451/J

ANFRAGE

der Abgeordneten Kier, Peter und PartnerInnen

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend "Treffsicherheit von Transferleistungen"

Im Koalitionsübereinkommen 1996 ist unter dem Kapitel "Soziale Sicherheit" nachzulesen, daß die Treffsicherheit der Transferleistungen verbessert werden soll - 1994 hieß es, man müsse in diesem Zusammenhang eine Verbesserung der Zielgenauigkeit erreichen. Beim Studium der einschlägigen Dokumente - insbesondere des Strukturanpassungsgesetzes - vermißten die unterzeichneten Abgeordneten jedoch entsprechende Ansätze. Vielmehr erwachte die Vermutung, daß "Treffsicherheit der Transferleistungen" kein Terminus Technicus ist, sondern es sich bei diesem Wortgebilde vielmehr um eine allgemeine Umschreibung einer Zielvorstellung handelt. In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

A n f r a g e :

  1. Welche Leistungen subsumieren Sie unter "Transferleistung" - wir bitten um eine taxative Aufzählung aller Transferleistungen, die Ihrer Ansicht nach vom Bund (bzw. seitens Ihres Ministeriums) erbracht werden.
  1. Welche nicht unter dem engeren Begriff "Transferleistung" faßbaren Leistungen sind darüber hinaus gemeint gewesen? Wir bitten auch hier um eine vollständige Aufzählung.
  1. Falls Sie Leistungen nach dem Pflegegeldgesetz unter den politischen Begriff "Transferleistung" subsumieren, welche Maßnahmen im Artikel 21 des Strukturanpassungsgesetzes (Änderung des Bundespflegegeldgesetzes) werden Ihrer Ansicht nach dem Anspruch nach einer Verstärkung der Treffsicherheit gerecht?
  1. Legen Sie bitte dar, warum.
  1. Falls Sie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ganz oder teilweise unter den politischen Begriff "Transferleistung" subsumieren, welche Maßnahmen des Artikel 23 des Strukturanpassungsgesetzes (Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes) werden Ihrer Ansicht nach dann dem Anspruch nach einer Verstärkung der Treffsicherheit gerecht?
  1. Legen Sie bitte bei jeder einzelnen Maßnahme dar, warum.
  1. Falls Sie Leistungen nach den Sozialversicherungsgesetzen ganz oder teilweise unter den politischen Begriff "Transferleistung" subsumieren, welche Maßnahmen der Artikel 34 bis 38 (ASVG, GSVG, BSVG, FSVG, G-KUVG) des Strukturanpassungsgesetzes werden Ihrer Ansicht nach dem Anspruch nach einer Verstärkung der Treffsicherheit gerecht?
  1. Legen Sie bitte auch hier bei jeder Maßnahme dar, warum.
  1. Welche sonstigen Maßnahmen im Strukturpaket tragen Ihrer Meinung nach dazu bei, daß die Treffsicherheit der Transferleistungen - wie im Koalitionsübereinkommen angekündigt - erhöht wird?
  1. Welche weiteren Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislaturperiode, um die Treffsicherheit der Transferleistungen zu erhöhen?