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ANFRAGE
der Abgeordneten Kier, Peter und PartnerInnen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend "Treffsicherheit von Transferleistungen"
Im Koalitionsübereinkommen 1996 ist unter dem Kapitel "Soziale
Sicherheit" nachzulesen, daß die Treffsicherheit der
Transferleistungen verbessert werden soll - 1994 hieß es, man müsse
in diesem Zusammenhang eine Verbesserung der Zielgenauigkeit erreichen. Beim
Studium der einschlägigen Dokumente - insbesondere des
Strukturanpassungsgesetzes - vermißten die unterzeichneten Abgeordneten
jedoch entsprechende Ansätze. Vielmehr erwachte die Vermutung, daß
"Treffsicherheit der Transferleistungen" kein Terminus Technicus ist,
sondern es sich bei diesem Wortgebilde vielmehr um eine allgemeine Umschreibung
einer Zielvorstellung handelt. In diesem Sinne stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgende
A n f r a g e :
- Welche Leistungen subsumieren Sie unter
"Transferleistung" - wir bitten um eine taxative Aufzählung
aller Transferleistungen, die Ihrer Ansicht nach vom Bund (bzw. seitens
Ihres Ministeriums) erbracht werden.
- Welche nicht unter dem engeren Begriff
"Transferleistung" faßbaren Leistungen sind darüber
hinaus gemeint gewesen? Wir bitten auch hier um eine vollständige
Aufzählung.
- Falls Sie Leistungen nach dem Pflegegeldgesetz unter den
politischen Begriff "Transferleistung" subsumieren, welche
Maßnahmen im Artikel 21 des Strukturanpassungsgesetzes
(Änderung des Bundespflegegeldgesetzes) werden Ihrer Ansicht nach dem
Anspruch nach einer Verstärkung der Treffsicherheit gerecht?
- Legen Sie bitte dar, warum.
- Falls Sie Leistungen nach dem
Arbeitslosenversicherungsgesetz ganz oder teilweise unter den politischen
Begriff "Transferleistung" subsumieren, welche Maßnahmen
des Artikel 23 des Strukturanpassungsgesetzes (Änderung des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes) werden Ihrer Ansicht nach dann dem
Anspruch nach einer Verstärkung der Treffsicherheit gerecht?
- Legen Sie bitte bei jeder einzelnen Maßnahme dar,
warum.
- Falls Sie Leistungen nach den Sozialversicherungsgesetzen
ganz oder teilweise unter den politischen Begriff
"Transferleistung" subsumieren, welche Maßnahmen der
Artikel 34 bis 38 (ASVG, GSVG, BSVG, FSVG, G-KUVG) des
Strukturanpassungsgesetzes werden Ihrer Ansicht nach dem Anspruch nach
einer Verstärkung der Treffsicherheit gerecht?
- Legen Sie bitte auch hier bei jeder Maßnahme dar,
warum.
- Welche sonstigen Maßnahmen im Strukturpaket tragen
Ihrer Meinung nach dazu bei, daß die Treffsicherheit der
Transferleistungen - wie im Koalitionsübereinkommen angekündigt
- erhöht wird?
- Welche weiteren Maßnahmen planen Sie in der
kommenden Legislaturperiode, um die Treffsicherheit der Transferleistungen
zu erhöhen?