452/J

 

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Barmüller

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Einschränkung der Möglichkeit zur Errichtung von Windkraftanlagen durch Richtfunkstrecken

 

 

Die Planung höherer Bauwerke, wie beispielsweise Windkraftanlagen, kann mit dem Ausbau von Mobilfunkstrecken in Widerspruch geraten.  Mobilfunkbetreiber beanspruchen in Deutschland einen Korridor von rund 400 m Breite entlang der Sichtlinie zwischen zwei Richtfunkstationen, in die nicht hineingebaut werden darf, Die beanspruchten Sperrbereiche liegen gerade über Anhöhen, die bevorzugte Standorte für Windkraftanlagen sind, oft nur wenige Meter über Grund.  Mobilfunknetzbetreiber müssen implizit davon ausgehen, daß sich aus der Lizenz auch das Recht zur Freihaltung des notwendigen Luftraums ergibt ohne dafür die Einwilligung der betroffenen Grundeigentümer einzuholen zu müssen.

Während Betreiber von Leitungsnetzen im Grundbuch eingetragen werden, erwachsen den ahnungslosen Grundeigentümern im Bereich der

Mobilfunkstrecken entschädigungslose materielle Eigentumsbeschränkungen.

 

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die folgende schriftliche

 

 

Anfrage:

 

 

1 , Wie wird von ihrer Seite mit einem potentiellen Nutzungskonflikt zwischen den Betreibern von Mobilfunkstrecken und Windkraftanlagen umgegangen'?

 

2 Wie wird  von seitens Ihres Ressorts dafür gesorgt, daß Mobilfunkstrecken und potentielle Standortzonen für den Bau von Windkraftanlagen nicht In Konflikt geratene

 

Gibt es in Ihrem Ressort Vorarbeiten zur Schaffung eines Bundesraumordungsgesetzes, um die zunehmenden Flächennutzungskonflikte durch vorausschauende Planung zu minimieren?  Wenn ]a, in weichem Stadium befinden sich diese Vorarbeiten und wie lauten die, Grundzüge der angestrebten Losung?