4515/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz
betreffend Evaluierung der Arbeit von Frauenberatungseinrichtungen
Bereits mehrfach wurde an Sie als Frauenministerin - nicht nur von grüner Seite - die Frage
herangetragen, wie Sie sich zu einem im Entwurf bereits lange vorliegenden
Frauenberatungsfinanzierungsgesetz positionieren, das die finanzielle Basis für solche
Einrichtungen sichern würde. In Reaktion darauf überraschten Sie im Zuge der Debatte des
Budgets 1999 mit der Ankündigung, eine Evaluierung der Arbeit der Frauen - und
Mädchenberatungsstellen durchführen lassen zu wollen. Obzwar die Situation wie auch die
Schwierigkeiten der Beratungsstellen hinlänglich bekannt sind, erachten Sie aufgrund der
unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten derselben “zunächst diese Grundlagenarbeit
von einer autonomen Stelle” für notwendig, bevor Sie über ein entsprechendes
Finanzierungsgesetz diskutieren wollen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Um welche “autonome, außenstehende Stelle” handelt es sich - das heißt, welche
Organisation wurde mit der Durchführung der Evaluierung beauftragt?
2. Was wird genau evaluiert - wie lautet der Arbeitsauftrag an diese Stelle?
3. In welchem Zeitrahmen spielt sich die Evaluierung ab - bis wann wird sie abgeschlossen
sein und in welchem Rahmen werden die Ergebnisse präsentiert werden?
4. Welche Kosten entstehen für diese Evaluierung und aus welchem Budget werden diese
beglichen?