4519/J XX.GP

 

des Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen

an den Herrn Bundeskanzler Dr. Viktor Klima

betreffend statutenwidrige Bundesliga - Lizenzvergabe

Die Statuten der österreichischen Bundesliga sehen vor, daß nur an wirtschaftlich

arbeitende Vereinen eine Bundesliga - Lizenz: vergeben werden kann.

Bereits am 19. Mai dieses Jahres verweigerte der Senat 5 dem Verein “Vorwärts

Steyr” die Lizenz für die Saison 1998/99 mit der Begründung, der Klub kann keine

Liquidität mehr aufweisen und der Spielbetrieb für die nächste Saison kann nicht mehr

gewährleistet werden.

Unter anderem schulden die Oberösterreicher auch ihrem ehemaligen Sponsor “Komm

und Kauf‘ zwei Millionen Schilling, und dem “Hotel Post” in Spittal an der Drau die

gesamten Übenachtungskosten ihres letzten Aufenthaltes.

Am 4. Juni 1998 entschied ein “unabhängiges Schiedsgericht”, daß der beschlossene

Bundesliga Lizenzentzug und der damit verbundene Abstieg in die Regionalliga

aufgehoben wird.

Durch diese Entscheidung im Interventionsweg wurde die Glaubwürdigkeit, das

Verantwortungsbewußtsein und die Wirtschaftsführung der anderen Klubs und ihrer

Sponsoren auf das Ärgste herabgewürdigt, wobei die Aufgabe dieses unabhängigen

Gerichtes nur gewesen wäre, zu prüfen, ob das Verfahren welches zum Lizenzentzug

geführt hat auch vorschriftsmäßig durchgeführt wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundeskanzler die nachstehende

ANFRAGE:

1. Wie genau lautet Ihre Begründung für diese Entscheidung?

2. Wie sehen Sie die Zukunft des österreichischen Spitzensportes, wenn Regelungen

in dieser Art getroffen werden können?

3. Was bedeuten für Sie die in den Statuten festgesetzten Fristen, in deren Zeitraum

ein Verein seinen Liquiditätsnachweis zu erbringen hat?

4. Wird Ihr Ressort Maßnahmen setzen um diese Entscheidung rückgängig zu

machen, wenn ja, welche?

5. Gibt es im Fall des Fußballvereines "Vorwärts Steyr”, bei dem die Gemeinde die

Haftung übernommen hat, von Seiten des Hauptverbandes Bemühungen,

ausstehende Abgaben einzutreiben?