4515/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz

betreffend Evaluierung der Arbeit von Frauenberatungseinrichtungen

Bereits mehrfach wurde an Sie als Frauenministerin - nicht nur von grüner Seite - die Frage

herangetragen, wie Sie sich zu einem im Entwurf bereits lange vorliegenden

Frauenberatungsfinanzierungsgesetz positionieren, das die finanzielle Basis für solche

Einrichtungen sichern würde. In Reaktion darauf überraschten Sie im Zuge der Debatte des

Budgets 1999 mit der Ankündigung, eine Evaluierung der Arbeit der Frauen - und

Mädchenberatungsstellen durchführen lassen zu wollen. Obzwar die Situation wie auch die

Schwierigkeiten der Beratungsstellen hinlänglich bekannt sind, erachten Sie aufgrund der

unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten derselben “zunächst diese Grundlagenarbeit

von einer autonomen Stelle” für notwendig, bevor Sie über ein entsprechendes

Finanzierungsgesetz diskutieren wollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Um welche “autonome, außenstehende Stelle” handelt es sich - das heißt, welche

Organisation wurde mit der Durchführung der Evaluierung beauftragt?

2. Was wird genau evaluiert - wie lautet der Arbeitsauftrag an diese Stelle?

3. In welchem Zeitrahmen spielt sich die Evaluierung ab - bis wann wird sie abgeschlossen

sein und in welchem Rahmen werden die Ergebnisse präsentiert werden?

4. Welche Kosten entstehen für diese Evaluierung und aus welchem Budget werden diese

beglichen?