an die Oberstaats -
anwaltschaft Wien im Zusammenhang mit der 1996 erstatteten Anzeige be -
treffend den Bauskandal am Flughafen Schwechat im Wortlaut? Wie lauten -
wenn sie erteilt wurden - alle im Zusammenhang mit der Zurücklegung dieser
Anzeige erteilten
Weisungen?
2. Wie lautet der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien an die Oberstaats -
anwaltschaft Wien im Zusammenhang mit der Anzeige gegen Dr. Kostelka und Dr.
Ederer betreffend die widmungswidrige Weitergabe von 33 Mio. aus Mitteln der
Klubfinanzierung an die SPÖ im Wortlaut? Wie lauten - wenn sie erteilt wurden -
alle im Zusammenhang mit der Zurücklegung dieser Anzeige erteilten Weisungen?